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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:15
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mixitemp1 hat geschrieben: | ... und alle wollen sie Geld. Da bin ich ja richtig beruhigt jetzt! |
Na, so ist das ja auch nicht. IHK ist 2 Jahre beitragsfrei, wenn ich mich richtig erinnere.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:17
Titel
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mixitemp1 hat geschrieben: | Chaotika hat geschrieben: | Ansonsten - wie aUDIOfREAK sagt - melden sich alle schon von selbst bei dir |
... und alle wollen sie Geld. Da bin ich ja richtig beruhigt jetzt! |
daran wirste dich gewöhnen müssen. und ich sag mal so - die ihk ist da noch eine von den netteren zeitgenossen. wer richtig dick asche von dir will ist irgendwann das finanzamt... da wirds dann richtig teuer.
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mixitemp1
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:20
Titel
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Das macht ja richtig Spass euch zuzuhören! Langsam vergeht mir die gute Laune.....
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:21
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mixitemp1 hat geschrieben: | Das macht ja richtig Spass euch zuzuhören! Langsam vergeht mir die gute Laune..... |
Ach, Quark. Lass' Dich davon nicht unterkriegen. Beweg' was, setz' Dir Ziele. Es ist besser, etwas selbst in die Hand zu nehmen als weiter in den Maschen der Bürokratie der Arbeitsagentur zu sitzen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:26
Titel
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naja gut ich sag mal so - mit diesem einstiegsgeld ist das risiko mit der selbstständigkeit auf die schnautze zu fallen ja gleich 0. von dem her kann man es da schon mal versuchen. viel glück jeden falls...
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roblade
Dabei seit: 27.06.2002
Ort: Düsseldorf/Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:29
Titel
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auf der ersten seite steht irgendwas von konzept etc UND kopie vom gewerbeschein beifügen ---> das ist falsch, zuerst muß der antrag bewilligt werden, erst dann darfst du den schein holen! das einstiegsgeld ist eine KANNleistung-das heißt die müssen es nicht zahlen wenn sie nicht wollen!
oft ist es auch so das man erstmal die seminare zur selbstständigkeit besuchen muß - einmal 2 tage und dann nochmal 14 tage - so ist da hier jedenfalls. geld bekommen tust du zusätzlich 50 - 100% der hartz-kohle - also höchstens 345€ oder so. in der regel habe ich aber gehört das meisst 100% bewilligt werden!
ansonsten erkundige dich aber nochmal genau wieviel du dann verdienen darfst - da findet man irgendwie nichts "richtiges" im netz -der eine sagt so der andere so. falls du nämlich "zuviel" verdienst, dann wird das einstiegsgeld gekürzt oder abgeschafft. da es aber laut unternehmensberater mit dem ich mal darüber gesprochen habe KEIN gesetz gibt, welches sagt dann und dann mußt du uns vorlegen wieviel du verdienst, kannnste genausogut glück haben und dein arbeitsberater will gar nicht wissen wie es läuft. andere wiederrum müßen entweder einmal im monat, alle drei monate oder nur einmal im jahr einen nachweis bringen wieviel verdient wurde.
das mit dem einstiegsgeld ist irgendwie nicht so leicht durchschaubar - wäre gut wenn nch mehr leute die sowas vielleicht schon bekommen noch was dazu schreiben könnten - speziell zum thema verdienst und rechenschaft beim asiamt!
ps: ebenfalls muß hier das konzept etc. von der ihk oder vom unternehmensberater geprüft werden, wofür du allerdings sogar nen gutschein vom amt bekommen kannst!
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mixitemp1
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:31
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | naja gut ich sag mal so - mit diesem einstiegsgeld ist das risiko mit der selbstständigkeit auf die schnautze zu fallen ja gleich 0. von dem her kann man es da schon mal versuchen. viel glück jeden falls... |
Das ist ja eben das Verlockende. Wenns schief geht fällt man nicht ins bodenlose. Ich arbeite seit ca. 2 Jahren schon nebengewerblich und konnte mir schon etwas aufbauen. Aber ohne der "Stütze" wäre die private Pleite vorprogrammiert.
(Im Übrigen: Nebengewerbe als Azubi oder Arbeitsloser kann ich nur empfehlen! Gutes und "legales" Geld nebenbei)
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:35
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roblade hat geschrieben: | auf der ersten seite steht irgendwas von konzept etc UND kopie vom gewerbeschein beifügen ---> das ist falsch, zuerst muß der antrag bewilligt werden, erst dann darfst du den schein holen! |
Scheint wohl unterschiedlich zu sein. Ich musste eine Kopie der Gewerbeanmeldung beilegen, damit ich den Antrag überhaupt abgeben konnte. Okay, Gewerbe war dann auch für den Beginn 1 Monat später angemeldet.
100% werden sicherlich nicht generell als Zuschuss bewilligt. In der Regel liegt die Höchstgrenze bei 50%. Aber es soll ja bekanntlich Ausnahmen geben. Wenn man "zuviel verdient", ändert sich nichts am Einstiegsgeld, sondern an der Regelleistung Arbeitslosengeld II. Steht alles in Merkblättern in Arbeitsamt -- man darf genauso viel dazuverdienen wie bei einem normalen Nebenjob auch; teilweise werden Betriebsausgaben bis zu einer bestimmte Höhe (80% oder so) abgesetzt. Aber Vorsicht -> auch im Nachhinein muss AloII zurückgezahlt werden, wenn der Anspruch erloschen wäre. Ich spreche da nur aus eigener Erfahrung .
Nach einem halben Jahr wird dann der Anspruch auf Einstiegsgeld i.d.R. neu geprüft. Ebenso verhält es sich mit dem normalen AloII.
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mo 20.03.2006 15:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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