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Thema: Bekanntgabe ob bestanden oder nicht? vom 04.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Bekanntgabe ob bestanden oder nicht?
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juegomon
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Verfasst So 04.06.2006 16:42
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Bekanntgabe ob bestanden oder nicht?

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Hi,

vielleicht hab ichs ja überrsehen - falls ja sorry - aber wann bekommt man mitgeteilt ob man die Theorie bestanden hat oder nicht?

Hab zum Spass zweimal bei der IHK angerufen - und prompt zwei verschiedene Infos erhalten *Schnief*

Die eine sagt: Das wird erst nach der praktischen bekanntgegeben
Der andere meint: wenn bis zum 20. Juni keine Schreiben der IHK iengegangen ist hast Du die Theorie bestanden.

Hm, was nun? Hat von euch einer ne Ahnung wie das abläuft?

Und noch eine (oder zwei oder drei) Frage(n): Wenn ich die Prüfung nicht bestehe (Theorie) kann ich diese im Dezember nachholen, muss dafür aber nicht in einem Ausbildungsverhltnis stehen - richtig?

wenn ich die Prüfung nicht bestehe, kann mein Chef dann auf Fortführung der Ausbildung bestehen oder kann man sich auch auf anderem Wege einigen? Bzw. was passiert wenn ich dann "unordentlich" kündige? Kommt dann eine Vertragsstrafe auf mich zu oder wie wird das i.d.R. gehandhabt?

Liebe Grüße an alle und noch einen relaxten Feiertag.

Gruß

Tom
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Shady

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Verfasst Mo 05.06.2006 12:21
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hallo

1. IHK hat die richtigen infos gegeben, wenn du kein schreiben oder ein anruf bekommst(für die mündliche prüfung) hast du die theorie bestanden.

2. wenn du nicht bestanden hast ist dein chef dazu verpflichtet dich weiterhin als azubi zu beschäftigen bis zur nächsten prüfung!!!

3. du musst dann weiterhin im betrieb als azubi weiterbeschäftigt werden bis zur nächsten prüfung!

4. unterschreib nix. dein chef darf dich nicht kündigen, ausser es besteht eine außerordentliche kündigung, sprich wenn du im betrieb geklaut hast oder betriebliche geheimnisse weitergibst!!!!!!

falls dein chef dich dennoch unbedingt kündigen will kannst du damit zum arbeitsgericht gehen und eine abfindung verlangen!

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Shady


Zuletzt bearbeitet von Shady am Mo 05.06.2006 12:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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juegomon
Threadersteller

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Verfasst Mo 05.06.2006 13:56
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Hi,

erstmal danke für die vielen Infos Lächel

Das Problem ist: Ich will kündigen weil ich so oder so einen besseren Job bekomme/habe.
Da ich die Prüfung auch auserhalb meiner Ausbildung (die ich ja schon geleistet habe) nachholen kann, aber etwas in zeitliche bedrängnis komme falls der "worst-case" eintritt, überlege ich , wie ich innerhalb von zwei wochen "ordentlich" kündigen kann, bzw. das Azubi-Verhältnis aufheben kann.

Kommt dann eine Vertragsstrafe auf mich zu? Im Normalfall ist das dann ein Monatsgehalt oder?

Und: Mein vertrag endet im August, kann ich mich auf die reguläre Vertragsdauer berufen ?

Vielen Dank und einen schönen restfeiertag Lächel

Gruß

Tom

P.s: Bis wann sollte sich im Falle des Falles die IHK bei mir oder mienem Betrieb gemeldet haben?
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Shady

Dabei seit: 13.11.2003
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Verfasst Di 06.06.2006 11:58
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was heist besseren Job? im selben fachgebiet? wenn ja kannst du bei denen anfragen ob du, wenn nicht bestanden, das halbe jahr ausbildung machst um zur nächsten prüfung gehst. so weit ich weis kannst du kündigen, wenn du in diesem betrieb nicht das lernst was du eigentlich lernen solltest. kündigungsgrund geht auch, wenn du diesen Beruf nicht weiter ausüben willst und eine umschulung machen willst. aber da würde ich besser die IHK anrufen und nachfragen. bzw kannst du auch dein WL-lehrer fragen, der müsste die gesetzte und kündigungsbedingungen im solchen fällen wissen.

vielleicht weiß jemand anders da eine bessere antwort der in der selben situation wie du war/ist.

gruß
shady


Zuletzt bearbeitet von Shady am Di 06.06.2006 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
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Verfasst Di 06.06.2006 16:59
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Wieso rufen die nicht einfach in jedem Fall an? Ich will meine Noten wissen! <-- Schuld!
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juegomon
Threadersteller

Dabei seit: 02.08.2005
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Verfasst Di 06.06.2006 19:15
Titel

:)

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Supi, erstmal danke für's Feedback.

Für alle die es nicht wissen:
Wer seine Ausbildungszeit "abgesessen" hat, und die Prüfung nicht besteht kann diese in einem halben Jahr nachholen OHNE nochmal ein halbes Jahr Azubigehalt zu bekommen. Heisst, man muss nicht zwingend nochmal ein halbes Jahr ausbildung ranhängen um die Prüfung wiederholen zu können.

@Ashton:

Ich wüsste nicht wer mir jetzt meine Noten mitteilen kann. Die IHK meinte es würden vor Abgabe der praktischen und deren Auswertung keine Noten bekanntgegeben *Schnief*

Falls das nicht korrekt ist - diese Info wurde mir gegeben.

Gerne nehme ich weitere Tipps an Lächel

Vielen Dank und Grüße,

Tom
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Mr. Pixel

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: München
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.06.2006 11:26
Titel

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Laut Prüfern bei einer vorabinfo für die Praktische,
bekommen wir einen zwischenbescheid über die Theorie (wegen anmeldung zur mündlichen)
diese wochen.

Ich warte!!!
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julimat

Dabei seit: 17.04.2005
Ort: Kreuzberg 36
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.06.2006 14:36
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Hmmm, soweit ich informiert bin, muss ein ausbleiben eines anrufes oder briefes von der IHK bis zum 20.juni nicht zwingend heißen, dass man die theorie bestanden hat. Laut aussage der frau von der berliner IHK ist die einladung zur mündlichen nachprüfung nur dann notwendig, wenn man a)knapp durchfallen würde oder b) zwischen 2noten steht. Es ist also auch gut möglich, dass du keine einladung bekommst, weil du so oder so komplett durchgerasselt bist. also freut euch nicht zu früh. *Schnief*
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