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Ratattack
Threadersteller
Dabei seit: 29.12.2005
Ort: Dresden
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 03:04
Titel Was für ein Logo verlangen als Privatmann? |
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Ich habe folgendes Problem und zwar hab ich ein Angebot ein Logo zu entwerfen!!
Hab jedoch keinen blassen schimmer was ich dafür verlangen kann und ob ich dies ohne eigene Firma überhaupt darf.
Wäre echt nett wenn mir jemand helfen kann
Titel editiert
> verschoben nach Beruf und Karriere
ck
Zuletzt bearbeitet von Cocktailkrabbe am Do 29.12.2005 12:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hexa
Dabei seit: 19.04.2002
Ort: Hamburg
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 03:14
Titel
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do ganz legal ist das nicht.
du kannst
a) ein gewerbe anmelden
b) es als künstlerische leistung erstellen, da dafrst du allerdings nicht über ein gewisses jahreseinkommen hinaus kommen.
ich glaub irgendwas um die 7000-8000 EURO.
der preis hängt von verschiedenen faktoren ab.
von deiner qualität vom geographischen ausmaß und davon wie viel geld sich durch ein logo/ci erhofft wird.
angenommen du machst ein logo für den neuen metzger in germersheim und hast keine abgeschlossene ausbildung in diesem fachbereich. fällt es eher gering aus. also nicht über 300-400 euro sag ich mal.
wenn du allerdings für eine weltweite nike kampagne ein logo entwirfst dürfen die schon ein paar tausender hinblättern
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Ratattack
Threadersteller
Dabei seit: 29.12.2005
Ort: Dresden
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 03:23
Titel hm... |
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wie ist das mit der selbständigkeit?
hast da plan davon ?
rentiert sich das am ende auch wenn man nur 1 auftrag im monat hat?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 09:07
Titel
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Wenn dich das interessiert, dann such mal nach unserer FAQ zum Thema.
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 11:24
Titel
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Du kannst auch als Privatmann Rechnungen ausstellen, darfst allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Die Einnahmen musst du dann am Jahresende bei deiner Einkommenssteuererklärung mit angeben und natürlich versteuern. Infos bei deinem Finanzamt!
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 13:42
Titel
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netnite hat geschrieben: | Du kannst auch als Privatmann Rechnungen ausstellen, darfst allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Die Einnahmen musst du dann am Jahresende bei deiner Einkommenssteuererklärung mit angeben und natürlich versteuern. Infos bei deinem Finanzamt! |
Muss trotzdem vorab gemeldet werden, natürlich nur
beim FA - Gewerbe nicht zwangsläufig
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aight
Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
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Verfasst Do 29.12.2005 14:06
Titel Re: hm... |
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Ratattack hat geschrieben: | wie ist das mit der selbständigkeit?
hast da plan davon ?
rentiert sich das am ende auch wenn man nur 1 auftrag im monat hat? |
meld ein Kleinstgewerbe an, kostet einmalig 15 € und du darfst Rechnungen schreiben wie aber bereits gesagt wurde darf keine Mehrwertsteuer ausweisen. Mit 1 Auftrag im Monat kannst du mit dem Gewerbe definitiv nichts falsch machen.
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2005 14:08
Titel
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Wenn er wirklich regelmäßig einmal im Monat einen Auftrag abwickelt, würde ich auch ein Kleinstgewerbe ohne MWST. anmelden. Sollte es nur sporadisch alle paar Monate einmal ein Auftrag sein, wo es sich nur um wenige hundert Euro handelt, dann meld dich beim Finanzamt und mach es über Privatrechnung.
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