Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
pixelschubse
Threadersteller
Dabei seit: 18.04.2002
Ort: düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 02.04.2008 19:48
Titel Impressum auf Plakate? |
|
|
Hallo zusammen.
Ich bin gerde in einer hitzigen Diskussion über Impressen auf Plakaten?
Ist dies eine Pflicht für Plakate, die auf eine Vereinsaktivität hinweisen und wenn ja, was muss da mindestens drauf?
1000 Dank und Grüße
|
|
|
|
|
looniz
Dabei seit: 12.05.2007
Ort: Potsdam
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Do 03.04.2008 10:21
Titel
|
|
|
Auf ein Plakat muss kein Impressum drauf. Nur ein V.i.S.d.P. (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts). Pressegesetze sind Landesgesetze. Meines Wissens ist die Rechtsparxis von Bundesland zu Bundesland verschieden. D.h. dass die Gesetzte ggf. überall ähnlich sind, das Vergehen aber unterschiedlich streng geahndet wird. Beispiel: In Bayern achtet die Polizei drauf, für Brandenburg ist das eher unwichtig.
Die Angabe müsste etwa diese Form haben (irgdenwo ganz klein reicht):
ViSdP: Gertrude Schmidt, 12345 Medienstadt, Grafikstr. 3 (die Straße muss meines Wissens nicht unbedingt rauf, wenn ein Verein oder so genannt wird).
Ich weise aber darauf hin, dass ich ein Laie in solchen Sachen bin und keine verbindlichen Aussagen dazu treffen kann.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
WM-Plakate
4-, 8-, 16-, 24-, 32-, 48-, 72-Bogen Plakate
Plakate drucken
A1 Plakate für den Druck
Program für Plakate
Software für Plakate (A1/A2)
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|