Lars-Daniel
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Verfasst Sa 03.10.2015 14:12
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Da mittlerweile vergleichende Werbung erlaubt ist, dürfte so etwas auch rechtlich korrekt sein. |
Dann soll er's doch einfach als Werbeshirt rausbringen
Übrigens sagt das UWG aus, dass die Werbung u.a. nicht verwendet werden darf, wenn die "Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft" werden. Genau dies wird in beiden Spots ja gemacht. Im Telekom-Spot sagt das Kind ja "Bist du bei 1&1? ... Bäh".
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