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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 10:57
Titel
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Du musst keinen Grund angeben. Wichtig ist Beweissicherung damit die nicht behaupten können alles vermittelt zu haben und Regress wollen.
Drück Dir die Daumen für die 2. Chance...
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:03
Titel
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vielleicht nicht unbedingt alles in einen Satz packen:
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach... fristgerecht zum...
Die Zusicherung der im Vertrag genannten Schulungen (was halt im Vertrag steht) wurde seitens des Arbeitgebers nicht erfüllt. Dies hat mich einem Wechsel des Ausbildungplatzes veranlasst.
Sowas in der Art.
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:06
Titel
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joki hat geschrieben: | Du musst keinen Grund angeben. Wichtig ist Beweissicherung damit die nicht behaupten können alles vermittelt zu haben und Regress wollen.
Drück Dir die Daumen für die 2. Chance... |
doch! du brauchst wenn du noch im ausbildungsverhältnis bist einen "wichtigen grund" wie es so schön heißt. und der liegt ja definitiv vor. nur in der probezeit is kein grund nötig.
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mizkA
Threadersteller
Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:17
Titel
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ok ok das hört sich besser an
Und JA man muss auf jeden Fall einen Grund angeben sonst ist der Wisch nix wert.
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TinCup
Dabei seit: 07.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:18
Titel
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Naranji hat geschrieben: | vielleicht nicht unbedingt alles in einen Satz packen |
Jepp, ein bisschen Gliederung ist deutlich besser.
Naranji hat geschrieben: | Die Zusicherung der im Vertrag genannten Schulungen... |
Und jetzt noch den 'wichtigen Grund' hintendrangebastelt:
Die Teilnahme an in § sowieso des Ausbildungsvertrages zugesicherten externen Schulungen wurde Ihrerseits nicht ermöglicht. Somit werden für eine erfolgreiche Abschlußprüfung relevante Inhalte nicht vermittelt.
(oder so ähnlich)
Jedenfalls viel Glück mit dem neuen Betrieb
greez
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:25
Titel
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TinCup hat geschrieben: | Die Teilnahme an in § sowieso des Ausbildungsvertrages zugesicherten externen Schulungen wurde Ihrerseits nicht ermöglicht. Somit werden für eine erfolgreiche Abschlußprüfung relevante Inhalte nicht vermittelt.
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meinte ich ja mit
Naranji hat geschrieben: |
Die Zusicherung der im Vertrag genannten Schulungen (was halt im Vertrag steht) | [/quote]
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mizkA
Threadersteller
Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:28
Titel
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Das Problem is jetzt nur noch dass ich ja 2 Schulungen hatte (die mir jedoch nix gebracht haben, da ich das ja net anwenden konnte, weils ja angeblich immer alles viel zu teuer war etc was ich produziert habe ) und mir die ja auch net vertraglich zugesichert wurden *grübel*
Ich glaub ich schreib einfach nur:
Da mir wesentliche Lernziele zum Bestehen der Abschlussprüfung nicht vermittelt werden können, blabla
Wenn die dann Stress machen, kann ich immer noch anfangen aufzuzählen was alles schief gelaufen ist, die bei der IHK meinte ich soll das möglichst neutral lassen und ich finde, das Nicht-Vermitteln von Lerninhalten ist ja Grund genug
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TinCup
Dabei seit: 07.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.05.2004 11:31
Titel
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[wortklauberei]
Die Zusicherung wurde ja schon erfüllt – nämlich im Zusichern
Aber das Zugesicherte eben nicht
[/wortklauberei]
//edit: dann hat sich das ja eh erledigt...
Zuletzt bearbeitet von TinCup am Do 27.05.2004 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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