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willshedo
Threadersteller
Dabei seit: 21.12.2005
Ort: Waldshut
Alter: 51
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 24.02.2010 13:21
Titel Fehler nach Abnahme - wie geht ihr damit um? |
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Hi alle,
ich möchte hier weniger Rechtsberatung als eher eure Erfahrungswerte bzw was ihr tun würdet in folgendem Falle:
Ein großes Webprojekt wurde erstellt und nach zwei Korrekturdurchgängen (und vielen kleinen Kulanzänderungen nach Kundenwunsch) vom Kunden abgesegnet. Nebenbei: ist einer dieser von Anfang an unangenehmen, fordernden, preisdrückenden Kunden...
Zwei Wochen danach fällt dem Kunden eine Schlamperei vom Programmierer auf (Datenbank nimmt keine Umlaute an). Programmierer ist nicht mehr greifbar, Korrektur müsste auf eigene Kosten erfolgen.
Was würdet ihr machen? Korrigieren lassen und eben bezahlen, oder darauf bestehen, daß im vom Kunden unterschriebenen Abnahmeprotokoll steht, daß das Projekt korrigiert, fehlerfrei und vollständig übergeben und online gestellt wurde?
Würde mich doch sehr interessieren, wie andere mit so einem Fall umgehen?
Grüße,
Chris
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.02.2010 13:32
Titel
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Was ist denn vertraglich vereinbart worden?
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willshedo
Threadersteller
Dabei seit: 21.12.2005
Ort: Waldshut
Alter: 51
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 24.02.2010 13:34
Titel
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Vertraglich? Das übliche - zwei Korrekturschleifen für den Kunden, in die er alle Wünsche zu packen hat, und mit Abnahme danach ist das Projekt abgeschlossen.
Von Garantieleistungen war eigentlich keine Rede im Vertrag...
Zuletzt bearbeitet von willshedo am Mi 24.02.2010 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.02.2010 13:56
Titel
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Auch wenn's bitter ist: Das wäre für mich eine Kulanzsache, für die der Kunde nicht bezahlen muss.
Auch wenn der Kunde sehr intensiv eine Website prüft, muss ihm nicht unbedingt ein Fehler bei der Speicherung von Umlauten auffallen. Andererseits halte ich das für eine Website eines deutschen Unternehmens für einen deutlichen Mangel.
Ich weiss, so etwas ist total ärgerlich. Vor allem wenn das Verhältnis zum Kunden nicht gut ist und vorher schon viel unter Kulanz gelaufen ist. Trotzdem würde ich persönlich deswegen keine Rechnung schreiben.
Gruß
Achim
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.02.2010 14:13
Titel
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ich pflichte da achim bei. das is eindeutig ein programmierfehler, der dem kunden nicht auffallen muss und den ich unter "gewährleistung" verbuchen würde. der fehler ist eindeutig auf eurem mist gewachsen, komplett ohne zutun des kunden. als kunde würde ich da auf jeden fall nachbesserung erwarten. n bug is in jedem projekt mal drin, aber dann muss man auch so fair sein und den ausbessern, wenn er gefunden wird.
wär das jetzt was, das auf den kunden zurück zu führen is (z.b. fehler in texten oder sowas, die vom kunden geliefert wurden), wär das wieder was anderes.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.02.2010 14:17
Titel
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... im Handwerks-Bereich* fällt so ein Fehler unter die "Sorgfaltspflicht" ... und ist selbstverständlich nachzubessern ...
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MGs sind auch nur Handwerker
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