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Thema: [Recht] Mitarbeiter Schweigepflicht? vom 27.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Mitarbeiter Schweigepflicht?
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Maxitim
Threadersteller

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Verfasst Mo 27.02.2006 11:49
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[Recht] Mitarbeiter Schweigepflicht?

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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem, dass mir auf dem Herzen liegt:
Ich wollte eine Internetseite von einem Fremdem programmieren lassen.Außerdem wollte ich ihm die genauen Absichten und Hintergründe erklären, damit er motiviert ist und die Sache korrekt ausführt. Ich habe jedoch Bedenken, dass dieser meine Idee klaut oder selbst vermarktet.
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten ihn daran zu hindern?
Ich selbst habe schon ein Gewerbe angemeldet und angegeben keine Mitarbeiter zu haben. Das wäre nämlich zu viel Aufwand. Dann mußt du wieder zum Arbeitsamt und da ein Formular ausfüllen... Einfach nur nervig.
Ja, das ist mein Problem. Jetzt seid ihr gefragt! Freue ich über jede Antwort.
Mfg Jan


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 27.02.2006 21:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Mo 27.02.2006 12:26
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Mach mit ihm einen Vertrag, dass er sich an die Schweigepflicht halten muss. Das geht auch bei freien Mitarbeitern.
Ich habe schön öfter wochenweise für eine Agentur als Verstärkung gearbeitet und musste dafür auch so einen Schrieb unterschreiben.
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Maxitim
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2006
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Verfasst Mo 27.02.2006 14:42
Titel

...was für Probleme gibt´s?

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SL-Design hat geschrieben:
Mach mit ihm einen Vertrag, dass er sich an die Schweigepflicht halten muss. Das geht auch bei freien Mitarbeitern.
Ich habe schön öfter wochenweise für eine Agentur als Verstärkung gearbeitet und musste dafür auch so einen Schrieb unterschreiben.


Hmm, das hört sich gut an...
Muss er dazu ein Gewerbe angemeldet haben? Oder kann ich ihm das geld einfach so geben.
Im Internet gibt es doch keine Patente auf Ideen oder? Kann man die Ideen schon bestehendes Websites nicht einfach übernehmen? Also wo wäre da mein Schutz?
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Mo 27.02.2006 14:55
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Re: ...was für Probleme gibt´s?

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Maxitim hat geschrieben:
Muss er dazu ein Gewerbe angemeldet haben? Oder kann ich ihm das Geld einfach so geben.

Ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Das ist ein Vertrag zw. 2 Geschäftspartnern. Dabei ist es egal, ob der eine nun eine GmbH vertritt oder Freelancer ist.
Maxitim hat geschrieben:
Im Internet gibt es doch keine Patente auf Ideen oder? Kann man die Ideen schon bestehendes Websites nicht einfach übernehmen? Also wo wäre da mein Schutz?

Ich weiss jetzt nicht, um was es geht aber ob dein Partner einen Vertragsbruch begeht, wenn er deine Idee trotz Vertrags weiterverwurstet, kann nur ein Richter entscheiden.
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Mo 27.02.2006 14:55
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was willst du denn jetzt von uns hören? * Keine Ahnung... * dass dein "mitarbeiter" ruhig schwarzarbeiten darf und du dennoch eine gültige vereinbarung von ihm bekommst??? *hu hu huu*
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Maxitim
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2006
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Verfasst Mo 27.02.2006 15:06
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Schwarz soll es nicht sein...

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radschlaeger hat geschrieben:
was willst du denn jetzt von uns hören? * Keine Ahnung... * dass dein "mitarbeiter" ruhig schwarzarbeiten darf und du dennoch eine gültige vereinbarung von ihm bekommst??? *hu hu huu*


Nein Schwarzarbeit, wäre natürlich strafbar. Ich suche nach der einfachsten Lösung des Problems.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
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Verfasst Mo 27.02.2006 15:12
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das hat dann nix mit deinem (arbeits-)verhältnis zu ihm zu tun. du lässt ihn vor der arbeit eine möglichst detaillierte geheimhaltungsverpflichtung unterschreiben, damit ihm wenig möglichkeiten bleiben, diese zu umgehen. danach lässt du dir von ihm eine rechnung allen vom finanzamt gewünschten angaben schreiben und begleichst sie innerhalb der zahlungsfrist, damit du ihm keinen grund zum grollhegen gibst - fertig! *zwinker*
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twiety

Dabei seit: 28.10.2003
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Verfasst Mo 27.02.2006 18:05
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Den "Fremden" den Du beauftragen möchtest, kennst Du den schon? Sonst würde mir noch einfallen, dass Du Dich an ein Zeitarbeitsunternehmen wenden kannst.

Du kannst dann zur Voraussetzung machen, dass der Mitarbeiter Dir eine Schweigepflicht-Vereinbarung unterschreiben soll. Außerdem hast du nicht das Gerenne wegen Entlohnung usw. sondern zahlst schlicht die Rechnung der ZA-Firma.
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