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Thema: Nach Absage bei Weihnachtsfeier gekündigt... vom 20.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Nach Absage bei Weihnachtsfeier gekündigt...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Sa 22.12.2007 15:36
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Kev hat geschrieben:
hm, also alles in allem klingt dass so dass der Betrieb wirklich mist ist,... von daher sei lieber froh dass es so gekommen ist wie es gekommen ist und such dir was anständiges.


das seh ich ähnlich... sei froh das du da raus bist...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 15:37
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Ich bleibe dabei: Das würde ich mir nicht bieten lassen und gerichtlich dagegen vorgehen. Das wird dir zwar keinen Job verschaffen, aber vielleit ein wenig Geld zur Überbrückung.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Sa 22.12.2007 15:44
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Nimroy hat geschrieben:
Ich bleibe dabei: Das würde ich mir nicht bieten lassen und gerichtlich dagegen vorgehen. Das wird dir zwar keinen Job verschaffen, aber vielleit ein wenig Geld zur Überbrückung.


naja was willer denn da machen. in der probezeit eines azubis kann ohne angabe von gründen gekündigt werden. vor gericht würde der chef einfach angeben, er wäre mit seinen leistungen unzufrieden gewesen oder sowas in der art. beweis da erstmal das gegenteil... wirklich was bringen wird das wohl nicht, außer zusätzlicher kosten und weiterem unmut... * Keine Ahnung... *
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Kev
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 22.12.2007 17:12
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.. und die wenigsten Azubis haben nen Rechtsschutz.

Ich glaub da ist der Kosten/Gewinn Faktor nicht hoch genug als dass man da was machen könnte....
 
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 17:13
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Stichwort: Prozesskostenhilfe
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 17:18
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Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Klage Erfolg hatte. Sonst darfst du den ganzen Spaß alleine bezahlen.
Und da das Entgelt bei PH auch nicht besonders üppig ist, wird sich der Anwalt i.d.R. entsprechend wenig anstrengen ... es sei denn, er gehört zu den wenigen wahrhaft idealistischen Exemplaren dieser Zunft.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 17:21
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GreenMan hat geschrieben:
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Klage Erfolg hatte. Sonst darfst du den ganzen Spaß alleine bezahlen.


Totaler Quatsch mit Soße. Verbreitet doch bitte hier nicht immer irgendwelche Halbwahrheiten. PKH wird gewaehrt, wenn es im Voraus eine Erfolgsaussicht gibt (summarische gerichtliche Vorpruefung) sowie die finanzielle Unterstuetzung notwendig ist. Die PKH musst Du so oder so binnen 4 Jahren zurueckzahlen, sofern Du dazu finanziell in der Lage bist (regelmaeßige Pruefung der wirtschaftlichen Verhaeltnisse in dieser Zeit).

Anyway: der eigene Anwalt bemueht sich deswegen nicht mehr oder weniger.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Sa 22.12.2007 17:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ppeyerl

Dabei seit: 13.09.2007
Ort: Kassel
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.12.2007 19:10
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Wie auch immer, gerichtlich kann ich nicht gegen die Kündigung vorgehen. 4 Monate Probezeit im Vertrag, mittendrin gekündigt... Der einzige "Bonus", den ich bekommen habe, ist dass ich diesen Monat freigestellt wurde und das volle Gehalt *muha* für Dezember bekomme... Aber das war's dann auch schon... Wahrscheinlich kriege ich nichtmal die 7,5 Urlaubstage ausbezahlt, die ich "übriggelassen" habe ^^
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