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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 05.01.2014 17:32
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Ich verstehe nicht, warum sich Stricken und Webdesign ausschließen sollen. Im Gegenteil beweist das eher eine größere Bandbreite der Kreativität und Fähigkeiten. Man muss ja nicht beides zusammen bewerben, wenn man sich dabei nicht wohl fühlt. Dann eben parallel.
monika_g hat geschrieben: |
eine gebrochene Erwerbsbiografie ist in der heutigen Zeit nichts ungewöhnliches mehr. Da hat man dann mehrere Berufe auf dem Zettel und dementsprechend unterschiedliche Erfahrungen und Kenntnisse. Wenn man die Stellenanzeigen heutzutage liest, dann sind diese verschiedenen Kenntnisse durchaus in der Kombination gefragt. |
Nicht wirklich. Es ist so ein Idealbild, von dem viele Schwärmen. Aber wenn es drauf ankommt, kneifen die Personaler. Ganz nach diesem Prinzip.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 05.01.2014 22:13
Titel
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fantasmo hat geschrieben: | WENN man das machen will, muss man's wahrscheinlich RICHTIG machen und dann auch ein Konto auf den Namen laufen lassen... als Einzelunternehmer ginge das sicher schon, aber dann müsste man den Künstlernamen auch im Ausweis eingetragen haben, damit die Bank einem das gestattet. |
Klar muss man dazu den Künstlernamen im Ausweis haben, bzw. das erst mal beantragen.
Wenn er genehmigt wird, dann darf man den überall verwenden, nur im Grundbucheintrag nicht bzw. nicht alleine.
http://politik-wirtschaft.germanblogs.de/kuenstlername-beantragen-wie-geht-es-was-muss-man-beachten/
Bevor das nicht durch ist, darf man den auch nicht einfach so auf einer Rechnung schreiben.
Bzw. der Kunde muss dann ja nicht zahlen, da es den Geschäftspartner bzw. dessen Namen per Gesetz nicht gibt
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