mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 04:58 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: freiberufliche Tätigkeit + Steuerfrage vom 28.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> freiberufliche Tätigkeit + Steuerfrage
Autor Nachricht
Benutzer 9324
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 14:22
Titel

freiberufliche Tätigkeit + Steuerfrage

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Kumpel von mir hat ein Angebot als FACE2FACE-Interviewer für eine freiberufliche Tätigkeit bekommen. Es soll mit einem Fragebogen
Leute direkt in ein Gespräch verwickeln und befragen. Dafür bekommt er eine Vergütung von ca. 15 Euro
pro korrekt ausgefülltes Interview. Die Vergütung ist erfolgsabhängig.
Eine Sache, die er nebenberuflich in seiner Freizeit oder am Wochenende ausüben würde und nicht seine
Arbeitsleistung bei seinem eigentlichen Job beeinträchtigt.

Derzeit ist er 20 Jahre alt und Student an einer Berufsakademie. Von seinem Praxispartner bekommt er
eine geringe Ausbildungsvergütung von 100 Euro pro Monat, also 1200 Euro im Jahr.

Er hat eine steuerliche Frage zu folgendem Ausschnitt aus seinem Arbeitsvertrag:

Zitat:

Eigene Verantwortung des Interviewers für die Abführung von Steuer u.ä.

Für alle Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und anderen staatlichen Behörden,
wie beispielsweise dem Arbeitsamt und dem Sozialamt, ist der Interviewer - wie
grundsätzlich immer jeder freie Mitarbeiter - selbst verantwortlich. Erfüllt der Interviewer solche
Verpflichtungen nicht und entsteht dem auftraggebenden Institut dadurch Schaden, so ist
der Interviewer verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.

Die Einkünfte des Interviewers unterliegen der von ihm abzuführenden Einkommenssteuer.

Weiter heißt es im Anhang zu Beschreibung zur Tätigkeit:

"Interviewer sind bei uns auf Honorarbasis tätig. Tätigkeiten auf Honorarbasis zeichnen sich zum einen
dadurch aus, dass sich der freie Mitarbeiter selbst um die Versteuerung der Honorare kümmert,
zum anderen dadurch, dass der Arbeitsumfang nicht als konstant vorausgesetzt werden kann."


Wie kommt mein Kumpel hierbei steuerlich zu seinen Gunsten am besten weg? Kann man irgendwelche
(Steuer-)freibeträge nutzen? Muss man den Verdienst dem Finanzamt mitteilen? Sind Honorare nicht steuerfrei?
Muss die Sache mit dem Arbeitgeber und der Berufsakademie abgesprochen, abgesegnet sein?

Wie ist das alles zu handhaben, um (steuer-)rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
 
c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 15:54
Titel

Re: freiberufliche Tätigkeit + Steuerfrage

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ax hat geschrieben:


Die Einkünfte des Interviewers unterliegen der von ihm abzuführenden Einkommenssteuer.


Da steht schon das wichtigste. Mir ist allerdings das Rechtsverhältnis noch nicht klar. Zu prüfen wäre, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Einfach mal beim Finanzamt nachfragen.

Zitat:
Wie kommt mein Kumpel hierbei steuerlich zu seinen Gunsten am besten weg? Kann man irgendwelche
(Steuer-)freibeträge nutzen?


Beim Gesamteinkommen die üblichen. Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, Freibeträge für Kinder, Schwerbehinderte etc.

Zitat:
Muss man den Verdienst dem Finanzamt mitteilen?


Ja, mit der Steuererklärung.

Zitat:
Sind Honorare nicht steuerfrei?


Nein, natürlich nicht. Honorare sind Einkommen und Einkommen unterliegen jenseits des Grundfreibetrages von 7.664 Euro im Jahr der Einkommensteuer. Ob Dein Kumpel über den Grundfreibetrag kommt oder nicht, lässt sich per Ferndiagnose nicht klären. Hängt ja auch davon ab, wie viele erfolgreiche Interviews er macht.

Falls Dein Kumpel bzw. seine Eltern noch Kindergeld bekommen, ist auch da Vorsicht geboten. Hat Dein Kumpel Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten über 7680 Euro/Jahr, entfällt der Kindergeldanspruch.

Zitat:
Muss die Sache mit dem Arbeitgeber und der Berufsakademie abgesprochen, abgesegnet sein?


Das hat mit der Steuer zwar nichts zu tun, aber schaden kann es grundsätzlich nichts, wenn das geklärt ist. U.U. enthalten auch die Verträge dazu etwas.

Zitat:
Wie ist das alles zu handhaben, um (steuer-)rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?


Korrekt. Lächel

Wie immer: Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt ein Anwalt bzw. ein Steuerbrater, Hinweise hier im Forum können nur Anhaltspunkte sein.

c_writer
 
Anzeige
Anzeige
 
Ähnliche Themen Künstlersozialversicherung für freiberufliche Designer/ FAQ
Redaktionelle Tätigkeit für Kunden
Bild-Retusche - handwerkliche oder künstlerische Tätigkeit
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.