Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Baboon
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Braunschweig
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.03.2006 13:35
Titel
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habe auch bald einen Termin bei der ARGE - ich überlege noch, ob ich noch die Ich-AG mitnehme oder das Einstiegsgeld beantrage. Ich hoffe, dass man mir dort verklickern kann, wo die Vorteile/Nachteile liegen - was ich bis jetzt nicht so recht geschnallt habe: Muss man beim Einstiegsgeld womöglich jeden Monat seine Einkünfte zum ALG II gegenrechnen lassen???
Das ist bei mir gerade mit einem 400-EUR-Job der Fall und die kriegen das überhaupt nicht auf die Reihe!
Zur Info: Ich werde überwiegend als Freelancer arbeiten & werde mir einen eigenen Kunden langsam aufbauen, um später nicht mehr auf andere Agenturen angewiesen zu sein.
Habt Ihr konkrete Infos, was schlauer ist: Ich-AG oder Einstiegsgeld (ich kenne schon die wesentlichen Unterschiede, es geht mir mehr um die Dauer und Regelmäßigkeit/Konstanz der Leistung - in der gesetzl. KK bzw. KSK will ich in beiden Fällen bleiben.)?
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Sa 25.03.2006 13:51
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Ich-AG bekommst Du nur, wenn Du ALG I beziehst; für ALG II gibt's nur Einstiegsgeld.
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TempelDeSign
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 25.03.2006 13:56
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Skamander hat geschrieben: | man KANN maximal 60% seiner Regelleistung erhalten. ( |
Das ist so nicht ganz richtig! maximal 60% ZUZÜGLICH zum Alg2-Geld!!
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Skamander
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.03.2006 13:56
Titel
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Zitat: | Muss man beim Einstiegsgeld womöglich jeden Monat seine Einkünfte zum ALG II gegenrechnen lassen??? |
Du hast es erfaßt!
Zitat: | es geht mir mehr um die Dauer und Regelmäßigkeit/Konstanz der Leistung |
- EXGZ maximal 3 Jahre, im ersten Jahr 600€/Monat --> würde ich nehmen, wenn man über einen längeren
Zeitraum weniger Geld braucht - die andere Baustelle wäre Überbrückungsgeld: u. U. mehr Geld über einen kürzeren Zeitraum, weil man
eventuell hohe Startkosten hat - ESG maximal 2 Jahre, ALGII wird gegengerechnet, man bleibt pflichversichert
Siehe dazu: http://www.ueberbrueckungsgeld.de/
In jedem Fall solltest Du aber einen Berater aufsuchen, der erklärt Dir das, je nach Kompetenz, ganz genau.
Anlaufstellen wären die zuständige IHK, Bildungsträger und u.U. das Arbeitsamt. Ich selber habe eine Beraterin
beim Bildungswerk der Wirtschaft Sachen-Anhalt, vermutlich gibt es sowas auch für andere Bundesländer.
Zitat: | in der gesetzl. KK bzw. KSK will ich in beiden Fällen bleiben.)? |
Nach meiner Kenntniss kannst Du das beim EXGZ vergessen.
Zuletzt bearbeitet von Skamander am Sa 25.03.2006 15:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 25.03.2006 14:43
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wichtig ist vorallem dass du dich nicht abmeldest beim Arbeitsamt! Ich habe meine Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet und mich dann beim A. abgemeldet weil ich ja einen Verdienst hatte. Danach wurde der Antrag abgelehnt weil nicht mehr bedürftig bin. Konzept und Buissensplan umsonst geschrieben
Naja, wenn du mehr als das Existenzminimum verdienst (345 + Miete) kriegst du eh keinen Cent. Insofern ist das alles für die Katz denn ich liege da jetzt sowieso weit drüber. Muss halt ohne dem Geld laufen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.03.2006 14:48
Titel
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Presence hat geschrieben: | Muss halt ohne dem Geld laufen... |
das ist irgendwie so der springende punkt, den ich bei der gesamten diskussion und vor allem bei dieser art von fördermaßnahme so ein bisschen vermisse. ich mein sicherheit in allen ehren, aber wer sich wirklich ernsthaft selbstständig machen will, der sollte schon so schnell wie möglich schauen, nicht mehr auf fördermaßnahmen angewiesen zu sein. denn sonst hat das ganze unterfangen irgendwie nicht lange zukunft. klar ist es am anfang schwer und die förderung eine willkommene hilfe - war ja bei mir auch nicht anders. aber man sollte schon schauen, das man es eben auch ohne staatliche zuschüsse schafft, mit dem geld das man einnimmt, zurecht zu kommen. denn was ist, wenn dann in 1 - 2 jahren keine zuschüsse mehr gezahlt werden?
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Skamander
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.03.2006 15:04
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | aber man sollte schon schauen, das man es eben auch ohne staatliche zuschüsse schafft, mit dem geld das man einnimmt, zurecht zu kommen. denn was ist, wenn dann in 1 - 2 jahren keine zuschüsse mehr gezahlt werden? |
Ist schon klar - mir zumindest. Ich denke aber, man sollte es auf alle Fälle
wenigstens versuchen. Natürlich ist so eine Gründung aus der Not heraus
ielleicht nicht der beste Weg, aber was hat man denn zu verlieren, wenn
man ohnehin auf der Straße sitzt?
Ich mache gerade die Erfahrung, daß mich Firmen zwar auf Teilzeitbasis
beschäftigen können, für eine feste Anstellung das Auftragsvolumen nicht
ausreichend ist oder sich die entsprechende Firma die Lohnnebenkosten
nicht ans Bein binden will.
So bleibt man als Freelancer wenigstens im Job, sammelt Kontakte, das
Portfolio füllt sich und wer weiß, vielleicht gelingt es ja doch, daß man
eine feste Anstellung bekommt. - So man das nach einer Freiberuflichkeit
noch will!
Zuletzt bearbeitet von Skamander am Sa 25.03.2006 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Skamander
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.03.2006 15:08
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TempelDeSign hat geschrieben: | Skamander hat geschrieben: | man KANN maximal 60% seiner Regelleistung erhalten. ( |
Das ist so nicht ganz richtig! maximal 60% ZUZÜGLICH zum Alg2-Geld!! |
Meinte ich doch. Sorry, wenn mein Ausdruck etwas wischi-waschi war.
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