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Thema: Nebenbeschäftigung - Stundenanzahl vom 04.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nebenbeschäftigung - Stundenanzahl
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Benutzer 4545
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Verfasst Mo 04.08.2008 10:05
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Nebenbeschäftigung - Stundenanzahl

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Hallo, ich möchte neben meinem Vollzeit-Job einen 400 euro job ausüben. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf man ja pro Tag keine 8 Stunden überschreiten. Ich arbeite in dem 400 euro job dann nochmal 2 Stunden pro Tag von MO- Fr (In meiner Hauptbeschäftigung 8 Stunden). Da mein Chef sicher den Vertrag sehen will (ist sie dazu berechtigt??), macht sie sicher Aufstand. Das mit den 2 Stunden am Tag steht auch so drin in dem Vertrag für den geringfügigen Job.
Wäre es da sicherer, man würde das in dem 400 euro-job-vertrag anders formulieren, z.B. 10 Stunden in der Woche? Könnte dann der Chef einem noch was anhaben wegen der Arbeitszeit?

lg
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mo 04.08.2008 11:46
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du solltest generell deinen arbeitgeber darüber aufklären, das du zusätzlich einen nebenjob machst. den vertrag braucht er nicht zu sehen. er kann es dir aber verbieten, wenn es zb. ein konkurrenzunternehmen ist.

das ist mein wissenstand.

was sollte dir denn passieren, wenn du nu 10 std. arbeiten gehst?
 
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Benutzer 4545
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Ort: -

Verfasst Mo 04.08.2008 11:57
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hallo, das er in kenntnis gesetzt werden muss ist klar, steht auch in meinem arbeitsvertrag.

Zitat:
was sollte dir denn passieren, wenn du nu 10 std. arbeiten gehst?


Das er den 400-Euro-Job nicht erlaubt, weil:
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf man ja pro Tag keine 8 Stunden überschreiten.

Das würde ich dann ja mit 2 Stunden zusätzlich pro Tag!
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 04.08.2008 12:00
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darfst du also auch keine überstunden machen?
 
Stitch

Dabei seit: 04.11.2002
Ort: NUR IN DEINEM KOPF!
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Verfasst Mo 04.08.2008 12:40
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Nefliete hat geschrieben:
darfst du also auch keine überstunden machen?


Du musst in einen halben Jahr bzw. im Zeitraum von 24 Wochen auf eine Durchschnittsarbeitszeit von 8 Std. täglich kommen. So schreibt es das Gesetz vor.

Die Frage die sich hier stellt ist eher ob diese 8 Std. auch für eine komplett andere Beschäftigung gelten, da das Gesetz nur die Aussage über ein Arbeitsverhältnis trifft, glaube ich eher das es dir überlassen ist wie lange du am Tag arbeitest, so lange es in einem Job nicht mehr als 8 Std. im Durchschnitt sind. Wobei ich mir vorstellen kann das dein Chef was dagegen hat, da es bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Std. täglich zu Leistungsminderungen kommen kann. Ich als Chef würde mir das zweimal überlegen.

.stitch


Zuletzt bearbeitet von Stitch am Mo 04.08.2008 12:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 04.08.2008 13:53
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Stitch hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
darfst du also auch keine überstunden machen?


Du musst in einen halben Jahr bzw. im Zeitraum von 24 Wochen auf eine Durchschnittsarbeitszeit von 8 Std. täglich kommen. So schreibt es das Gesetz vor.

.stitch



ja, hält sich nur keiner dran (ag) und machen kannst du auch nix, oder? seine problematik hab ich aber schon verstanden...
 
Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 04.08.2008 14:40
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Hallo Nefliete,
Nefliete hat geschrieben:

ja, hält sich nur keiner dran (ag) und machen kannst du auch nix, oder? seine problematik hab ich aber schon verstanden...


Warst Du schon mal in einem groesseren Betrieb mit Betriebsrat?
Da wird peinlich genau darauf geachtet und der Vorgesetzte wird seinen Leuten den Marsch blasen, wenn diese die 10 Std/Tag regelmaessig ueberschreiten! Denn der Betriebsrat achtet da sehr wohl darauf. Und das ist auch wirklich gut so!

In der "guten Zeit" als die Internetblasen gen Himmel stiegen, war oft von "Super" Angestellte zu hoeren, dass der "bescheuerte Betriebsrat" mal wieder die Ueberstunden nicht genehmigt hatte und ob die nicht wissen, dass man doch so viel zu tun haette. Ich bekam keine Antwort auf meine Frage, ob man wirklich fuer den Job qualifiziert ist, wenn man seine Arbeit regelmaessig nicht in der vorgesehenen Zeit schafft.

Gruss
Agenor
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Benutzer 4545
Account gelöscht Threadersteller


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Verfasst Mo 04.08.2008 14:46
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Danke für die bisherigen Antworten Lächel

@ Stitch

das mit den 24 Wochen hatte ich auch schon wo gelesen. gibt es das

Zitat:
Die Frage die sich hier stellt ist eher ob diese 8 Std. auch für eine komplett andere Beschäftigung gelten, da das Gesetz nur die Aussage über ein Arbeitsverhältnis trifft, glaube ich eher das es dir überlassen ist wie lange du am Tag arbeitest, so lange es in einem Job nicht mehr als 8 Std. im Durchschnitt sind.


auch irgendwo gesetzlich verankert?
Dann ist es sicher besser, wenn man die 10 Stunden pro Woche angibt (d.h. das das Wochenende mit einbezogen werden kann) als je 2 Stunden von Montag bis Freitag oder?
 
 
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