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Sv3nj4
Threadersteller
Dabei seit: 14.05.2009
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Verfasst Di 15.06.2010 12:51
Titel VW Logo für T-Shirtdruck verwenden? |
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Hallo,
ein Kunde von mir, hätte gerne ein T-Shirt. Auf der Vorderseite soll ein VW Logo abgebildet sein, auf der Rückseite ein selbstgezeichnetes Bild von mir, von einem EOS.
Er ist Neuwagenbesitzer von einem EOS und so begeistert, dass er dass nun auch auf seiner Brust tragen möchte.
Ich teilte ihm mit, dass das Logo etwas probleme bereiten wird und ich dies nicht einfach benutzen darf.
Meine Aussage an den Kunden stimmt oder? Darf man das Logo ohne zu Fragen für nichts benutzen? Gilt das für alle Firmenlogos oder nur für eingetragene und geschütze?
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.06.2010 12:58
Titel
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Hättest dus hier nicht herausposaunt, dann hättest du da für den Kunden "mal ne Ausnahme" machen können, wenn ers nicht weiter erzählt.
Aber so müssen wir dir leider sagen: Nein, du darfst sowas auf keinen Fall vervielfältigen, es sei denn deinem Kunden wurde dies von VW gestattet und er kann dir die Nutzungsrechte für diese Anwendung schriftlich nachweisen.
Ob eingetragenes Warenzeichen, Marke oder nicht: der Urheber bestimmt, wer seine Werke vervielfältigen darf.
Zuletzt bearbeitet von Darkwing am Di 15.06.2010 13:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.06.2010 13:01
Titel
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ich bin mir fast sicher, das sowas gedulded ist, wenn es privat ist und bleibt...
man muss nicht alles auf die spitze treiben.
generell gilt aber, das nutzen von fremden werken eine nutzungslizenz brauchen. wenn eine urheberschaft besteht, muss es nicht zwingend eingetragen sein. einfach irgendwas benutzen ist in den meisten fällen nicht sinnvoll. daher lieber einmal um erlaubnis fragen... (das ist halbwissen und keine rechtsberatung)
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Benutzer 64901
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.06.2010 19:02
Titel
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Ich meine mich zu erinnern, dass eine Auflage von bis zu 6 St. für den ausschliesslich privaten Gebrauch "kein Problem" darstellt. Das soll nicht heißen, dass es explizit erlaubt ist, es wird aber eben nicht verfolgt.
Man sieht ja öfter ma solche Shirts bei Männercliquen oder Kegelvereinen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.06.2010 21:59
Titel
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Hipken hat geschrieben: | Ich meine mich zu erinnern, dass eine Auflage von bis zu 6 St. für den ausschliesslich privaten Gebrauch "kein Problem" darstellt. Das soll nicht heißen, dass es explizit erlaubt ist, es wird aber eben nicht verfolgt.
Man sieht ja öfter ma solche Shirts bei Männercliquen oder Kegelvereinen. |
Oh, das ist aber viel Hörensagen!
nur mal ein Beispiel, wie sehr VW da hinterher ist! http://www.autobild.de/artikel/bulli-namensrechte_1176137.html
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Benutzer 64901
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.06.2010 22:21
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Da geht's aber um eine gewerbliche Nutzung, hier nicht.
Zuletzt bearbeitet von am Di 15.06.2010 22:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SIMoshON
Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.06.2010 22:25
Titel
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Das Beispiel hinkt aber, da hier eine kommerzielle Nutzung vorliegt, von der VW nicht profitiert. (Hipken war schneller)
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass VW einen zahlenden Kunden, der vor lauter Zufriedenheit mit dem Produkt dafür auch noch Werbung dafür macht mit einer Unterlassungsklage oder ähnlichem belangen würde - sofern es ein Einzelstück und seine Privatkleidung ist hätte ich da wenig bedenken.
Alternative: In einem VW-Fanshop o. ä. ein lizensiertes Shirt mit Logo kaufen und dieses bedrucken. Damit bist du 100% safe.
Zuletzt bearbeitet von SIMoshON am Di 15.06.2010 22:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 16.06.2010 07:15
Titel Fragen kostet nichts... |
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schick doch einfach mal eine Mail an die Pressestelle - im besten Fall werden die Dir eine Mails zurückschicken die ich dann archivieren würde....
6 Stück = Freigrenze - kann ich mir nicht vorstellen!!! Ich habe viel mit der GEMA zu tun - dort gibt es auch keine Freigrenze!
Ralf
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