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MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Nach Absage bei Weihnachtsfeier gekündigt...
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Autor |
Nachricht |
ppeyerl
Dabei seit: 13.09.2007
Ort: Kassel
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 23.12.2007 14:28
Titel
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dwanborgir hat geschrieben: | Die Nichteinhaltung der Pausen allein ist schon ne Straftat - auch in der Probezeit.
Ach ja - und wenn die Überstunden aufgezeichnet sind (Stundenzettel?!) Kannst du die dir auch geltend machen - Finanziell |
Nein, die Nichteinhaltung der Pausen ist nur dann eine Straftat, wenn der Chef sagt "du darfst keine Mittagspause machen". Nicht, wenn du von selbst darauf verzichtest, z.B. um nicht noch mehr Überstunden zu machen, oder wie in meinem Fall (gegen Raucherpausen eingetauscht, 2 Stück davon maximal am Tag genommen... Dachte auch, dass da mehr Zigaretten drin wären ), kann keiner was dagegen sagen. Hier gilt der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter", und der Kläger kann nur der Arbeitnehmer sein in diesem Fall.
Stundenzettel gab's nicht, und mein Berichtsheft wollte keiner unterschreiben... Mittlerweile komme ich nicht mehr dran...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 23.12.2007 14:28
Titel
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dwanborgir hat geschrieben: |
Ach ja - und wenn die Überstunden aufgezeichnet sind (Stundenzettel?!) Kannst du die dir auch geltend machen - Finanziell |
da wär ich mir nicht so sicher. ich bilde mir ein, das im ausbildungsgesetz geregelt steht, das überstunden nur durch freizeit abgegolten werden können und nicht ausbezahlt werden dürfen...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am So 23.12.2007 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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skate-rock
Dabei seit: 29.08.2003
Ort: Osnabrück
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 23.12.2007 14:35
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | dwanborgir hat geschrieben: |
Ach ja - und wenn die Überstunden aufgezeichnet sind (Stundenzettel?!) Kannst du die dir auch geltend machen - Finanziell |
da wär ich mir nicht so sicher. ich bilde mir ein, das im ausbildungsgesetz geregelt steht, das überstunden nur durch freizeit abgegolten werden können und nicht ausbezahlt werden dürfen... |
nee, ich bilde mir ein dass das auch geldlich abgeglichen werden kann. ich
bin mir aber auch nicht sicher, obohl wir das letztens erst durchgenommen haben.
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d' Pat
Dabei seit: 28.01.2003
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 23.12.2007 15:01
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | dwanborgir hat geschrieben: |
Ach ja - und wenn die Überstunden aufgezeichnet sind (Stundenzettel?!) Kannst du die dir auch geltend machen - Finanziell |
da wär ich mir nicht so sicher. ich bilde mir ein, das im ausbildungsgesetz geregelt steht, das überstunden nur durch freizeit abgegolten werden können und nicht ausbezahlt werden dürfen... |
Das mit der Freizeit ist schon richtig - tritt aber natürlich nur ein wenn er sich noch im Betrieb befindet - ist hier ja aber nicht der Fall
edit.:// Sprich in der Probezeit eigentlich eh nicht - weil du in der Probezeit normal keinen Anspruch auf Urlaub hast. Er könnte die Überstunden nach der Probezeit geltend machen wenn er übernommen wird. Aber wie gesagt ...
Zuletzt bearbeitet von d' Pat am So 23.12.2007 15:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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