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Thema: Kann eine Privatperson eine Rechnung ausstellen? vom 13.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kann eine Privatperson eine Rechnung ausstellen?
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Brainpulse
Threadersteller

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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.06.2004 11:20
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Kann eine Privatperson eine Rechnung ausstellen?

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Nö, oder?!

Ausser er ist als freier Mitarbeiter in einer Firma tätig. Muss er dann die Rechnung im Namen dieser Firma austellen oder darf er selbst eine Rechnung austellen oder dar er überhaupt keine Rechnung austellen?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 19.04.2006 12:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 1103
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Ort: -

Verfasst So 13.06.2004 11:23
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hol dir ne steuernummer...is doch ganz easy.
 
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Ort: -

Verfasst So 13.06.2004 11:42
Titel

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muss man um eine steuernummer zu beantragen volljährig sein?
Welche Steuern muss man noch bezahlen?


Zuletzt bearbeitet von am So 13.06.2004 11:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
label_red

Dabei seit: 25.04.2004
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.06.2004 11:55
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:evil: nee man bekommt so ne nummer mit
in die wiege gelegt!
natürlich muss man volljährig sein
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Xaven

Dabei seit: 26.03.2002
Ort: Motorcity Rüsselsheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.06.2004 12:12
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Rechnungen kannst du jedem schreiben für den du eine Leistung erbracht hast. Du bekommst als Privatperson ja auch Rechnungen.

Die Steuernummer gibts beim Finanzamt wo du einen Fragebogen bekommst was genau du machen willst. Wenn du da allerdings was falsches Einträgst musst du dein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Wenn du das richtige einträgst kommst du als Freiberufler durch und sparst dir das Geld und den Stress.

Auf diesem Fragebogen wirst du auch gefragt auf welcher Basis du das machen willst. Ich bin als Kleinunternehmer angemeldet (bis 18000 EUR im Jahr waren es glaube ich). Soviel ist Steuerfrei. Wenns mehr wird musst du Steuern zahlen. Und du musst auf jeder Rechnung vermerken, dass eben diese Kleinunternehmerregelung angewandt wird.

Mal als Kurzform.
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.06.2004 12:18
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Hallo zusammen,

also ich denke es wäre von Vorteil wenn man zu solchen Sachen nur etwas schreibt wenn man auch Ahnung davon hat!!!

Das Du ein Gewerbe anmelden musst ist absoluter Schwachsinn. So lange Du keinen Handel betreibst, also Du einzig und alleine Deine grafische Arbeit „verkaufst“ ist das „selbstständgie Arbeit“. Du musst diese selbständige Arbeit allerdings in Deiner Steuererklärung unter selbstständige Arbeit aufführen! Ruf beim FA an und frag nach wie die das bei Euch mit der Steuernummer handhaben... ggf. reicht auch Deine bisherrige Steuernummer.

Du kannst eine Rechnung ausstellen, allerdings darfst Du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen. Das bedeutet Du schreibst einen Betrag und schreibst zusätzlich auf die Rechnung „inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer“ ggf. halt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz.

Wenn Du noch fragen hast schick mir eine PN. Für tiefgreifenen Fragen empfehle ich Dir, Dich an einen Steuerberater zu wenden. Manchmal geben auch die Finanzämte Auskunft, es kommt halt darauf an wie Dein Sachbearbeiter so drauf ist.

Viele Grüße


Zuletzt bearbeitet von shureido am So 13.06.2004 12:27, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Xaven

Dabei seit: 26.03.2002
Ort: Motorcity Rüsselsheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.06.2004 12:29
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shureido hat geschrieben:
also ich denke es wäre von Vorteil wenn man zu solchen Sachen nur etwas schreibt wenn man auch Ahnung davon hat!!!

Das Du ein Gewerbe anmelden musst ist absoluter Schwachsinn. So lange Du keinen Handel betreibst, also Du einzig und alleine Deine grafische Arbeit „verkaufst“ ist das „selbstständgie Arbeit“. Dafür ist keine Steuernummer notwendig! Du musst diese selbständige Arbeit allerdings in Deiner Steuererklärung unter selbstständige Arbeit aufführen!


1. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Als "Industriedesigner" besteht die Möglichkeit, dass du vom Finanzamt bei der Anmeldung als Freiberufler eingestuft wirst. Sollte denen deine Berufsbezeichnung nicht gefallen oder etwas spanisch vorkommen wirst du gefragt was du denn genau machst. Wenn alles in die Hose geht, musst du dich auch noch bei der Gemeinde anmelden - Stichwort Gewerbeanmeldung.

2. Änderungen bei Pflichtangaben in der Rechnung
Seit 01.01.2004 ist das Steueränderungsgesetz 2003 in Kraft. Dieses fasst u.a. die Pflichtangaben in Rechnungen neu. Von Bedeutung sind diese Neuregelungen besonders für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers, da nur eine Rechnung mit vollständigen und richtigen Angaben ohne weiteres hierzu berechtigt.

Für die Umstellung auf die neuen Rechnungsangaben hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt berechtigen auch Rechnungen auf Basis der alten Rechtslage noch zum Vorsteuerabzug. Einzige Besonderheit: die Angabe der Steuernummer bzw. wahlweise der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss bereits ab 1. Januar 2004 auf der Rechnung enthalten sein.

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatz_mehrwert/rechnung_steuernummer/


Zuletzt bearbeitet von Xaven am So 13.06.2004 12:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
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honsi

Dabei seit: 08.04.2002
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Verfasst So 13.06.2004 12:32
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shureido hat geschrieben:
Hallo zusammen,

also ich denke es wäre von Vorteil wenn man zu solchen Sachen nur etwas schreibt wenn man auch Ahnung davon hat!!!

Das Du ein Gewerbe anmelden musst ist absoluter Schwachsinn. So lange Du keinen Handel betreibst, also Du einzig und alleine Deine grafische Arbeit „verkaufst“ ist das „selbstständgie Arbeit“. Du musst diese selbständige Arbeit allerdings in Deiner Steuererklärung unter selbstständige Arbeit aufführen! Ruf beim FA an und frag nach wie die das bei Euch mit der Steuernummer handhaben... ggf. reicht auch Deine bisherrige Steuernummer.

Du kannst eine Rechnung ausstellen, allerdings darfst Du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen. Das bedeutet Du schreibst einen Betrag und schreibst zusätzlich auf die Rechnung „inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer“ ggf. halt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz.

Wenn Du noch fragen hast schick mir eine PN. Für tiefgreifenen Fragen empfehle ich Dir, Dich an einen Steuerberater zu wenden. Manchmal geben auch die Finanzämte Auskunft, es kommt halt darauf an wie Dein Sachbearbeiter so drauf ist.

Viele Grüße
w

danke für deine ahnung! :-[
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