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Thema: Bild-Retusche - handwerkliche oder künstlerische Tätigkeit vom 10.07.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bild-Retusche - handwerkliche oder künstlerische Tätigkeit
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grek44
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2011
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Verfasst Di 10.07.2012 18:57
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Bild-Retusche - handwerkliche oder künstlerische Tätigkeit

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... nach angestrengtem Denken und Suchen habe ich im Forum keine passenden Diskussionen gefunden, also darf ich posten *zwinker*

Wie ist das nun mit dem Retuschieren von Bildern? Ist das eine rein handwerkliche oder eine künstlerische Tätigkeit. Letzten Endes geht es darum, ob an dem fertigen Bild Nutzungsrechte eingeräumt werden und damit eine Rechnung mit 7% Mehrwertsteuer geschrieben werden kann oder ob Retuschen grundsätzlich ohne Nutzungsrechte mit 19% abgerechnet werden. Es geht nicht um einfache Retuschen, wie z. B. ein paar Blätter wegstempeln, sondern um umfangreiche Arbeiten, z. B. ein Auto freistellen, tieferlegen, umfärben, andere Felgen drauf, etc.
Wie ist es außerdem, wenn neben der Retusche auch ein umfangreiches Composing gemacht wird, z. B. kann man ein Auto freistellen, tieferlegen, umfärben, etc. und anschließend in einem 3D-Programm eine zur Perspektive passende Umgebung erstellen und rausrendern. Mit diesem Hintergrund wird dann das Composing erstellt. Dafür ist viel handwerkliches Können aber auch künstlerisches Gespür und Erfahrung, z. B. im Umgang mit Licht, Farbe und Perspektive nötig. Am Ende entsteht ein neues Bild, für das eigentlich Nutzungsrechte eingeräumt werden könnten.
Wie seht Ihr das, hat jemand Erfahrungen zu dieser Thematik - und letzten Endes auch damit, wie das Finanzamt damit umgeht?
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
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Verfasst Di 10.07.2012 19:02
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Habe zufälligerweise vor 30 Minuten auf kskontra.de dieses PDF hier gelesen und darin steht, dass die Tätigkeit "Digitalretusche" keiner Abgabepflicht unterliegt.

Und du machst halt einfach mal "Digitalretusche". *zwinker*
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Verfasst Di 10.07.2012 21:29
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Ich würde es rein pragmatisch für mich lösen:

Konzeptphase
hier werden die Bildmotive konzipiert: welcher Hintergrund ist sinnvoll, wie soll die Bildstimmung sein, etc. pp.

Umsetzung
hier wird die Perspektive durch handwerkliche Umsetzung ermöglicht, Werkzeuge helfen grundlegende Dinge zu bearbeiten oder zu verändern, aber dies "kann" im Endeffekt jeder Mediengestalter, der das Programm beherrscht. Hier sind keine konzeptionellen oder künstlerischen Fähigkeiten von Nöten.

Deshalb gelten – meiner Meinung nach und so wie ich es bei Google, als ich mich damals freiberuflich beim Finanzamt melden wollte, recherchiert habe – auch Bildbearbeitungen zur handwerklichen Tätigkeit und darf z.B. kein Hauptaufgabengebiet eines Freiberuflers sein.

Anders wäre es vl. wieder, wenn die Fotografie als künstlerische Haupttätigkeit dazu gehört und die nachstehende Bildbearbeitung einen unbedeutenderen Teil darstellt, usw. Aber schwieriges Thema, nicht in zwei Sätzen auf den Punkt zu bringen.
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
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Verfasst Di 10.07.2012 22:48
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Künstlerische Entfaltung kann ich in dieser Arbeit nicht erkennen. Selbst Kreativtechniken implizieren noch lange keine Kunst.
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flavio

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Ort: MUC
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Verfasst Mi 11.07.2012 00:48
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was dieter bohlen bei dsds macht ist auch kunst, wurde sogar per urteil bestätigt. *zwinker*
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Verfasst Mi 11.07.2012 10:22
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Re: Bild-Retusche - handwerkliche oder künstlerische Tätigke

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grek44 hat geschrieben:
Letzten Endes geht es darum, ob an dem fertigen Bild Nutzungsrechte eingeräumt werden und damit eine Rechnung mit 7% Mehrwertsteuer geschrieben werden kann oder ob Retuschen grundsätzlich ohne Nutzungsrechte mit 19% abgerechnet werden.


Warum so umständlich?
Die Umsatzsteuer ist für Dich ein durchlaufender Posten und dein Kunde kann sie auch verrechnen.
Ich schreibe grundsätzlich Rechnungen mit 19%, egal ob Konzeption, Druckvorbereitung oder künstlerische Illustration.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 11.07.2012 12:16
Titel

Re: Bild-Retusche - handwerkliche oder künstlerische Tätigke

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SL-Design hat geschrieben:
grek44 hat geschrieben:
Letzten Endes geht es darum, ob an dem fertigen Bild Nutzungsrechte eingeräumt werden und damit eine Rechnung mit 7% Mehrwertsteuer geschrieben werden kann oder ob Retuschen grundsätzlich ohne Nutzungsrechte mit 19% abgerechnet werden.


Warum so umständlich?
Die Umsatzsteuer ist für Dich ein durchlaufender Posten und dein Kunde kann sie auch verrechnen.
Ich schreibe grundsätzlich Rechnungen mit 19%, egal ob Konzeption, Druckvorbereitung oder künstlerische Illustration.


Aber genau das ist nicht richtig. Illustrationen, Fotos, Design... Sachen, an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden (müssten; auch wenns nicht immer so formuliert wird, bekommt der Kunde, wenn nichts vereinbart wurde, das minimale Recht an den erstellten Arbeiten), laufen im Steuerrecht als "sonstige Leistung" und sind mit 7% zu versteuern. 7% verdeutlichen eben, dass du an diesen Dingen die Urheberrechte hälst, dass es deine Arbeit ist und nicht die eines anderen. Das kann im Zweifel wichtig sein. Ich würde das sehr genau trennen.

Und auch wenn das nicht gerne als Beispiel gehört wird, wenn ich 100,- ausgebe, weil ich Material kaufe (und 19% MwSt drauf zahlen muss) und 100,- einnehme (mit 7% MwSt drauf), kann ich mir am Ende 12% vom FA wieder holen. Macht also durchaus auch bei der Steuer einen Unterschied.

Bei Bildretuschen sehe ich allerdings auch keine Leistung in diesem Sinne, also mit 19% abrechnen.
 
 
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