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Thema: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung vom 15.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung
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Benutzer 37983
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Verfasst Fr 17.08.2012 11:49
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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someonesdaughter hat geschrieben:
Illumaus hat geschrieben:
Aber auch ein Freiberufler darf Arbeiten, die normalerweise mit 19% zu versteuern wären, ausführen, solange die Hauptleistung mit 7% versteuert wird.


Das ist hier aber gar nicht das Thema. Die Abgrenzung von Freiberuf und Gewerbe erfolgt nicht über die USt und ich habe keine Ahnung, wie man darauf kommen kann, dass freiberufliche Leistungen nur mit 7% abgerechnet werden müssten ...

Das stimmt, das ist nicht das Thema, allerdings sagtest du, man könne als Freiberufler keine Tätigkeiten anbieten, die als gewerblich gelten und mit 19% besteuert werden. Und das geht, unter gewissen Umständen, eben doch. Wenn eben die Hauptleistung eine mit 7% zu besteuernde ist und diese überwiegt, kann ich als Freiberufler auch eine 19%-Leistung anbieten. Wenn also z.B. der Satz zum Erlangen des Endergebnisses notwendig ist, kann ich den ebenfalls ausführen.

Nicht jede Tätigkeiten eines Freiberuflers wird automatisch mit 7% versteuert, da geb ich dir Recht, aber ich nahm an, dass es in unserem Fall um grafische, illustratorische Tätigkeiten geht (eben weil wir uns in einem solchen Forum befinden), und da werden Nutzungsrechte fällig, die als "sonstige Leistung" gelten und mit 7% besteuert werden.

Aber wieder zurück zum Thema, wir schweifen ab.

Wie schon gesagt wurde, ein Kleingewerbe gibt es nicht, es gibt lediglich die Kleinunternehmerregelung. Und die ist mit gewissen Auflagen und Abgaben verbunden, wie sie jeder Gewerbetreibende leisten muss. Das hätte man aber auch schon vor einer Gewerbeanmeldung in Erfahrung bringen können, dann wäre man hinterher nicht überrascht.

Das Finanzamt wird sie auf Grund ihrer Tätigkeit als Gewerbetreibende eingestuft haben, da kann man nicht mal eben in den Freiberufler-Status wechseln.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 17.08.2012 11:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 116623
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Verfasst Fr 17.08.2012 12:11
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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Illumaus hat geschrieben:

Das stimmt, das ist nicht das Thema, allerdings sagtest du, man könne als Freiberufler keine Tätigkeiten anbieten, die als gewerblich gelten


Das ist richtig.

Zitat:
und mit 19% besteuert werden.


Nee, davon habe ich nichts geschrieben. Da irrst du dich. Lächel


Zuletzt bearbeitet von am Fr 17.08.2012 12:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Pryan

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Verfasst Fr 17.08.2012 12:49
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mal so nebenbei: ich bin seit 8 Jahren Freiberufler und rechne IMMER 19% ab.
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Benutzer 37983
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Verfasst Fr 17.08.2012 14:49
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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someonesdaughter hat geschrieben:
Zitat:
und mit 19% besteuert werden.

Nee, davon habe ich nichts geschrieben. Da irrst du dich. Lächel

Hmm.. Sollte ich dich tatsächlich so missverstanden haben? Dann erklär doch bitte noch mal, warum ein Freiberufler auf keinen Fall Gewerbeleistungen anbieten darf. Offenbar treffen meine Ausnahmen, die ich beschrieb, alle nicht auf den Fall zu, den du vor Augen hast. Auch wenn wir dann total ins OT rutschen... Lächel
 
Benutzer 116623
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Verfasst Fr 17.08.2012 15:05
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Re: Kleingewerbe - Probleme bei der Anmeldung

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Illumaus hat geschrieben:

Hmm.. Sollte ich dich tatsächlich so missverstanden haben?


Ich kann in meinen Beiträgen nicht einmal eine Stelle entdecken, die du missverstanden haben könntest. Ich habe nicht mal ansatzweise irgendwas zum Thema USt geschrieben .... * Keine Ahnung... *

Zitat:
Dann erklär doch bitte noch mal, warum ein Freiberufler auf keinen Fall Gewerbeleistungen anbieten darf.


Weil er eben kein Gewerbetreibender, sondern Freiberufler ist. Lächel Weil für gewerbliche Tätigkeiten ein Gewerbeschein vorgeschrieben ist (und streng nach den Buchstaben des Gesetzes die Gewerbeausübung ohne Gewerbeerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Ob das in der Praxis eine Rolle spielt, weiss ich aber nicht). Etwas anderes ist aber ebenso unangenehm, ich kopiere einfach mal aus der Mediafonseite, die ich ja schon verlinkt hatte:

"Das Gemeine dabei ist, dass gewerbliche Tätigkeiten nach Auffassung der Finanzämter die freiberufliche Tätigkeit "infizieren". Das heißt: Hier kommt es nicht auf die überwiegende Tätigkeit an, sondern schon ein Anteil von wenigen Prozent gewerblicher Tätigkeit kann dazu führen, dass das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als gewerblich einstuft."

https://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=4fb1192916f1c&id=401503f52ab8c

Also Freiberuflerstatus adé und Gewerbeschein her - mit den bekannten Folgen, deretwegen ja dieser Thread gestartet wurde. BG-Pflicht, Gewerbemüll, bei hohen Gewinnen Gewerbesteuer, gewerbliche Miete usw.

Wer gewerbliche Leistungen anbieten will, muss zusätzlich zur Tätigkeit als Freiberufler eben ein Gewerbe anmelden - und dann beide Tätigkeiten strikt trennen.
 
Benutzer 37983
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Verfasst Fr 17.08.2012 15:20
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Danke dir für deine Erklärung.
 
SL-Design

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Verfasst Fr 17.08.2012 16:03
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Hier übrigens die Antwort meines Steuerberaters:

In der Praxis stellt sich dass Problem, dass wenn man die falschen Schlüsse zieht und z.B. in seiner Rechnung z.B. 7% Umsatzsteuer in Rechnung stellt – bei einer Finanzamtsprüfung aber festgestellt wird, dass die Leistung k e i n e künstlerisch kreative Leistung ist, die Differenz zu den 19% nachfordert werden wird. Damit in diesem Falle I h n e n kein Schaden für Sie entsteht, müssten die Rechnungen im Nachhinein neu erstellt und Ihre Auftraggeber zur Nachzahlung des Differenzbetrages aufgefordert werden. Dies ist in der täglich Praxis aber schwer umsetzbar.

Die Höhe des Umsatzsteuersatzes ist k e i n e Ermessensentscheidung des Finanzamtes –vielmehr muss stets bei jeder Tätigkeit unterschieden werden ob diese handwerklich oder künstlerisch ist. Fehlentscheidungen gehen zu Ihren Lasten (in der Praxis kommt es stets auch darauf an ob der Prüfer ein „Korrintenkacker“ oder „locker“ ist und alles nicht so eng sieht). Solange Sie keine Prüfung durch das Finanzamt vor Ort haben, interessiert das Finanzamt auch nicht, ob der Umsatzsteuersatz der Richtige ist.

Aus der Sicht des Rechnungsempfängers kann dieser die Umsatzsteuer zu 100% als Vorsteuer ansetzen, egal ob es 7% oder 19% sind!
Dies gilt natürlich nur, wenn Sie für Unternehmen tätig sind.
Fazit: Um in der täglichen Praxis kein Risiko einzugehen, welcher Steuersatz der Richtige ist, sollte man m.E. im Zweifel seine Leistungen mit 19% Umsatzsteuer abrechnen. Sind Sie für Vereine oder Privatleute tätig, dann ist der richtige Umsatzsteuersatz natürlich für die betroffenen Kunden von Bedeutung (7% oder 19% USt), da der Umsatzsteuersatz dann ein Kostenfaktor ist.

Es gibt hier noch ein zweites -unabhängiges- Problem: wenn Sie künstlerisch tätig sind (=7% Umsatzsteuer) müssen Ihre Auftraggeber auf Ihre Honorare u.U. Abgaben an die Künstlersozialkasse abführen, egal ob Sie Mitglied oder Nichtmitglied in der Künstlersozialkasse sind. Auch dieses

Problem hatte ich leider bereits bei einem Grafiker Designer, der seine Rechnungen in dem dargestellten Sinne aufteilt hat. Dies kann u.U. dazu führen, dass dadurch Aufträge verloren gehen.
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Reprofuchs
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Verfasst Di 04.09.2012 23:38
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Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten die sich hier gesammelt haben.
Habe meine Kollegin bereits über Eure tolle Mithilfe informiert.

Wenn man jetzt also selbst den Freiberufler-Status neben seiner Haupterwerbstätigkeit
als Angestellter anmelden will ist also darauf zu achten das man erst einmal, solange man
sich im "künstlerischen" Bereich bewegt kein Gewerbe anmeldet, richtig verstanden?

Nur wie führe ich dann die 7% Steuer ab, ohne Steuer-No.?
In was für einer Form melde ich mich denn dann als "Freiberufler" an?

Oder muss ich sie überhaupt abführen? Kann ich auch einfach nur Rechnungen schreiben
und diese am Jahresende der Steuererklärung anhängen?

Ich bleibe ja erstmal unter dem Mindestsatz für die Ust. Pflicht!
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