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Thema: Nebenbeschäftigung - Stundenanzahl vom 04.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nebenbeschäftigung - Stundenanzahl
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 05.08.2008 09:32
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@ agenor: ne leider nicht! das ist ja auch richtig so, dass es dafür gesetzte gibt. nur leider ist das doch in unserer branche so. die wenigsten unternehmen/agenturen haben einen betriebsrat.
 
Stitch

Dabei seit: 04.11.2002
Ort: NUR IN DEINEM KOPF!
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.08.2008 09:39
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Flowi81 hat geschrieben:
Danke für die bisherigen Antworten Lächel

@ Stitch

das mit den 24 Wochen hatte ich auch schon wo gelesen. gibt es das

Zitat:
Die Frage die sich hier stellt ist eher ob diese 8 Std. auch für eine komplett andere Beschäftigung gelten, da das Gesetz nur die Aussage über ein Arbeitsverhältnis trifft, glaube ich eher das es dir überlassen ist wie lange du am Tag arbeitest, so lange es in einem Job nicht mehr als 8 Std. im Durchschnitt sind.


auch irgendwo gesetzlich verankert?
Dann ist es sicher besser, wenn man die 10 Stunden pro Woche angibt (d.h. das das Wochenende mit einbezogen werden kann) als je 2 Stunden von Montag bis Freitag oder?


Da dir niemand vorschreiben kann wie du deine Zeit zu nutzen hast, wird es auch dir überlassen sein wie viele Jobs du am Ende machst. Dem Staat ist es ziemlich egal, so lange er seine Steuern bekommt. Selbstständige unterliegen ja auch nicht einer Vorschrift das sie nicht mehr als 8 Std. täglich machen dürfen. Ich glaube dann würden so einige hier ziemlich blöd aus der Wäsche gucken.

Ich glaube du solltest eher die Frage klären ob in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die dich dazu Verpflichtet deinen Arbeitgeber von einer Nebenbeschäftigung in Kenntnis zu setzen.

.stitch
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.08.2008 13:11
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Hallo,

ich habe grade nicht die Zeit alles wichtigen Vorschriften und Gesetze rauszusuchen, aber es sind 10 Std. pro Tag wenn innerhalb von 24 Kalenderwochen eine duchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std. pro Werktag nicht übeschritten werden. Hierbei ist es nicht unerheblich, dass Werktage Mo-Sa abzüglich der Feiertage sind.

Die Strafen bei Zuwiderhandlung können übrigens richtig ins Geld gehen. ^^

Auch nicht zu verachten ist die Konstellation zu lange gearbeitet und dann einen Unfall auf dem Arbeitsweg zu haben, da hier die Versicherung von der Regulierung des Schadens wegen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz absehen. In Kombination mit der Haftung in unbegrenzter Höhe kann dies bei Personenschäden zum absoluten finanziellen Fiasko werden.

Ferner muss du dir diese Stelle von deinem Hauptarbeitgeber schriftlich genehmigen lassen.
Dabei solltest du auch beachten: Urlaub in Job 1 bedeutet auch nicht arbeiten in Job 2.

Ich hoffe, das hilft ein wenig.

Wenn noch Fragen sind am besten per PM.

LG Stefan

PS: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
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