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nicer
Threadersteller
Dabei seit: 22.05.2007
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 31.01.2008 11:49
Titel Rechnung Ausstellen |
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Hallo,
meine Frage ist... kann ich als eine Privatperson ohne Steuernummer eine Rechnung ausgeben ?
mfg. nicer.
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throw
Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 31.01.2008 12:06
Titel
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nö.
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nicer
Threadersteller
Dabei seit: 22.05.2007
Ort: Berlin
Alter: 37
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Verfasst Do 31.01.2008 12:35
Titel
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Ok. Mehr wollte ich nicht wissen.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 31.01.2008 12:40
Titel Re: Rechnung Ausstellen |
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nicer hat geschrieben: | Hallo,
meine Frage ist... kann ich als eine Privatperson ohne Steuernummer eine Rechnung ausgeben ? |
Grundsätzlich ja, aber.
Das ist alles ein ziemlicher Graubereich. Du darfst das im Grunde nämlich nicht, wenn von vorneherein eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. Das wäre gewerbliches oder freiberufliches Handeln. Du darfst das aber, wenn es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt (und damit ist wirklich _ein_malig gemeint, nicht zweimal im Jahr oder sonstwas). Auf die Rechnung muss Dein voller Name, Deine volle Anschrift, die Art der Leistung, wenn Du eine hast, Deine Steuernummer. Umsatzsteuer darfst Du natürlich nicht ausweisen und einnehmen. Und höher als 720,- Euro darf der Rechnungsbetrag auch nicht sein.
Und selbstverständlich hast Du die Einnahme in der Steuererklärung anzugeben und ggf. zu versteuern.
c_writer
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nicer
Threadersteller
Dabei seit: 22.05.2007
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 31.01.2008 12:54
Titel
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Das ist ja mal ausführlich. Danke
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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TomRohwer
Dabei seit: 05.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 12.02.2008 19:18
Titel Re: Rechnung Ausstellen |
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nicer hat geschrieben: | Hallo,
meine Frage ist... kann ich als eine Privatperson ohne Steuernummer eine Rechnung ausgeben ?
mfg. nicer. |
Ja. Natürlich. Warum denn nicht?
Eine "Rechnung" ist eine Zahlungsaufforderung mit einem Zahlungsziel ("Wieviel Geld wohin?") und einer Zahlungsfrist. Nicht mehr, nicht weniger.
Privatleute können selbstverständlich Rechnungen schreiben - wenn Dir ein Autofahrer Deinen Gartenzaun kaputt fährt, dann schickst Du ihm eine Rechnung über die Reparturkosten.
Eine Steuernummer kannst und darfst Du auf einer Rechnung nur angeben, wenn Du eine hast.
Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Umsatzsteuer-Nummer auf allen Rechnungen angeben, die einen Rechnungsbetrag von 100 € brutto übersteigt. (Die 100 brauchen ein ?, ich meine, es waren 100; jedenfalls gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze.)
Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann und darf keine USt-Nr angeben. Wer nach §19 UStG auf pauschale Umsatzversteuerung optiert, gibt das an und kann und darf dann keine Umsatzsteuer angeben, das ändert aber nichts an der Pflicht zur Angabe der USt-Nummer, wenn ich das richtig sehe. (Warum sollte es auch, die Angabe der Steuer-Nr dient der leichteren Kontrolle durch die Finanzämter bei einer Buchprüfung usw.)
Wer eine USt-Ident-Nummer hat, muß diese angeben. Wer keine hat, kann logischerweise keine angeben, der nimmt dann eben die deutsche USt-Nummer.
Soweit, so simpel und einfach.
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TomRohwer
Dabei seit: 05.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 12.02.2008 19:22
Titel Re: Rechnung Ausstellen |
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c_writer hat geschrieben: | nicer hat geschrieben: | Hallo,
meine Frage ist... kann ich als eine Privatperson ohne Steuernummer eine Rechnung ausgeben ? |
Grundsätzlich ja, aber.
Das ist alles ein ziemlicher Graubereich. Du darfst das im Grunde nämlich nicht, wenn von vorneherein eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. |
Das Ausstellen einer "Rechnung" hat überhaupt nichts mit "Gewinnerzielungsabsicht" zu tun.
Zitat: | Auf die Rechnung muss Dein voller Name, Deine volle Anschrift, die Art der Leistung, wenn Du eine hast, Deine Steuernummer. |
Ersteres empfiehlt sich, logisch, letzteres ist vorgeschrieben (s.o.)
Zitat: |
Umsatzsteuer darfst Du natürlich nicht ausweisen und einnehmen. |
Logisch, das wäre sonst Steuerhinterziehung, weil man USt berechnet, die man nicht abführt.
Zitat: | Und höher als 720,- Euro darf der Rechnungsbetrag auch nicht sein. |
Der Rechnungsbetrag darf auch 720 Millionen Euro betragen...
Es gibt keine "Höchstgrenze". Es gibt Höchstgrenzen für steuerfreien Zusatzverdienst bei angestellt Beschäftigten. Das hat aber mit der Höhe einer Rechnung nix zu tun - eine "Rechnung" ist eine Zahlungsaufforderung, die bestimmten Formen genügt. Die Rechnung kann privat sein, oder gewerblich, oder freiberuflich...
Zitat: | Und selbstverständlich hast Du die Einnahme in der Steuererklärung anzugeben und ggf. zu versteuern. |
Logisch.
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