Autor |
Nachricht |
designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.07.2008 18:52
Titel
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | cygnus hat geschrieben: | das meine ich auch... aber mir glaubt ja keiner. siehst du stefan...? |
Wer ist Stefan? |
Und wer hat überhaupt das Gegenteil behauptet?
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 03.07.2008 18:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.07.2008 09:01
Titel
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kinder - wie oft muss ich das mit den steuern eigentlich noch schreiben? ich glaub ich bau mir etz auch mal ne eigene FAQ dazu...
also mit den steuern is das nämlich so... man hat im jahr einen steuerfreibetrag von ca 7500 €. bis zu diesem betrag werden keine einkommenssteuern fällig. ALLERDINGS wird zur berechnung dieses betrages auch die einnahmen aus nicht-selbständiger arbeit hinzugerechnet. also wenn du azubi oder normaler arbeitnehmer bist, hast du ja im regelfall einnahmen. und wenn deine einnahmen als arbeitnehmer und selbständiger zusammen nicht mehr als ca. 7500 € ausmachen, zahlst du keine einkommenssteuer. alles was drüber is, muss versteuert werden. kleines rechenbeispiel.
du bist azubi und verdienst im monat 600 €. mit dem nebengewerbe machst du 3000 € gewinn. d.h. dein jahreseinkommen vor steuern beträgt 10200 €. also bist du damit über der freigrenze und musst auf den anteil über der freigrenze steuern zahlen. rechne da mal grob zwischen 20 - 35 % der einnahmen, die du an steuer latzen musst.
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.07.2008 12:45
Titel
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initvoice hat geschrieben: | stimmt, software hat ja nichts mit dem gewerbe oder gewinnabsichten zu tun.
und solltest du die software illegal nutzen und damit geld verdienen, wird die strafe eben entsprechend höher, als wenn du nur mal deine privaten bilder aufpeppst... |
und wie ist das mit dem betriebssystem. muss man sich dann für das kleingewerbe auch n neues win oder osx holen oder kann man die private legale version weiternutzen?
@aUDIOfREAK
danke ich habe schon einige deiner beiträge gelesen und habe die auch immer im hinterkopf. aber wie bei m arzt holt man sich gerne mehrere meinungen ein... oder?
Zuletzt bearbeitet von cygnus am Fr 04.07.2008 12:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.07.2008 12:54
Titel
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cygnus hat geschrieben: | initvoice hat geschrieben: | stimmt, software hat ja nichts mit dem gewerbe oder gewinnabsichten zu tun.
und solltest du die software illegal nutzen und damit geld verdienen, wird die strafe eben entsprechend höher, als wenn du nur mal deine privaten bilder aufpeppst... |
und wie ist das mit dem betriebssystem. muss man sich dann für das kleingewerbe auch n neues win oder osx holen oder kann man die private legale version weiternutzen?
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Wenn du privat software gekauft hast, darfst du die selbstverständlich auch gerwerblich nutzen. ausnahmen gibt es nur, wenn du z.b. eine schülerlizenz hast, bei der z.b. die gewerbliche nutzung ausgeschlossen ist. aber da schaust du am besten in den lizenzbedingen des herstellers nach
cygnus hat geschrieben: |
@aUDIOfREAK
danke ich habe schon einige deiner beiträge gelesen und habe die auch immer im hinterkopf. aber wie bei m arzt holt man sich gerne mehrere meinungen ein... oder? |
jo, nur les ich hier irgendwie immer die selben halbwarheiten und unvollständigen infos. ich hab den ganzen schmu ja auch schon mitgemacht und weiss demzufolge wovon ich red. bei vielen anderen hab ich diesen eindruck nicht. deswegen - glaub nich alles was man dir hier zu erzählen versucht. gerade beim thema steuern verstehen die ämter überhaupt keinen spaß. und wenn du dann deine jahressteuererklärung machst und dir das finanzamt nen steuerbescheid über mehrere tausend euro schickt, die du zu zahlen hast, dann hast du ein problem, wenn du dieses geld schon vorher irgendwo verballert hast... aber das is dem FA dann ziemlich egal...
wenn du wirklich auf nummer sicher gehen willst und rechtssichere auskunft willst, wende dich an deinen steuerberater und nicht an ein onlineforum
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.07.2008 13:02
Titel
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ja da hast du recht mit dem forum und nem steuerberater. mach ich auch. aber ich kann so schonmal abklopfen, in welche richtung ich weiter recherchieren muss.
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$tefan
Threadersteller
Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.07.2008 14:58
Titel
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krieg ich dann egtl. noch kindergeld? mach jetzt n jahr praktikum iner werbeagentur...150euro/monat...
da krieg ichs noch...
und wenn ich das gewerbe noch anmelde...bekomm ich dann trotzdem weiterhin kindergeld?
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MichelB
Dabei seit: 20.08.2006
Ort: Essen
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.07.2008 16:05
Titel
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Wenn du nicht mehr als 7680 €/Jahr verdienst mit deinen ganzen Jobs, dann schon. (Ohne Gewähr.)
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.07.2008 10:20
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
du bist azubi und verdienst im monat 600 €.... |
wie ist das aber mit der berufsbezeichnung eines kleingewerbetreibenden. wie oder was darf der sich nennen? gibt es da legale vorschläge?
n bischen geltung muß doch dabei sein
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