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Thema: Urheberrecht vom 23.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht
Autor Nachricht
zzz
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 23.03.2007 10:47
Titel

Urheberrecht

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Ich arbeite gerade an meiner Internetseite und möchte im Portfolio Arbeiten zeigen die
im Angestelltenverhältnis,
jedoch mit auf mich lizensierter Cinema4d-Version
erstellt wurden (bin jetzt selbstständig).
Kann mein ehemaliger Arbeitgeber Einwände erheben ?
Bei wem liegt das Urheberrecht ?
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.03.2007 10:48
Titel

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Bei deinem ehemaligen Arbeitgeber.

Hole dir eine schriftliche Einverständniserklärung.


Zuletzt bearbeitet von charon am Fr 23.03.2007 10:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 23.03.2007 11:26
Titel

Re: Urheberrecht

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zzz hat geschrieben:

Kann mein ehemaliger Arbeitgeber Einwände erheben ?


Ja.

Zitat:
Bei wem liegt das Urheberrecht ?


Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, hier also Dir, und ist nicht veräusserbar.

ABER: Die Nutzungsrechte liegen nicht bei Dir und genau die brauchst Du, um Arbeiten zu zeigen. Das Nutzungsrecht liegt entweder bei Deinem ehemaligen AG oder bei dem Kunden, für den Du gearbeitet hast (und der dafür bezahlt hat).

c_writer
 
 
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