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Thema: Vermittlungsprovision bei freier Mitarbeit vom 19.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Vermittlungsprovision bei freier Mitarbeit
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mgo_03
Threadersteller

Dabei seit: 01.07.2006
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Verfasst Di 19.09.2006 10:21
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Vermittlungsprovision bei freier Mitarbeit

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Hallo,

bis jetzt konnte ich alle Fragen immer durch die Suchfunktion beantworten,
leider habe ich dafür nichts gefunden:

ich habe mit einem Kunden eine Vermittlungsprovision ausgehandelt,
bei der er einen Anteil vom Rechnungsbetrag bekommt,
wenn er mir einen neuen Kunden vermittelt. Nun hat er mir einen Auftrag
für freie Mitarbeit vermittelt, bei dem ich bis auf unbestimmte Zeit
(mehrere Monate) ca. 2-3 Tage die Woche arbeiten kann.

Wie würdet Ihr das hier mit der Provision handhaben? Über den kompletten
Zeitraum diese Provision zu zahlen finde ich etwas viel? Oder bin ich da zu kleinlich?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
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Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 10:22
Titel

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die besprochene % zahl von jeder rechnung. so wies ausgemacht wurde.
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mgo_03
Threadersteller

Dabei seit: 01.07.2006
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Verfasst Di 19.09.2006 10:52
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Ja, das hatte ich mir schon fast gedacht.

Wir haben schriftlich nichts festgehalten, auch keinen Prozentsatz.
Was ist hier angemessen? An die 15% nehm ich mal an?
Das können dann bei 2-3 Arbeitstagen pro Woche 8Std. am Tag
über ein Jahr hinweg mehrere 100 Euro sein...


Zuletzt bearbeitet von mgo_03 am Di 19.09.2006 10:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 10:56
Titel

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je nachdem, es gibt auch welche die fürs vermitteln 30+% nehmen, was ich durchaus legitim finde.
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ki_

Dabei seit: 12.11.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 20.03.2009 18:45
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Auch wenn viele so etwas als legitim ansehen – im Prinzip bekommt der Vermittler ja ein Leben lang Geld für einen relativ kurzen Zeitaufwand. Beziehungsweise dafür, dass er die richtigen Leute kennt.

In wiefern das rechtlich einwandfrei ist, würde ich mal von einem Anwalt checken lassen. Zum Beispiel auch, welche Prozentsätze noch sittlich im Sinne des BGH sind. Bist Du Mitglied bei der Ver.di, kannst Du auch dort nachfragen. Die bieten eine kostenlose Rechtsberatung.

Wenn allerdings nichts schriftlich fixiert wurde und auch keine Prozentzahlen festgelegt wurden, ist natürlich auch nicht festgelegt worden, ob es sich um eine einmalige oder fortlaufende Provision handelt. Auch ist nicht festgelegt, ob sich die Höhe der Provision an der Höhe des Auftrages orientiert oder nicht.

Aufgrund all dieser Unklarheiten, ist die Frage, ob Euer Vertrag überhaupt rechtskräftig ist. Also: Besteht überhaupt ein Vertrag über Vermittlungsprovision.

Noch etwas zur Legitimität:

Oft wird gesagt: Ich habe Dir ja einen Gefallen getan, weil ich Dir einen Kunden vermittelt habe.
Häufig ist es aber so, dass der Vermittler selber für den gleichen Kunden arbeitet und den betreffenden Auftrag nur annehmen konnte, da er die Unterstützung dessen in Anspruch nehmen konnte, der nun Provision zahlen soll. Moralisch gesehen, würde dieser Unterstützer durchaus auch eineProvision dafür verlangen können, dass er zur Verfügung stand – auch wenn dies natürlich häufig gerne anders gesehen wird.

Im Endeffekt stellt sich aber die Frage, wer sitzt am längeren Hebel. Bist Du so sehr auf den neuen und/oder aktuellen Kunden angewiesen, dass es sich noch lohnt für den zu arbeiten, wenn Du so und so viel Provision zahlen musst?

Andererseits musst Du in Deine Preisberechnung die Provision mit einbeziehen. Angenommen Dein Stundensatz liegt bei 35,– Euro. Jetzt musst Du 15 % Provision abführen.
Rechne: 35 / 85 * 100 und Du hast einen Stundensatz, welchen Du dem Kunden berechnen musst, um auf Deine 35 Euro zu kommen. Diese 35 Euro brauchst Du natürlich, um Deine Hard- und Software sowie Versicherung, Miete etc. zu bezahlen. Wenn der Kunde dann abspringt, hast Du auch eine Grundlage, auf der Du mit Deinem Provisionsnehmer verhandeln kannst. Ungefähr so: Der Kunde ist nur bereit x zu zahlen. Das lohnt sich für mich nicht. Wenn Du mit Deiner Provision runter gehst, würde ich allerdings für den arbeiten. Dann würdest Du Provision verdienen, ansonsten nicht.

Dann sollte sich der Provisionsnehmer wenn er schlau ist seine Provision überdenken.
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.03.2009 20:19
Titel

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Also ich kenne das Prozedere nur mit Auftragsvermittlung, da bekommt der Vermittler einmalig X% vom Rechnungsbetrag des vermittelten Auftrags. In meinem Dunstkreis meist so um die 20% (je nach Verhandlungsgeschick +/- 5% ).

Wenn Du Deinem Vermittler aber jetzt die Vermittlung eines Kunden zahlst, wie willst Du das Berechnen? Ok, kann man sich sicher was ausdenken, nur würde das ja bedeuten, dass Dein Vermittler von jedem Auftrag des vermittelten Kunden Y% bekommt. Hier sind also 20% imho deutlich zu hoch angesetzt.


Was habt Ihr denn jetzt genau Ausgemacht? Erzähl das mal bitte.
Und wie lange wirst Du vorraussichtlich dort arbeiten? Nur einige Monate, oder ist eine langfristige Zusammenarbeit denkbar?
Dass es nix Schriftliches ist in so fern ganz gut, dass Du dadurch Verhandlungsspielraum hast. Allerdings muss Dir klar sein dass es dadurch jetzt auch ein Pokerspiel ist.
Ich würde aber auf jeden Fall versuchen den Vermittler auf eine einmalige Provision fest zu nageln, denn wer weiß ob der Kunde nicht nach einiger Zeit wieder kommt weil Du so toll warst, dann musst Du weiter Provision bezahlen.

Ich persönlich würde mir bei langfristiger Zusammenarbeit mal folgendes, mit verschiedenen Prozentwerten, durchkalkulieren:
- Einmalige Provision von voll gearbeitetem Monat = zwischen 25% und 35%
Da hier eine längerfristige und regelmäßige Zusammenarbeit angestrebt ist finde ich den recht hohen Prozentsatz für eine einmalige Provision fair.
- Dauerhafte Provision von jeder Rechnung = zu errechnender möglichst niedriger Prozentsatz, der Deinem Vermittler erst nach ca. 2 bis 3 Jahren den Betrag der einmaligen Provision beschehrt.

Falls die Zusammenarbeit nur auf ein paar Monate beschränkt ist verändere die Werte entsprechend.
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