Benutzer 116623
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Verfasst Di 04.09.2012 23:58
Titel
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Reprofuchs hat geschrieben: | Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten die sich hier gesammelt haben.
Habe meine Kollegin bereits über Eure tolle Mithilfe informiert. |
Jaja, "Kollegin" ...
Zitat: | Wenn man jetzt also selbst den Freiberufler-Status neben seiner Haupterwerbstätigkeit
als Angestellter anmelden will ist also darauf zu achten das man erst einmal, solange man
sich im "künstlerischen" Bereich bewegt kein Gewerbe anmeldet, richtig verstanden? |
Ja.
Zitat: | Nur wie führe ich dann die 7% Steuer ab, ohne Steuer-No.? |
Auch Freiberufler bekommen natürlich eine Steuernummer ...
Zitat: | In was für einer Form melde ich mich denn dann als "Freiberufler" an? |
Was meinst du mit "in welcher Form"? Geh' zum Finanzamt, sag' was du machen willst.
Zitat: | Oder muss ich sie überhaupt abführen? |
Wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du. Lies jetzt bitte mal die FAQ.
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
Zitat: | Kann ich auch einfach nur Rechnungen schreiben? |
Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer. Entweder - oder.
Zitat: | und diese am Jahresende der Steuererklärung anhängen? |
Nein. Du behältst sämtliche Unterlagen 10 Jahre bei dir.
Zitat: | Ich bleibe ja erstmal unter dem Mindestsatz für die Ust. Pflicht! |
Es gibt keinen "Mindestsatz", sondern eine Umsatzgrenze. Und jetzt liest du erst mal die FAQ und benutzt die Forensuche. Es ist ja unsinnig, das wir hier wieder und wieder und wieder immer die selben Fragen beantworten.
Zuletzt bearbeitet von am Di 04.09.2012 23:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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