Dabei seit: 15.08.2006 Ort: A40 Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 19.10.2009 19:38 Titel
wie ich informiert bin, kann eben auch der fotografierte Gegenstand selbst urheberrechtlich geschützt sein, da hilfts nicht alleine das Bild selbst geschossen zu haben. Oder wurde das hier schon deutlich?
Dabei seit: 08.08.2006 Ort: Orbg.-Sachsenhausen Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mo 19.10.2009 20:22 Titel
Du nimmst 2 Dinge, welche als Marke geschützt (beim Jesus gehe ich stark davon aus), bastelst einen nicht gerade ansehnlichen Flyer, auf welchem beide Dinge in sehr intime Nähe rücken... Puuuh, ich würde Dir raten davon Abstand zu nehmen.
Dabei seit: 05.12.2006 Ort: Earth Rocks Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 19.10.2009 20:32 Titel
Die frage die du dir stellen musst ist einfach die ob die Gefahren die das mit sich bringen sich lohnen. Werdet ihr viele Mitglieder für euren Gottesdienst mit dem Flyer gewinnen, oder würde auch ein rechtlich unproblematischer funktionieren?
Eine Markenrechtsverletzung ist dann legitim wenn der aus einer Klage resultierende Mediawert um ein vielfaches höher ist als der potentielle Streitwert und der »Rechteverletzer« in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen würde.
(ist bei euch aber nicht so)
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