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Thema: Prozedur Einstiegsgeld vom 20.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Prozedur Einstiegsgeld
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Baboon

Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Braunschweig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.03.2006 16:07
Titel

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Skamander hat geschrieben:
Zitat:
Muss man beim Einstiegsgeld womöglich jeden Monat seine Einkünfte zum ALG II gegenrechnen lassen???

Du hast es erfaßt!

Zitat:
es geht mir mehr um die Dauer und Regelmäßigkeit/Konstanz der Leistung

  • EXGZ maximal 3 Jahre, im ersten Jahr 600€/Monat --> würde ich nehmen, wenn man über einen längeren
    Zeitraum weniger Geld braucht
  • die andere Baustelle wäre Überbrückungsgeld: u. U. mehr Geld über einen kürzeren Zeitraum, weil man
    eventuell hohe Startkosten hat
  • ESG maximal 2 Jahre, ALGII wird gegengerechnet, man bleibt pflichversichert

Siehe dazu: http://www.ueberbrueckungsgeld.de/

In jedem Fall solltest Du aber einen Berater aufsuchen, der erklärt Dir das, je nach Kompetenz, ganz genau.
Anlaufstellen wären die zuständige IHK, Bildungsträger und u.U. das Arbeitsamt. Ich selber habe eine Beraterin
beim Bildungswerk der Wirtschaft Sachen-Anhalt, vermutlich gibt es sowas auch für andere Bundesländer.

Zitat:
in der gesetzl. KK bzw. KSK will ich in beiden Fällen bleiben.)?

Nach meiner Kenntniss kannst Du das beim EXGZ vergessen.



Also, wenn die einem JEDEN Monat die Höhe der Leistung neu errechnen, kann ich es schon mal vergessen, das kriegen die hier nicht hin (zu unfähig)

in der gestzlichen KK kann man beiden Fällen bleiben, sogar zu einem recht günstigen Tarif

das man von allen Leistungen nicht existieren kann, ist klar - trotzdem will ich haben, was mir zusteht. Und da habe ich -weil ich ALG + aufstockend ALG II beziehe- die Qual der Wahl *Thumbs up!*

P.S.: Man kann als Selbstständiger übrigens für 40-EUR freiwillig in die gestzl. A´losenversicherung einzahlen und hat im Falle einer Flaute Anrecht auf Arbeitslosengeld!


Zuletzt bearbeitet von Baboon am Sa 25.03.2006 16:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Skamander

Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.03.2006 17:41
Titel

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Baboon hat geschrieben:
Skamander hat geschrieben:
Zitat:
in der gesetzl. KK bzw. KSK will ich in beiden Fällen bleiben.)?

Nach meiner Kenntniss kannst Du das beim EXGZ vergessen.

in der gestzlichen KK kann man beiden Fällen bleiben, sogar zu einem recht günstigen Tarif

Verwechselst Du das eventuell mit einer privaten KV bei den gesetzlichen Krankenkasse (AOK, etc.)?
Man kann da zwar drin bleiben, aber zahlt dennoch alles selbst.

Ein Weg wäre die Künstlersozialkasse. Die behandelt einen wie einen Arbeitnehmer, d.h. man zahlt
einen "Arbeitnehmeranteil", der "Arbeitgeberanteil" wird von der KSK getragen:
Künstlersozialkasse hat geschrieben:
Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse.
Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die
künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstlersozialabgabe).
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