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Thema: Prozedur Einstiegsgeld vom 20.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Prozedur Einstiegsgeld
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mixitemp1
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.03.2006 13:28
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Prozedur Einstiegsgeld

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Wir kamen gerade bei einem anderen Thema auf das Einstiegsgeld zu sprechen. Bei der Suche nach dem Thema, habe ich festgestellt, dass nach wenig darüber gepostet wurde. Grund genug das Thema neu zu posten!

Okay, ich habe vor dieses zu beantragen. Vielleicht hat der eine oder andere auch Erfahrung mit dem Verwaltungskram gemacht und die tolle Beratung der Beamten erfahren. Bin für jeden Tip dankbar.
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.03.2006 13:29
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...gib doch mal n paar infos, für die die nicht wissen wovon du redest * Keine Ahnung... *
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mixitemp1
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.03.2006 13:32
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Okay, früher gab es zur Existenzgründung das ICH Ag Geld. Für Alg2 Empfänger gibt es jetzt das Einstiegsgeld statt dessen. Dieses dann zu erhalten, bedarf einer Menge Schreibkram und Genehmigungen.

Ist das soweit okay? * Keine Ahnung... *
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.03.2006 14:28
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nennt man das nicht Überbrückungsgeld? Gabs das nicht schon die ganze Zeit? 6 Monate lang oder?
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mixitemp1
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.03.2006 14:32
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Nein. Überbrückungsgeld ist etwas anderes. Das bekommt man nur 6 Monate. Einstiegsgeld bekommt man bis 2 Jahre und ist zusätzlich zu deinem Alg2 Geld. Spricht: Alg2 + Miete + Rente ( *ha ha* ) + Krankenversicherung + Einstiegsgeld.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.03.2006 14:36
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hier mal ein paar infos zum einstiegsgeld:
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/einstiegsgeld.shtml
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.03.2006 14:45
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mixitemp1 hat geschrieben:
Dieses dann zu erhalten, bedarf einer Menge Schreibkram und Genehmigungen.

Ist das soweit okay? * Keine Ahnung... *


Hm, Antrag ausfüllen, Konzept beilegen, Umsatz- u. Rentabilitätsvorschau, Nachweis über Unfallversicherung, IHK-Mitgliedschaftsbestätigung, Kopie der Gewerbeanmeldung. Fertig. Lächel


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mo 20.03.2006 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Chaotika

Dabei seit: 22.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.03.2006 14:48
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Für das Einstiegsgeld musst du ein Konzept deiner zukünftigen, selbständigen Tätigkeit vorlegen (was genau du anbietest, ob du diesen Beruf gelernt hast, welche zukünftigen Einnahmen und Ausgaben du haben wirst usw.).

Damit kannst du dann einen Antrag auf dieses Einstiegsgeld stellen.

Da du ja nur schätzen kannst, welche Einnahmen / Ausgaben du in den nächsten Monaten hast, musst du natürlich so schätzen, dass am Monatsende etwas übrig bleibt, wovon du "leben" und deine Unkosten bestreiten kannst *zwinker*

Nach Bewilligung erhälst du das Einstiegsgeld erstmal nur für ein halbes Jahr.

Danach könntest du einen neuen Antrag stellen, musst aber in diesem halben Jahr Einnahmen haben, aus denen zu erkennen ist, dass du zukünftig ausschließlich davon leben und deine Unkosten tragen kannst.

Hattest du keine nur nur supergeringe Einnahmen, wirst du wohl kein weiteres Einstiegsgeld bekommen. Hast du Einnahmen, die sich in dem halben Jahr steigerten und wahrscheinlich demnächst zum leben ausreichen, kannst du Glück haben, dass dir für ein weiteres halbes Jahr dieses Geld gezahlt wird.

Einen Nachweis über Unfallversicherung und eine IHK-Mitgliedschaftsbestätigung brauchte ich nicht vorlegen.
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