mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 08:07 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Frage zu Bildrechten vom 27.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Bild und Ton -> Frage zu Bildrechten
Autor Nachricht
Steamer
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2010
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.10.2010 15:28
Titel

Frage zu Bildrechten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo, ich weiß nicht genau, ob ich hier überhaupt richtig bin mit meiner Frage, aber ich dachte, ich versuchs einfach mal bei den Fachmännern/ und Fachfrauen.

Meine Frage geht um die Rechte an Bildern. in diesem Wiki Eintrag bin ich über etwas gestolpert: Wiki Eintrag - der Urheber ist der, der das Bild gemacht hat (und nicht der oder die, die auf dem Foto drauf sind?!)

Das war mir neu? D.H. , wenn ich die Bilder gemacht habe, dann kann ich damit machen, was ich will (auf Website online stellen)???

Und dann die zweite Frage noch hinterher-damit jetzt nicht andere die Bilder auch noch benutzen dürfen, wie genau muss ich die Bilder dann kennzeichnen, kenne sonst nur die Kennzeichnung von zB. Fotolia oder so, wo das dann auf jedem Bild drauf steht. So, und wenn ich schon fleißig am schreiben bin, die allerletzte Frage, wenn ich für einige Bilder lizenzen schon vergeben habe, gilt das das mit der Kennzeichnung und der Urheber geschichte das selbe?
Habe mich hier auf dieser Seite schon zu ITRecht informiert , da gibt es ein Gerichtsurteil, wo die Rechte beim Lizenznehmer bestehen bleiben. Wenn ich den Text annähert richtig verstehe, dann hat der neue Lizenznehmer genau so viele Rechte wie ich???


Ich fasse nochmal zusammen, was ich wissen will:
Wer ist Urheber von Bildern?
Wie läuft das mit der Kennzeichnung?
Wenn Rechte übertragen werden, hat der "Lizenznehmer" genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ich?

So, ich hoffe, hier kann mir einer von euch weiterhelfen... falls nicht, vielleicht habt ihr da jemanden / Link etc., wo ich mehr darüber erfahre - ohne mir seitenlanges Rechtsdeutsch durchlesen zu müssen...

Ich bedanke mich schon mal vorab,

Grüße

Stefan Steamer
  View user's profile Private Nachricht senden
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.10.2010 15:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

In deinem Link und hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz_%28Deutschland%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

steht doch alles drin.

Ja, der der das Bild macht, ist Urheber und hat das Urheberrecht.
Das heisst nicht, dass du jeden Fotografieren und ins Netz stellen kannst.

Schützen kannst du deine Bilder durch Wasserzeichen und kleiner Darstellungsgröße.
Sieht meistens scheisse aus.
Verhindern kannst Du Mißbrauch kaum, verboten ist er trotzdem.
Findest Du ein missbräuchlich verwendetes Bild von Dir, kannst Du den Seitenbetreiber oder Verantwortlichen kostenpflichtig abmahnen. Es gibt Anwälte, die leben davon.

Das Urheberrecht kannst Du nicht verkaufen. Urheber beleibst Du immer.
Du kannst einem Dritten das Nutzungsrecht (beschränkt oder uneingeschränkt) verkaufen.

Lies dich da durch, dann solltest Du es verstanden haben.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 27.10.2010 15:53
Titel

Re: Frage zu Bildrechten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Steamer hat geschrieben:
H
Meine Frage geht um die Rechte an Bildern. in diesem Wiki Eintrag bin ich über etwas gestolpert: Wiki Eintrag - der Urheber ist der, der das Bild gemacht hat


Ja.

Zitat:
(und nicht der oder die, die auf dem Foto drauf sind?!)


Nein, die sind ja nicht Urheber.

Zitat:
Das war mir neu? D.H. , wenn ich die Bilder gemacht habe, dann kann ich damit machen, was ich will (auf Website online stellen)???


Klares nein.

Neben dem Urheberrecht gibt es auch noch andere Rechte, z.B. Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte. Wenn du die Nutzungsrechte übertragen hast, kannst du die übertragenen Rechte nicht mehr selbst beanspruchen und mit bestimmten, gesetzlich definierten Ausnahmen, hat jeder Mensch erst mal ein recht am eigenen Bild. Wenn diejenigen, die auf dem Foto zu sehen sind, nicht ihr Einverständnis erklärt haben, darfst du das Bild nicht veröffentlichen.

Zitat:
Und dann die zweite Frage noch hinterher-damit jetzt nicht andere die Bilder auch noch benutzen dürfen, wie genau muss ich die Bilder dann kennzeichnen, kenne sonst nur die Kennzeichnung von zB. Fotolia oder so, wo das dann auf jedem Bild drauf steht.


Das musst du gar nicht, jedes Foto hat automatisch Urheberrechtsschutz. Wie du das machst, wenn du es trotzdem machen willst, bleibt dir überlassen.

Zitat:
So, und wenn ich schon fleißig am schreiben bin, die allerletzte Frage, wenn ich für einige Bilder lizenzen schon vergeben habe, gilt das das mit der Kennzeichnung und der Urheber geschichte das selbe?


Hm? Verstehe nicht, was du meinst.

Zitat:
Habe mich hier auf dieser Seite schon zu ITRecht informiert , da gibt es ein Gerichtsurteil, wo die Rechte beim Lizenznehmer bestehen bleiben. Wenn ich den Text annähert richtig verstehe, dann hat der neue Lizenznehmer genau so viele Rechte wie ich???


Im Zweifel hat er mehr als du. Rechte, die du ihm übertragen hast, kannst du selbst nicht mehr beanspruchen.

b.
  View user's profile Private Nachricht senden
Steamer
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2010
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.10.2010 17:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo, danke für eure Antworten Grins !

@blindtext: Ja, das mit dem Urheber und den Leuten auf dem Foto hab ich blöde ausgedrückt, ist mir nachher auch dann aufgefallen - ich meinte damit ob die dann auch Rechte an den Bildern haben, aber damit ist ja eigentlich schon meine 2.Frage und deine Antwort geklärt.

Zu dem Wiki Eintrag - mit dem Beiwerk finde ich ganz interessant in Zusammenhang mit den übrigen Nutzungs-und Persönlichkeitsrechten von denen du schreibst. Ich hatte dass zwar nicht überlesen, mir den (simplen) Zusammenhang aber nicht überlegt.

Ich habe nämlich folgendes vor: eine Urlaubsseite - mit Urlaubsbildern (und hier sind die Leute definitiv nur das "Beiwerk") - und damit müßte eigentlich alles ok sein?!

Ich werde aber noch mal genauer nachforschen, es gibt einige, wenige Bilder, auf denen einzelne Menschen erkennbar sind (z.T. in Badebekleidung - weiß nicht, ob dass noch mal einen Unterschied macht?)

Nochmal vielen Dank für eure Antworten und Hilfe

Viele Grüße

Stefan
  View user's profile Private Nachricht senden
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 28.10.2010 17:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Steamer hat geschrieben:

Ich habe nämlich folgendes vor: eine Urlaubsseite - mit Urlaubsbildern (und hier sind die Leute definitiv nur das "Beiwerk") - und damit müßte eigentlich alles ok sein?!


Nun ja, "alles o.k." ist es damit noch lange nicht. Im eigenen Interesse solltest du in Zweifelsfällen einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, von dem bekommst du eine rechtsverbindliche Auskunft.

Zitat:
Ich werde aber noch mal genauer nachforschen, es gibt einige, wenige Bilder, auf denen einzelne Menschen erkennbar sind (z.T. in Badebekleidung - weiß nicht, ob dass noch mal einen Unterschied macht?)


Das kann durchaus einen Unterschied machen - weil es nämlich ein berechtigtes Interesse der Menschen sein kann, nicht in Badebekleidung im Web zur Schau gestellt zu werden. Und berechtigte Interessen stehen auch dem KunstUrhG entgegen, wie du ja sicher gelesen hast.

Im Streitfall wird immer ein Richter entscheiden, welche Rechte hier gegeneinander abzuwägen sind und welches schwerer wiegt.

b.
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.10.2010 18:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

blindtext hat geschrieben:
Im Streitfall wird immer ein Richter entscheiden, welche Rechte hier gegeneinander abzuwägen sind und welches schwerer wiegt.

... und da sollte das Recht der Persönlichkeiten NICHT öffentlich abgebildet zu werden, höher gelten, als das Recht eines Fotografen, dieses Bild zu veröffentlichen.
Anders ist es, wenn man z.B. im Gegensatz zum "privaten Leben" an einer Demonstration, einer Veranstaltung etc. teilnimmt ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Steamer
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2010
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.10.2010 13:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo nochmal,

tja, dann werde ich wohl doch den Weg über einen Anwalt nehmen müssen! Hätte nicht gedacht, dass sich die Sache tatsächlich so schwierig gestaltet.

Die ganzen Sachen, die man so über Abmahnungen darüber liest finde ich auch nicht gerade prickelnd.

Ich möchte mich aber trotzdem nochmal bei euch bedanken, dass ihr mir da Infos zu gegeben habt!

Wünsche ein schönes Wochende

Stefan
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen AE Frage
FRAGE: Vollaussteuerung
Frage zu After Effects
Frage zum Exportieren
Frage zu iDVD
frage zu SQN4
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Bild und Ton


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.