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CavaRay
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2010
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Verfasst Mi 14.04.2010 18:00
Titel Selbstständigkeit neben der Ausbildung |
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Guten Abend,
ich bin über nen google-Link auf diese Seite gekommen und hab jetzt erst gesehen, dass es "eigentlich" nur für Mediengestalter gedacht ist, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen.
Hier meine Frage:
Ich mache momentan meine kaufmännische Ausbildung und möchte nebenberuflich selbstständig im Onlineverkauf tätig sein. Was die Organisation etc. angeht, habe ich bereits alles geklärt.
Aber muss ich jetzt meinem Betrieb, in dem ich die Ausbildung mache, bescheid geben, dass ich nebenberuflich Geld verdiene? Und warum? Werden dann evtl. auch die Steuersätze für die Ausbildung erhöht, weil ich nebenberuflich noch Geld verdiene? Und wie sieht das mit der Versicherung aus? Reicht die alte über die Ausbildung?
Vielen Dank im Voraus!
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instinkt
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
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Verfasst Mi 14.04.2010 18:57
Titel
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kurz und knackig?
frage in deinem Geschäft nach ob das so in Ordnung ist, falls ja, kannst Du gleich anfangen mit dem Geld verdienen. Das ganze ist relativ einfach solange du weniger verdienst als in deinem Hauptberuf, ergo in deiner Ausbildung => keine Versicherung oder sonstiges notwendig.
In der Einkommensteuererklärung musst du deinen Nebenerwerb dann angeben und eventuell die Einkommensteuer (+ weitere Abgaben) nachreichen.
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safer-print
Dabei seit: 11.03.2010
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Verfasst Mi 14.04.2010 19:57
Titel
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Spannend ist sicher auch noch der Hinweis, das man dazu erstens eine Gewerbeanmeldung braucht (und damit häufig automatisch Mitglied der IHK wird) und das man, wenn das Einkommen 17500 EUR/Jahr nicht übersteigt keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen muss. Das kann bei durchlaufenden Posten (z.B. Druckkosten) nachteilig sein. Berechnet man allerdings vorrangig eigene Leistung und hat wenig Ausgaben ist es aber bequem.
Interessant ist übrigens auch noch, das man für das Nebeneinkommen keine Sozialabgaben (Rente/Soli/Krankenkasse) zahlt. Dafür aber auch z.B. eventuell niedrigere Rente und z.B. ALG I beziehen kann.
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