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Thema: freier mitarbeiter-vertrag vom 03.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> freier mitarbeiter-vertrag
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sheeba
Threadersteller

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Verfasst Do 03.01.2008 13:00
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freier mitarbeiter-vertrag

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Hallo,

ich bin neu hier und habe dringend fragen. bin selbstständig und habe schon ein paar verträge durch. doch nun kommt ein wichtiger kunde von mir, für den ich zwei jahre ohne vertrag gearbeitet habe, und will einen freien mitarbeiter vertrag. er hat schon einen entwurf geliefert, bei dem ich aus den latschen gekippt bin.

1. Wollen die alle Urheberrechte haben. Dafür ist der Stundenlohn zu lausig ... Nein, da weiß ich dass das gar nicht geht. Aber dreist ist das schon.
2. Dann haben Sie Zeitvorgaben und Erfüllungsort reingeschrieben. Das geht dann aber auch nicht, oder?
3. Darf mir der Kunde vorschreiben, dass ich nicht für seine direkte Konkurrenz arbeiten darf? Das Problem dabei ist, dass er in seinem Bereich riesig ist und man schon bei jeder Kleinigkeit ins Grübeln kommen muss, ob das seine Konkurrenz ist. Außerdem steht in seinem Vertragsentwurf dass dies während der Vertragsdauer UND DANACH gilt. Ich meine, dass fühlt sich für mich auch nicht fair an, aber was ist da wirklich rechtens? Soll ich für immer ausschliessen, für andere Kunden nicht aus diesem Bereich zu arbeiten, wenn z.B. ich von diesem keine Aufträge kriege?
Dass ich nie im Leben vertrauliche Informationen an Konkurrenz weitergeben würde, ist fürmich selbstverständlich und zwar auch ohne vertrag; doch dieser Vertrag ist ja das Misstrauen pur. Aber ich meine, ich muss auch zusehen, wie ich überlebe, selbst wenn der Kunde mal abspringt.
4. Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein? Die schreiben da einen 6-stelligen Betrag rein, das für die Firlefanz ist. Wenn ich aber so viel im Ernstfall zahlen müsste, bin ich sofort pleite. Und zwar für Jahre. Was ist denn da fair?
5. Natürlich wollen sie alle Nutzungsrechte haben, so dass mir nichts über bleibt. Aber wie soll man sich dann ohne Referenzen bewerben? Man kann doch regeln, dass ich wenigstens sie referieren kann, ohne dabei Vertrauliches zu verraten, oder?

Wenn dies kein wichtiger Kunde wäre, würde ich den Vertrag den um die Ohren schmeißen. Nur Ihr kennt das sicher auch, dass man da schon auf Kunden angewiesen ist.

Bitte schreibt mir soviel Ihr wisst und am besten, wenn Ihr Euch darüber sicher seid. Ein Anwalt ist ganz schön teuer, daher versuche ich es erst mal hier, und nur im Notfall würde ich hingehen.

Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
SHEEBA
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Smooth-Graphics

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Verfasst Do 03.01.2008 13:15
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Setz einen Vertrag auf, so wie du ihn haben willst und leg ihm diesen dann mal vor. Du kannst dann auch gleich einfließen lassen, dass dir seiner in dem und dem Punkt nicht gefällt und so weiter...

Dass das schwierig ist, keine Sache, aber wenn er bis jetzt mit dir so zufrieden war, wie er sich das wünscht, dann denke ich mal, hast du auch gute Chancen, dass er auf deine Vorschläge jedenfalls teilweise eingeht. Und teilweise ist ja immer noch besser als ganz nach seinen wirklich recht strikten Vorstellungen.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 03.01.2008 14:15
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Re: freier mitarbeiter-vertrag

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naja grundsätzlich kommt das halt jetzt drauf an worauf du dich einlässt...

sheeba hat geschrieben:

1. Wollen die alle Urheberrechte haben. Dafür ist der Stundenlohn zu lausig ... Nein, da weiß ich dass das gar nicht geht. Aber dreist ist das schon.
alsu urheberrechte übertragen geht schon mal rein rechtlich überhaupt nicht. urheberrechte liegen immer beim urheber und sind nicht übertragbar. du meinst sicherlich die nutzungsrechte. und hier musst du halt entscheiden ob du bereit bist für den preis der dir angeboten wurde auch die uneingeschänkten nutzungsrechte mit zu übergeben.

Zitat:

2. Dann haben Sie Zeitvorgaben und Erfüllungsort reingeschrieben. Das geht dann aber auch nicht, oder?
warum soll das nicht gehen? wenn der auftraggeber z.b. will das du bei ihm 3 tage die woche inhouse arbeitest ist das schon legitim finde ich. es kann ja auch sein das du z.b. mit sensiblen daten arbeiten musst, die das haus nicht verlassen dürfen o.ä.

Zitat:

3. Darf mir der Kunde vorschreiben, dass ich nicht für seine direkte Konkurrenz arbeiten darf? Das Problem dabei ist, dass er in seinem Bereich riesig ist und man schon bei jeder Kleinigkeit ins Grübeln kommen muss, ob das seine Konkurrenz ist. Außerdem steht in seinem Vertragsentwurf dass dies während der Vertragsdauer UND DANACH gilt. Ich meine, dass fühlt sich für mich auch nicht fair an, aber was ist da wirklich rechtens? Soll ich für immer ausschliessen, für andere Kunden nicht aus diesem Bereich zu arbeiten, wenn z.B. ich von diesem keine Aufträge kriege?
Dass ich nie im Leben vertrauliche Informationen an Konkurrenz weitergeben würde, ist fürmich selbstverständlich und zwar auch ohne vertrag; doch dieser Vertrag ist ja das Misstrauen pur. Aber ich meine, ich muss auch zusehen, wie ich überlebe, selbst wenn der Kunde mal abspringt.

auch das ist durchaus üblich, denn du könntest ja irgendwann seine kunden auch direkt angehen und mit dem know how das du hast evtl. gleiche leistung zum günstigeren preis abgeben. so sichert sich dein auftraggeber nur ab. was ich allerdings ändern würde ist die klausel, das du gar nicht mehr in der branche arbeiten darfst. ich würde es so lösen, das eine bestimmte zeit vergehen muss, wenn du keine aufträge mehr von deinem auftraggeber bekommst, bis du für die selbe branche arbeiten kannst. üblich hierbei sind 1 -2 jahre.

Zitat:

4. Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein? Die schreiben da einen 6-stelligen Betrag rein, das für die Firlefanz ist. Wenn ich aber so viel im Ernstfall zahlen müsste, bin ich sofort pleite. Und zwar für Jahre. Was ist denn da fair?

dann solltest du tunlichst nicht in diese missliche lage kommen, eine vertragsstrafe zahlen zu müssen. aber auch hier sind der betrag und die fälligkeiten sicherlich diskutabel.

Zitat:

5. Natürlich wollen sie alle Nutzungsrechte haben, so dass mir nichts über bleibt. Aber wie soll man sich dann ohne Referenzen bewerben? Man kann doch regeln, dass ich wenigstens sie referieren kann, ohne dabei Vertrauliches zu verraten, oder?
kann man - muss man aber nicht. wenn der kunde nicht will, das freie mitarbeiter mit "seinen" referenzen bzw. kunden werben, so ist das sein gutes recht. man kann als dienstleister höflich nachfragen, ob man denn unter nennung der agentur die referenzen zeigen darf. wenn der aber sagt "nein is nich" - dann is das halt nich * Keine Ahnung... *

Grundsätzlich kann ich diesen Vertrag deines auftraggebers schon nachvollziehen. er will sich halt absichern. auch wenn du vielleicht eine ehrliche haut bist - es gibt genug die es nicht sind. und genau vor solchen leuten schützt sich dein auftraggeber eben. und ich finde das ist sein gutes recht. und aus erzählungen von befreundeten agenturen weiß ich, das so ein vertrag leider oft genug notwenig ist...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 03.01.2008 14:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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acvtvs

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Verfasst Do 03.01.2008 14:20
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Am problematischsten ist aus meiner Sicht Punkt 3. Hier solltest Du am ehsten Änderungen bewirken. Mich befremdet es, dass ein Kunde Dir vorschreiben möchte, für wen Du arbeiten sollst. Hier solltest Du Deine Bedenken herausstellen, vielleicht kann man den Punkt zeitlich oder sachlich konkreter formulieren oder statt dessen an den anderen Stellschrauben (Gehalt, Zeit) zu drehen.

Alles andere ist zwar unangenehm, aber aus meiner Sicht erträglich.

Ein offenes und klärendes Gespräch, in dem Du Deine Vorstellungen formulierst, sollte nach zwei Jahren guter Zusammenarbeit auf alle Fälle drin sein.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 03.01.2008 14:26
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acvtvs hat geschrieben:
Am problematischsten ist aus meiner Sicht Punkt 3. Hier solltest Du am ehsten Änderungen bewirken. Mich befremdet es, dass ein Kunde Dir vorschreiben möchte, für wen Du arbeiten sollst. Hier solltest Du Deine Bedenken herausstellen, vielleicht kann man den Punkt zeitlich oder sachlich konkreter formulieren oder statt dessen an den anderen Stellschrauben (Gehalt, Zeit) zu drehen.

Alles andere ist zwar unangenehm, aber aus meiner Sicht erträglich.

Ein offenes und klärendes Gespräch, in dem Du Deine Vorstellungen formulierst, sollte nach zwei Jahren guter Zusammenarbeit auf alle Fälle drin sein.


man könnte die klausel evtl. so ändern das du nicht für die kunden der agentur arbeiten darfst (und hier die frist von 1 - 2 jahren nach beenden der freien mitarbeiterschaft) und das geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben sollen (wegen mir mit strafzahlung bei missachtung). ich denke das dürfte für beide seiten akzeptabel sein.
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sheeba
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Verfasst Do 03.01.2008 21:03
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Vielen Dank für Eure Infos!

Es hat mir schon weiter geholfen. Doch ich habe hier gepostet, weil man ja nicht mit Halbwissen einen Fass aufmachen will, sondern schon ein paar Tipps holen will. Daher werde ich die Tage mit denen darüber verhandeln.

Dieser Vertrag ist mit einem Unternehmen, also keine Agentur, das in seiner Sache Marktführer ist und allerdings auf vielen Hochzeiten tanzt. Daher habe ich einige Bedenken. Wenn die nur Produkt x herstellen würden, würde mich Punkt 3 gar nicht jucken. Doch die Stellen Produkte von a bis z in vielen Ebenen her.

Zitat:
alsu urheberrechte übertragen geht schon mal rein rechtlich überhaupt nicht. urheberrechte liegen immer beim urheber und sind nicht übertragbar. du meinst sicherlich die nutzungsrechte. und hier musst du halt entscheiden ob du bereit bist für den preis der dir angeboten wurde auch die uneingeschänkten nutzungsrechte mit zu übergeben.


leider steht das 1 zu 1 so drin, denn mir sind die unterschiede schon bekannt aus anderen verträgen. das war für mich nur echt überraschend ...

Zitat:
warum soll das nicht gehen? wenn der auftraggeber z.b. will das du bei ihm 3 tage die woche inhouse arbeitest ist das schon legitim finde ich. es kann ja auch sein das du z.b. mit sensiblen daten arbeiten musst, die das haus nicht verlassen dürfen o.ä.


der vertrag soll generell für die zusammenarbeit gelten, einzelne auftragsbedingte details werden extra abgesprochen. das bedeutet, dass ich generell für die vor ort arbeiten müsste und auch zu deren arbeitszeiten. und das sind für mich punkte, die für scheinselbstständigkeit sprechen, die ich so aus anderen quellen gelesen habe. Blöd ist das auch für andere Kunden, die ich betreue, vor allem weil der kunde nicht bei mir um die ecke ist. Würdet Ihr so etwas unterschreiben?

EINE WICHTIGE FRAGE NOCH: Wo bekommt man einen Anhaltspunkt her, wie hoch eine Vertragsstrafe sein soll? Kann es denn sein, dass eine Firma XY mit XXYYY Milionen Umsatz einem kleinen Freelancer, der grad mal seinen Unterhalt verdient, eine Strafe reinschreibt von 6-stelliger Höhe? So viel verdiene ich nicht in 5 Jahren brutto! Wie soll man das dann abbezahlen können? Für die wäre der Betrag lächerlich, mir würde der die Existenz ruinieren! Das ist doch nicht fair, oder? Es muss eine empfindliche Strafe sein, doch im angemessenen Maße!

Ich verstehe, dass sich die Firma absichern möchte. Doch ich möchte mich auch absichern und fordere schon einen relativ fairen Vertrag ein. Und um die Ecke gedacht soll man schon Verträge abschließen, die machbar sind. Ich möchte es nicht zum schlimmsten Fall kommen lassen, doch man kann nicht in die zukunft blicken. Und es kann immer was schiefgehen ...
Habt Ihr da noch eine Idee?

Danke!
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designzicke

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Ort: Monaco di Baviera
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.01.2008 21:50
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Wie wäre es, wenn du den Vertrag einem Anwalt vorlegst und dich beraten lässt? Wäre das auch eine Möglichkeit für dich? * Keine Ahnung... *

Ich glaub ich würde Bauchkrämpfe kriegen, wenn ich so einen Vertrag unterschreiben müsste...

Wer hat denn überhaupt bei denen den Vertrag aufgesetzt?


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 03.01.2008 22:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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sheeba
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Dabei seit: 22.12.2007
Ort: bi
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Geschlecht: -
Verfasst Do 03.01.2008 22:27
Titel

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Ja, zum anwalt werde ich dann wohl noch hingehen. ich spreche noch einmal mit denen und gehe dann trotzdem mal zum anwalt, denke ich. es kostet ja viel sowas, aber in anbetracht dessen, wieviel bauchschmerzen ich dabei hab ... * Ich geb auf... *

In Anbetracht dessen, dass sie fast ein Jahr gebraucht haben, und es deren Einkauf gemacht hat. Dabei dachte ich echt, dass die auch eine funktionierende Rechtsabteilung haben, aber Pustekuchen *balla balla*
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