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Verfasst Fr 23.03.2007 11:47 Titel
Urheberrecht
Ich arbeite gerade an meiner Internetseite und möchte im Portfolio Arbeiten zeigen die
im Angestelltenverhältnis,
jedoch mit auf mich lizensierter Cinema4d-Version
erstellt wurden (bin jetzt selbstständig).
Kann mein ehemaliger Arbeitgeber Einwände erheben ?
Bei wem liegt das Urheberrecht ?
charon
Dabei seit: 23.01.2006 Ort: Braunschweig Alter: 25 Geschlecht:
Verfasst Fr 23.03.2007 11:48 Titel
Bei deinem ehemaligen Arbeitgeber.
Hole dir eine schriftliche Einverständniserklärung.
Zuletzt bearbeitet von charon am Fr 23.03.2007 11:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
Verfasst Fr 23.03.2007 12:26 Titel
Re: Urheberrecht
zzz hat geschrieben:
Kann mein ehemaliger Arbeitgeber Einwände erheben ?
Ja.
Zitat:
Bei wem liegt das Urheberrecht ?
Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, hier also Dir, und ist nicht veräusserbar.
ABER: Die Nutzungsrechte liegen nicht bei Dir und genau die brauchst Du, um Arbeiten zu zeigen. Das Nutzungsrecht liegt entweder bei Deinem ehemaligen AG oder bei dem Kunden, für den Du gearbeitet hast (und der dafür bezahlt hat).
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