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clown
Threadersteller
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: neustadt a. rbge.
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.07.2008 12:59
Titel ende der ausbildung - was muss mir der arbeitgebeer aushändi |
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hallo,
hab ne frage. diese woche wird der brief zur bestandenen/nicht bestandenen prüfung eintreffen, ab da ist dann das ausbildungsverhältnis beendet. kann mir einer sagen ob ich noch etwas anderes vom arbeitgeber benötige, außer meine lohnsteuerkarte und ein (auf anfrage, hab ich gemacht ) qualifiziertes zeugnis??
danke
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neworx
Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.07.2008 13:46
Titel
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das mit deiner lohnsteuer hast du ja schon erledigt!
---- quelle hwk-duesseldorf.de ---- Zitat: |
Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Das Zeugnis wird vom Ausbildungsbetrieb ausgestellt. Auch der Ausbilder sollte das Zeugnis unterschreiben, wenn der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selber durchgeführt hat. Das Zeugnis ist auch dann zu erstellen, wenn es nicht verlangt wird. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten. Weiterhin müssen Angaben über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufgelistet werden. Dies ist ein sog. 'einfaches' Zeugnis. Es kann auch von dem Auszubildenden ein 'qualifiziertes' Zeugnis verlangt werden. Zusätzlich werden hier Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten gemacht. |
---- quelle hwk-duesseldorf.de ----
falls du resturlaub hast, aber diesen nicht mehr in anspruch nehmen kannst, muss dieser ausgezahlt werden.
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clown
Threadersteller
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: neustadt a. rbge.
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.07.2008 14:14
Titel
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neworx hat geschrieben: | das mit deiner lohnsteuer hast du ja schon erledigt!
---- quelle hwk-duesseldorf.de ---- Zitat: |
Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Das Zeugnis wird vom Ausbildungsbetrieb ausgestellt. Auch der Ausbilder sollte das Zeugnis unterschreiben, wenn der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selber durchgeführt hat. Das Zeugnis ist auch dann zu erstellen, wenn es nicht verlangt wird. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten. Weiterhin müssen Angaben über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufgelistet werden. Dies ist ein sog. 'einfaches' Zeugnis. Es kann auch von dem Auszubildenden ein 'qualifiziertes' Zeugnis verlangt werden. Zusätzlich werden hier Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten gemacht. |
---- quelle hwk-duesseldorf.de ----
falls du resturlaub hast, aber diesen nicht mehr in anspruch nehmen kannst, muss dieser ausgezahlt werden. |
danke! und mehr brauch ich also nicht? sicher?
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DerlachendeJoker
Dabei seit: 01.07.2008
Ort: Nürnberg
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.07.2008 14:24
Titel
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Ein Dankeschön und ein Händedruck vom Chef wären noch schön...
aber sonst gibts vom AG nix, was du unbedingt brauchen würdest... da der Ausbildungsvertrag ohnehin nur zeitlich begrenzt ist, läuft der ohne Umschweife einfach aus...
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.07.2008 14:29
Titel
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Vielleicht noch den einen oder anderen guten Rat für die Zukunft
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