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Thema: Kann eine Privatperson eine Rechnung ausstellen? vom 13.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kann eine Privatperson eine Rechnung ausstellen?
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shureido

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Verfasst So 13.06.2004 13:48
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Xaven hat geschrieben:
shureido hat geschrieben:
also ich denke es wäre von Vorteil wenn man zu solchen Sachen nur etwas schreibt wenn man auch Ahnung davon hat!!!

Das Du ein Gewerbe anmelden musst ist absoluter Schwachsinn. So lange Du keinen Handel betreibst, also Du einzig und alleine Deine grafische Arbeit „verkaufst“ ist das „selbstständgie Arbeit“. Dafür ist keine Steuernummer notwendig! Du musst diese selbständige Arbeit allerdings in Deiner Steuererklärung unter selbstständige Arbeit aufführen!


1. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Als "Industriedesigner" besteht die Möglichkeit, dass du vom Finanzamt bei der Anmeldung als Freiberufler eingestuft wirst. Sollte denen deine Berufsbezeichnung nicht gefallen oder etwas spanisch vorkommen wirst du gefragt was du denn genau machst. Wenn alles in die Hose geht, musst du dich auch noch bei der Gemeinde anmelden - Stichwort Gewerbeanmeldung.

2. Änderungen bei Pflichtangaben in der Rechnung
Seit 01.01.2004 ist das Steueränderungsgesetz 2003 in Kraft. Dieses fasst u.a. die Pflichtangaben in Rechnungen neu. Von Bedeutung sind diese Neuregelungen besonders für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers, da nur eine Rechnung mit vollständigen und richtigen Angaben ohne weiteres hierzu berechtigt.

Für die Umstellung auf die neuen Rechnungsangaben hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt berechtigen auch Rechnungen auf Basis der alten Rechtslage noch zum Vorsteuerabzug. Einzige Besonderheit: die Angabe der Steuernummer bzw. wahlweise der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss bereits ab 1. Januar 2004 auf der Rechnung enthalten sein.

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatz_mehrwert/rechnung_steuernummer/


Ja genau wer lesen kann... das mit der Steuernumnmer hatte ich bereits zuvor geändert mein lieber... meine Frau ist Steuerfachwirtin ich denke da würde ich mich an Deiner stelle nicht auf eine Fachdiskussion einlassen *zwinker*

Das Beste ist der Kollege ruft beim FA an da wird er entsprechen de Infos bekommen.
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shureido

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Verfasst So 13.06.2004 13:50
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honsi hat geschrieben:
shureido hat geschrieben:
Hallo zusammen,

also ich denke es wäre von Vorteil wenn man zu solchen Sachen nur etwas schreibt wenn man auch Ahnung davon hat!!!

Das Du ein Gewerbe anmelden musst ist absoluter Schwachsinn. So lange Du keinen Handel betreibst, also Du einzig und alleine Deine grafische Arbeit „verkaufst“ ist das „selbstständgie Arbeit“. Du musst diese selbständige Arbeit allerdings in Deiner Steuererklärung unter selbstständige Arbeit aufführen! Ruf beim FA an und frag nach wie die das bei Euch mit der Steuernummer handhaben... ggf. reicht auch Deine bisherrige Steuernummer.

Du kannst eine Rechnung ausstellen, allerdings darfst Du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen. Das bedeutet Du schreibst einen Betrag und schreibst zusätzlich auf die Rechnung „inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer“ ggf. halt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz.

Wenn Du noch fragen hast schick mir eine PN. Für tiefgreifenen Fragen empfehle ich Dir, Dich an einen Steuerberater zu wenden. Manchmal geben auch die Finanzämte Auskunft, es kommt halt darauf an wie Dein Sachbearbeiter so drauf ist.

Viele Grüße
w

danke für deine ahnung! :-[


Mensch, wat soll denn das? Das was ich geschrieben habe ist 100%ig richtig! Du kannst ja gerne mal beim FA nachfragen wenn es unbedingt notwendig ist kann ich auch gerne die entsprechenden Paragraphen dazu posten dann kannst Du ja selber nachschlagen.

Irgendwie hat man manchmal gar keine Lust mehr hier irgendetwas zu posten wenn man gleich blöd von der Seite angemacht wird!

Gruß


Zuletzt bearbeitet von shureido am So 13.06.2004 14:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cyanamide
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Verfasst So 13.06.2004 13:52
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Shureido - Spiel weiter Budo.

:-[
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Waschbequen
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Verfasst So 13.06.2004 14:06
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Re: Kann eine Privatperson eine Rechnung austellen?

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Brainpulse hat geschrieben:
Nö, oder?!

Klar. Jeder kann Rechnungen schreiben. Du darfst als Privatperson lediglich keine Steuer ausweisen, da die sonst ans Finanzamt abgeführt werden müsste.

Edit: bei Fragen einfach ne PN an mich, hab' ne Steuerfachfrau neben mir sitzen *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von am So 13.06.2004 14:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
shureido

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Verfasst So 13.06.2004 14:20
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cyanamide hat geschrieben:
Shureido - Spiel weiter Budo.

:-[


Also jetzt mal etwas in Richtung Moderation!

Mir ist völlig unverständlich wie man hier als Moderator solche Beiträge von sich geben kann.

Alles in allem ist das hier wirklich ein nettes Forum nur finde ich es sehr schade wenn gerade Moderatoren solche Beiträge von sich geben. Entweder Ihr kümmert Euch gar nicht oder Ihr greift Mitglieder an. Sehr schade wirklich und das zeugt nicht gerade von Professionalität. Als Moderator ist die erste Regel jedes Mitglied zu Respektieren. So halte ich es zumindestens. Zum Glück sind nicht alle Mod´s hier so und ich hoffe Eure Admin sehen das ähnlich.

Das mit dem Budo-spielen nehme ich jetzt also mal als frühpupatären Versuch einer Beleidigung. Es zeigt zumindestens, das Du von Budo wirklich keine Ahnung hast.

Zum eigentlichen Thema

Steuerangelegenheiten sind eine sehr schwierige Angelegenheit. Nicht umsonst gibt es Fachleute dafür. Stellt Euch bitte einmal vor, in einem Forum für Steuerfachangelegenheiten schreibt jemand etwas darüber wie man eine Website erstellt...

Ich wollte nur helfen und da ich eben an der Quelle sitze habe ich darauf hingewiesen das die zum Teil geschriebenen Dinge hier nicht Richtig sind. Wenn sich da jemand auf den Schlips getreten fühlt tut es mir Leid. Aber man kann wohl kaum Fehler stehen lassen nur des ieben Frieden willens?

Was die Steuernummer angeht, so war es mein Fehler, denn ich hatte es falsch geschrieben. Was ich meinte war, dass man auf der Rechnung als Kleinunternehmer keine Steuernummer ausweisen muss! Denn man ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Somit wäre das nicht korrekt. Man muss auch nicht auf die Rechnung schreiben das man Kleinunternehmer ist... wo kommen wir denn da hin?

Es bringt also nichts hier zu versuchen mit seinem Halbwissen zu glänzen! Auch wenn es gut gemeint ist.

In diesem Sinne
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cyanamide
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Verfasst So 13.06.2004 14:26
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shureido hat geschrieben:
Es bringt also nichts hier zu versuchen mit seinem Halbwissen zu glänzen! Auch wenn es gut gemeint ist.
Genau da mach dir mal Gedanken drüber.

Sowas kotzt mich an. Sorry.
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shureido

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Verfasst So 13.06.2004 14:28
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Mein lieber Moderator,

es ist kein Halbwissen mit dem ich hier glänze. Du glänzt jedenfalls ganz deutlich mit einer absoluten Inkompetenz als Moderator!

Sorry, aber so etwas kotzt mich an!
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cyanamide
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Verfasst So 13.06.2004 14:35
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Und um das klar zu stellen:

Das mit dem 'geh Budo spielen' war ein Spass, kein persönlicher Angriff.
Falls du das so aufgenommen hast bitte ich hier ÖFFENTLICH dies zu entschuldigen.
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