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Thema: Fensterbeschriftung in privater Wohnung (Kleingewerbe) vom 27.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fensterbeschriftung in privater Wohnung (Kleingewerbe)
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Artjom
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Verfasst Do 27.05.2010 16:05
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Fensterbeschriftung in privater Wohnung (Kleingewerbe)

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Moin Moin.

Hoffe bin hier richtig in dem Bereich.
Also ich hab seit einigen Jahren ein Kleingewerbe laufen. Läuft auch ganz gut. Nun wohn ich seit nem Monat bei uns in der Innenstadt recht zentral.
Ich hab mir gedacht das ich an den Fenstern die zur Innenstadt gerichtet sind, Werbung anbringe. (Ist zwar 1te Stock, aber denke das würd sich lohnen.)
Ich hab allerdings keine Laufkundschaft oder ähnliches.

Wie ist das denn rechtlich? Muss ich da irgendwas anmelden zusätzlich?
Hat da jemand Erfahrungen mit?

EDIT by ines: Verschoben in Recht.


Zuletzt bearbeitet von ines am Do 27.05.2010 17:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 27.05.2010 16:36
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das wirst du mit dem vermieter klären mussen. werbung machen kann man ja... das muss nicht weiter irgendwo gemeldet werden. aber in einer privat wohnung geht das so ohne weiteres nicht.

der unteschied liegt (halbwisssen) in mieten und pachten.
 
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Artjom
Threadersteller

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Verfasst Do 27.05.2010 16:41
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Nefliete hat geschrieben:
aber in einer privat wohnung geht das so ohne weiteres nicht.

der unteschied liegt (halbwisssen) in mieten und pachten.

kannst du das noch ein wenig detailierter erklären, oder hast du da vllt infos/links zu?

Vermieter ist ja kein Thema. *zwinker*
Aber obs sonst "Regeln" gibt dazu weiß ich halt nicht. Und find nix zu.


PS: Falls es nicht richtig rüberkommen ist: Ich übe das Kleingewerbe auch in der Privat Wohnung aus. (Nur da).
Also ist auch hier gemeldet.


Zuletzt bearbeitet von Artjom am Do 27.05.2010 16:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Do 27.05.2010 16:57
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http://www.foerderland.de/419+M5adb3b7d30b.0.html

ich kann dir jetzt keine gesetzesvorlage nennen. aber wenn du deine wohnung gewerblich nutzt, laufkundschaft hast oder fette drucker in butze stellst, dann kann dir dein vermieter kündigen.
das ist aus gesprächen mit vermietern, steuerberatern und anderen freelancer hervorgegangen. also keine beweiskraft...

mieten bedeutet wohnen (privat).

pachten bedeutet kommerzielle nutzung der verpachteten räumen. du schlägst also kapital aus den räumen und kannst diese entsprechend nutzen.

bau dir mal ein fotostudio in dein schlafzimmer... da wird der vermieter dir schnell auf die eier gehen, spätesten nach der ersten jahresabrechnung.
 
Artjom
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Verfasst Do 27.05.2010 17:03
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Nefliete hat geschrieben:
http://www.foerderland.de/419+M5adb3b7d30b.0.html

ich kann dir jetzt keine gesetzesvorlage nennen. aber wenn du deine wohnung gewerblich nutzt, laufkundschaft hast oder fette drucker in butze stellst, dann kann dir dein vermieter kündigen.
das ist aus gesprächen mit vermietern, steuerberatern und anderen freelancer hervorgegangen. also keine beweiskraft...

mieten bedeutet wohnen (privat).

pachten bedeutet kommerzielle nutzung der verpachteten räumen. du schlägst also kapital aus den räumen und kannst diese entsprechend nutzen.

bau dir mal ein fotostudio in dein schlafzimmer... da wird der vermieter dir schnell auf die eier gehen, spätesten nach der ersten jahresabrechnung.

Ja das trifft bei mir ja nicht zu! *zwinker*
Ich hab keine Laufkundschaft, keinen dicken Fuhrpark! *zwinker* Nur meine normale EDV hier. Mehr nicht.
(Darum auch nur Kleingewerbe! *zwinker* )
Auch hab ich kein Fotostudio!


Es geht mir NUR darum ob ich die Fensterbeschriftung anbringen kann (mit Zustimmung des Vermieters! *zwinker* ) ohne sonstige Dinge beachten zu müssen!
Mehr nicht! (Der Vermieter wusste zb. schon vor Einzug das ich mein Gewerbe hier ausübe und kennt die Ausmaße.)

Alles andere ist hier NICHT das Thema. *zwinker* Hab mein Gewerbe wie gesagt schon ne ganze Weile laufen und alles korrekt gemeldet. NUr weiß ich bei diesem einem Thema einfach nicht obs was zu beachten gibt. (Findet man ja nix zu im Netz!)
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 27.05.2010 17:07
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Grins das hatte ich schon kapiert. aber so konnte ich nur pacht und miete erklären. das wären auch die gründe, warum der vermieter dir kündigen oder die ausübung untersagen kann. so mein wissensstand. dein gewerbe habe ich ja nich angezweifelt *zwinker* (mit den zwinker-dingern hänge ich wohl noch was hinter *zwinker* )

wenn der vermieter sein ok gibt, dann mal los... *Thumbs up!*
 
Artjom
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Verfasst Do 27.05.2010 17:18
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Ja jut. Das mit Pachten und mieten ist mir aber klar! *bäh* Grins
(Rein rechtlich darf man aber sein Kleingewerbe zu hause ausführen. *zwinker* Solange der Vermieter bescheid weiß. Wirklcih was gegen haben kann er nicht. Ausser halt bei den Gründen die du nanntest. Aber das sind dann schon andere Regionen die wie ich finde nicht mehr ins Kleingewerbe passen.) Lächel

Bin aber wegen der Fensterwerbung unschlüssig, gerade weil man in der Innenstadt schnell mal Leute hat die einen an die Karre fahren wollen. (Seh ich bei den Geschäften drumrum! Grins Da versucht man auch die wildesten Werbemaßnahmen die keine 2 Tage bleiben bis das Ordnungsamt kommt!)

Aber ansich denke ich nicht das es Probleme gibt. Will ja auch nicht die Fenster komplett zukleistern! *bäh* Grins
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 27.05.2010 17:33
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wäre da nicht eine autobeschriftung sinnvoller oder eine alternative?

so würdest du vlt mehr leute erreichen, weil es besser gesehen wird, oder nicht?
 
 
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