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Thema: Wann darf man ein "fremdes" Logo verwenden..? vom 30.09.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Wann darf man ein "fremdes" Logo verwenden..?
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Alexiagraphy
Threadersteller

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Verfasst Mi 30.09.2015 19:51
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Wann darf man ein "fremdes" Logo verwenden..?

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Hallo zusammen…

Es gibt ja einige Modelabels, welche fremde Markenlogos
auf ihre Shirts drucken und verkaufen.
Bspw. Norton, Triumph, Indian oder Ford. Natürlich beliebt
bei Motorfans, Rockabillys und Vorstadtrockern…

Dabei ist mir aufgefallen, dass die Logos oftmals
nicht 1:1 mit den Originalen übereinstimmen.

Darf man das? Au weia!
Immerhin wäre das doch "Markenklau" und somit illegal oder?
Oder handelt es sich hierbei um ein Schlupfloch/eine Grauzone,
da die Logos nicht zu 100% übereinstimmen?

Müsste man nicht den eigentlichen Eigentümer des Logos anfragen,
ob man das Logo für ein Shirtdesign drucken und dann verkaufen darf?
Selbst wenn es nur für Privatgebrauch wäre?


> Besten Dank für Eure Hinweise und Tipps!
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mediaWE

Dabei seit: 14.03.2015
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Verfasst Do 01.10.2015 09:35
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nein, darf man nicht

habe selbst die Hersteller meiner verwendeten Materialien gefragt ob man mit den Logo´s werben darf - z.B. Forex, Dibond - von denen habe ich ein schriftliches OK bekommen. Ob die in Deinem Fall ein OK für den Shirtdruck geben, wage ich zu bezweifeln. Bitte nicht versuchen das auf den Kunden abzuwälzen - von wegen wenn ich es Dir aufdrucke, gehe ich davon aus das Du Dir die Erlaubnis geholt hast - geht nach hinten los
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Do 01.10.2015 10:06
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Re: Wann darf man ein "fremdes" Logo verwenden..?

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Alexiagraphy hat geschrieben:
Bspw. Norton, Triumph, Indian oder Ford.


Glaube mir, wenn ESPRIT oder DIESEL ein T-Shirt mit Norton-Logo verkauft, haben die die schriftliche Genehmigung dazu.
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Jade-Haus

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Verfasst Do 01.10.2015 11:18
Titel

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Norton, Triumph, Indian... etc. verdienen reichlich Kohle mit dem Verkauf von T-Shirts mit einem Marken-Aufdruck.

Aus einem popeligen Shirt für 5,50 € wird z.B. mit einem BMW-Aufdruck ein Merchandising-Produkt für 80,00 €.

By the way:
Von Triumph Motorcycles gibt es zwei verschiedene Logos. Und zwar einmal mit einem unteren Bogen der von innen in das H läuft und einmal wo der Bogen von außen in das H läuft. Bei der zweiten Version handelt es sich um das alte Deutsche Logo. Dieses habe ich sehr häufig als nicht lizensierte Patches, Pins etc. bei diversen Anbietern gesehen.


Zuletzt bearbeitet von Jade-Haus am Do 01.10.2015 11:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lars-Daniel

Dabei seit: 05.07.2015
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Verfasst Fr 02.10.2015 14:36
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In diesem Kontext dürfte das hier interessant sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze

Selbst wenn kein Urheberrechtschutz nachgewiesen werden kann, kann's noch den Schutz als Geschmacksmuster genießen.
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ernie-f

Dabei seit: 25.06.2008
Ort: Unterm Osser
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Verfasst Sa 03.10.2015 00:24
Titel

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Ich muss:
wieso wird sowas immer und immer wieder beantwortet?

Ist doch klar, geschützt gehört geschützt!

Wenn ich Recherchen zu Logos/Marken mache dann sind alle geläufigen Anlaufstellen mein Freund. Wenn dann immer noch Unklarheiten herrschen, bemühe ich meinen Anwalt. Der klärt’s dann.

Wen Du keine Rechte hast, kannst Du das Logo/Markenbezeichnung, was auch immer, nicht nutzen ohne zu Frage und/oder ensprechend zu Zahlen.
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Lars-Daniel

Dabei seit: 05.07.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 03.10.2015 13:55
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ernie-f hat geschrieben:
Wen Du keine Rechte hast, kannst Du das Logo/Markenbezeichnung, was auch immer, nicht nutzen ohne zu Frage und/oder ensprechend zu Zahlen.

Es gibt allerdings ein Work-Around: die Verwendung von Zitaten. Es gibt diese in verschiedenen Ausprägungen, wobei viele dem wissenschaftlichen Bereich vorbehalten sind. Die sogenannten "Kleinzitate" sind für normale Veröffentlichungen gedacht. Wenn hier das Zitat in einer Beziehung zur eigenen Leistung steht, muss kein Urheberrecht eingeholt und keine Lizenzgebühr bezahlt werden. Bilder zählen dabei als "große Kleinzitate", wenn das Maß der Nutzung verhältnismäßig ist.

Ich gebe hierbei die aktuelle 1&1-vs-Telekom Werbung als Beispiel. 1&1 diffamiert dort öffentlich den Mobilfunkteil der Telekom. Das Logo sieht man auf der Schirmmütze des Geprellten. Hierbei werden sicherlich keine Gelder geflossen sein. Andersherum differmiert die Telekom die Wortmarke 1&1 (=2) in einem Werbespott zu ihrem Produkt "Magenta 1". Auch hier vermute ich die Anwendung der obigen Regelung.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Sa 03.10.2015 14:07
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Ich denke, der 1&1 vs. Telkom-Spot ist rechtlich eine andere Baustelle.




Da mittlerweile vergleichende Werbung erlaubt ist, dürfte so etwas auch rechtlich korrekt sein.
Möchtes du aber ein T-Shirt herstellen und gewerblich verkaufen, auf dem ein Firmenlogo prangt, musst Du immer dafür die Nutzungsrechte beim Rechteinhaber einholen.
Da ändert auch der 1&1 vs. Telkom-Spot nichts.
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