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Thema: GbR - Freier Mitarbeiter vom 16.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> GbR - Freier Mitarbeiter
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dyingp
Threadersteller

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 21:25
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GbR - Freier Mitarbeiter

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Hallo,

hab mal ne kleine Frage:

Wenn ich in einer GbR (2 Leute) die Dienste von einem 3. in Anspruch nehme, also quasi als freier Mitarbeiter,
wie läuft das ab ?

Muss die GbR dann von Ihm eine Rechnung geben lassen (also so richtig mit Steuernummer etc), damit das absetzt werden kann?
Also müsst er dann quasi ein Einzelunternehmen haben... ?

Danke schonmal im Vorraus wenn mir jemand helfen könnte.
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 16.03.2009 21:34
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Was ist denn der dritte?
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dyingp
Threadersteller

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 21:36
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Eine weitere Person (außerhalb der GbR), die halt Dienstleistungen wie Programmieren o.ä. macht.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 21:49
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wenn der freelancer extern ist dann muss er klar ein gewerbe oder eine freiberufliche taetigkeit angemeldet haben. alternativ koenntet ihr den freien auch anstellen z.b. als 400 euro kraft.
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manuel85

Dabei seit: 01.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 22:13
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Oder ihr überweist ihm ein Honorar. Dann ist er selber für die Versteuerung zuständig.
Das geht allerdings nur, wenn er in Ort und Zeit seiner Tätigkeiten frei ist und nicht jeden Monat das selbe bekommt etc.
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dyingp
Threadersteller

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 22:36
Titel

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wenn er ein Honorar für seine Tätigkeiten bekommen würde, müsste er dann trotzdem immer eine Rechnung über seine Tätigkeiten schreiben und selber ein Gewerbe angemeldet haben ?


Einfacher ist es bestimmt wenn er ein Gewerbe angemeldet hat und dann seine Tätigkeit in Rechnung stellt, sonst muss da nacher noch Versicherung etc. bezahlt werden...


Zuletzt bearbeitet von dyingp am Mo 16.03.2009 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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manuel85

Dabei seit: 01.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 22:41
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Nein.

Aber das ganze ist natürlich von dem von euch geplanten Umfang abhängig.

Ein Beispiel, wo die Honorarüberweisung eine gute Alternative zur Anstellung o.ä. ist:

Ein Schüler programmiert für euch kleine Webseiten und erhält für jede Seite je nach Aufwand sagen wir mal zwischen 100 und 300 Euro. Mal macht er im Monat nur eine Seite für 100 Euro, im nächsten dann mal zwei für 150 Euro, dann mal wieder eine für 300 Euro, dann zwei Monate gar nichts usw.

Ihr überweist ihm dann jeweils das Honorar für die Erstellung der Website. Er muss dafür keine Rechnung schreiben und auch kein Gewerbe anmelden. Wie gesagt, wenn es sich in einem Rahmen wie o.g. bewegt. Für die Versteuerung ist er selber zuständig. Wenn er unter dem jährlichen Steuerfreibetrag bleibt, ist das aber nicht weiter relevant.

Wie gesagt, die Honorarzahlungen sind mit einigen Auflagen verbunden, aber bei einem Beispiel wie o.g. kann man das machen. Zur Sicherheit gilt aber bei allen Fragen dieser Art: Steuerberater fragen.
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dyingp
Threadersteller

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.03.2009 23:01
Titel

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so wie du es gerade beschrieben hast kommt es in etwa hin, also ist dass der beste Weg denke ich mal.

Ich werde mich dann nochmal einen Steuerberater fragen, oder kennst du zufällig die genauen Auflagen bei Honorarzahlungen?
Muss ich mir dann einfach nur ne Quittung geben lassen, die ich dann Absetzen kann?

Aber erstmal vielen Dank Lächel
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