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Thema: Ausbildung und zugleich Selbstständigkeit? vom 05.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung und zugleich Selbstständigkeit?
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dirk.d
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2005
Ort: Halle
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.02.2005 21:01
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Ausbildung und zugleich Selbstständigkeit?

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Hey und Hallo an alle!

folgendes Problem:

Bin momentan noch in Ausbildung zum Mediengestalter,
aufgrund von vielen Anfragen bzw. Aufträgen in Richtung Webdesign will ich mich Selbstständig machen.
Da ich aber momentan noch Förderungen vom Aa. beziehe weiss ich nicht wie ich an die ganze Sache rangehen soll, weil ich auch derzeit noch darauf angewiesen bin.

Ich bin jetzt am überlegen ob ich einfach auf die Förderung verzichte, da ich keine Lust habe das der Betrag vom Aa. gekürzt wird bzw. die Einnahme durch das Geschäft extrem versteuert wird und im Endeffekt ich nix von allem habe das Problem ist nur ich muss meine Wohnung bezahlen und sonstige Fix Kosten!

phuu alles ein wennig verwirrend oder?

Meine Fragen:

- geht das alles überhaupt während der Ausbildung? (Nebengewerbe)
- wieviel darf man zur Ausbildung dazu verdienen? (Nebengewerbe)

Ok würde mich über Interessante und Inspirierende Beiträge freuen!

mfg Dirk[/b]
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chrisdOof

Dabei seit: 03.11.2003
Ort: BREMEN
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.02.2005 21:25
Titel

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Du darfst mit einer Einverständniserklärung deines Chefs ein "Kleingewerbe" anmelden.
Ist kein Problem, macht mein Kollege auch neben seiner Ausbildung als IT-Systemkaufmann... der verkauft Server wie blöde. Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.02.2005 02:21
Titel

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es muss nicht umbedingt ein kleingewerbe sein. ein normales gewerbe ist auch möglich (also sprich n normalen gewerbeschein). muss halt alles beim finanzamt angemeldet sein. die einverständnis deines chefs solltest du dir auf alle fälle holen...

was ich bei dir als schwierigkeit sehe, ist die förderung durch das arbeitsamt. hier würd ich mal am besten mit dem amt direkt sprechen, inwiefern nebenjobs auf selbstständiger basis erlaubt sind bzw. deine förderung unberührt bleibt bzw. belasten...
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Dsein

Dabei seit: 23.08.2004
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.02.2005 10:36
Titel

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also, kann mich da audiofreak nur anschliessen... * Ja, ja, ja... *
bin selber azubi und selbstständig.

1. erlaubnis vom chef (darf keine wirkliche konkurrenz werden o. du hast 'nen subbaa toleranten chef, der sogar kunden verschafft...)

2. gewerbeschein besorgen (solange du als freelancer agierst reicht der)

3. steuernummer bei deinem zuständigen finanzamt besorgen

4. fördung vom AA und evtl. kindergeld (alter 22?!?)
hier solltest du mit dem arbeitsamt klären wieviel du nebenher verdienen kannst und ob du generell dann noch anspruch hast. sonst kann es sein, dass du monatl. einkommensnachweise liefern musst und dir dann gegebenfalls gelder/leistungen gestrichen werden.
wenn deine eltern für dich noch kindergeld beziehen und du nicht möchtest, dass im nachhinein 1jahr zu ~120.-€?! wieder zurück gefordert werden, sollte dein gesamtes jahreseinkommen unter 7.680,- €/jahr 2005 liegen.

hierzu gehört:
- Gehalt als Angestellter (auch aus 400€-Jobs)
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (aus Gewerbe oder als Freiberufler)
- Kapitalerträge (Zinsen und ähnliches)
- Renten (z. B. Waisen- oder Halbwaisenrente)
- der Bafög-Zuschuss; das Bafög-Darlehen bleibt dagegen unberücksichtigt

Von den Einkünften als Angestellter darf die Werbungskostenpauschale abgezogen werden:
Jahr Werbungskostenpauschale
2005 920,- €

Wenn die Einkünfte nur in einigen Kalendermonaten entstanden sind, kann Werbungskostenpauschale evtl. nur zu entsprechenden Zwölfteln angerechnet werden (Einzelheiten hierzu bitte bei der Kindergeldkasse erfragen).
Bei Einkünften wie z. B. BAföG-Zuschuss kann nichts abgezogen werden.

Sind höhere Werbungskosten als die Pauschale entstanden, dürfen diese mit Beleg ebenfalls geltend gemacht werden. Absetzbar sind u. a.:
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: nur für die einfache Strecke: 0,30 €/km
(bis 2003 waren es 0,36 € für die ersten 10 km, danach 0,40 €)
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Arbeitsmittel
- Häusliches Arbeitszimmer
- Doppelte Haushaltsführung
- Reisekosten
- Bewerbungskosten
- Beitrag zur Gewerkschaft oder Berufsverbänden
- spezielle Berufskleidung
- Reinigungskosten (Pauschale 100 €)
- Bücher und Schreibwaren für Beruf oder Berufsausbildung/Berufsschule
- Unfallkosten (bei der Arbeit oder auf dem Weg von/zur Arbeit)
- PC+Zubehör (der auf die Arbeit entfallende Anteil z, B, 75%) auf 3 Jahre verteilt
- beruflicher Anteil der Rechtsschutzversicherung (wird von der Versicherung bescheinigt)
- Fortbildungskosten
- Zu den Fortbildungs-, Reise- und Bewerbungskosten auch die zugehörigen
- Fahrtkosten (0,30 €/km gefahrene Strecke)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand (ab 8 h: 6,00 €, ab 14 h: 12,00 €, für 24 h: 24,00 €)
- Kontoführungsgebühren (Pauschale 16 €)
- von diesen Kosten muss das abgezogen werden, was (z. B. vom Arbeitgeber) erstattet wurde.

hoffe das hilft dir schon mal weiter...
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dirk.d
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2005
Ort: Halle
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.02.2005 13:12
Titel

Mercy für die Infos!

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Dank euch für die Infos!

Habe die Nacht nochmal über alles geschlafen * Ich bin müde... *

und da ist mir der Gedanke gekommen Aha!

Wie Ihr schon sagt Direkt beim Aa. beraten lassen Guck rechts! wenn keine Lösung dann auch egal!
Denn das was da rein kommt wird mehr als 7.680€ jährlich sein!

Habe sowieso keine Lust von irgend jemanden abhängig zu sein, max. von mir selbst!
Wenn das ganze noch wärend der Ausbildung passiert muss ich wohl damit Leben das mir so einiges gestrichen wird!

Ist schon alles komisch wir Leben in einer freien Marktwirtschaft und trotzdem wird einem festgelegt wieviel er Verdienen darf oder nicht!!!

Ich kann das schon verstehen, da ja jeder irgendwie gleich gestellt werden soll.
aber ich hab da null Bock mehr drauf ich will drüber stehen. (werde)

OK Danke nochmal für eure Beiträge
vielleicht kommen noch einige dazu.

p.s bin zwar hier ein Kaffeebrüher aber in wirklichkeit lasse ich schon Kaffee brühen Grins
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benjo

Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.02.2005 13:37
Titel

Re: Mercy für die Infos!

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dirk.d hat geschrieben:

Ist schon alles komisch wir Leben in einer freien Marktwirtschaft und trotzdem wird einem festgelegt wieviel er Verdienen darf oder nicht!!!


*ha ha*
du kannst dich dumm und dämlich verdienen und deinen pimmel vergolden lassen, nur kriegst du dann nicht noch geld vom arbeitsamt... Guck rechts! what´s the deal?
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dirk.d
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2005
Ort: Halle
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.02.2005 13:46
Titel

Re: Mercy für die Infos!

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benjamino hat geschrieben:
dirk.d hat geschrieben:

Ist schon alles komisch wir Leben in einer freien Marktwirtschaft und trotzdem wird einem festgelegt wieviel er Verdienen darf oder nicht!!!


*ha ha*
du kannst dich dumm und dämlich verdienen und deinen pimmel vergolden lassen, nur kriegst du dann nicht noch geld vom arbeitsamt... Guck rechts! what´s the deal?




Darauf wollte ich auch hinaus!
Hast es ein bissl falsch verstanden!
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