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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 08.07.2008 09:30
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cygnus hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: |
du bist azubi und verdienst im monat 600 €.... |
wie ist das aber mit der berufsbezeichnung eines kleingewerbetreibenden. wie oder was darf der sich nennen? gibt es da legale vorschläge?
n bischen geltung muß doch dabei sein |
eigentlich (!) musst du im firmennamen deinen vollen namen nennen. also hans muster mediengestaltung z.b. es wird aber wohl auch geduldet, das man fantasienamen benutzt, so lang auf der rechnung eindeutig erkennbar dein voller name mit dabei steht. was du natürlich nicht machen darfst, sind titel oder firmenbezeichungen führen, die geschützt sind oder für die man entsprechende eintragungen braucht (gmbh, ag, ohg, etc.).
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
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Verfasst Di 08.07.2008 09:43
Titel
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ja das ist klar. aber ich hatte neulich eine diskussion darüber ob man sich dann schon designer oder grafiker nennen darf. ich bin der meinung nein. andere wieder meinen man darf sich dann schon gebrauchsgrafiker usw nennen. ich meine aber das darf man erst wenn man freiberufler ist. oder?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 08.07.2008 09:57
Titel
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cygnus hat geschrieben: | ja das ist klar. aber ich hatte neulich eine diskussion darüber ob man sich dann schon designer oder grafiker nennen darf. ich bin der meinung nein. andere wieder meinen man darf sich dann schon gebrauchsgrafiker usw nennen. ich meine aber das darf man erst wenn man freiberufler ist. oder? |
du darfst nur keine geschützten berufsbezeichnungen nehmen wie "grafikdesigner". grafiker oder designer hingegen sind nicht geschützt und du kannst dich dann auch so nennen.
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
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Verfasst Di 08.07.2008 09:59
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ok also wenn das sogar für kleingewerbe gilt, hatte ich wohl unrecht. vielen dank bin ich wieder ein bischen schlauer geworden.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 08.07.2008 10:00
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das hat nichts mit dem freiberuflerstatus zu tun. es kommt drauf an, ob die bezeichnung "geschützt" ist oder besser, ob du dafür evtl. einen abschluss benötigst. grafiker kannst du dich immer nennen, genau wie fotograf (das war mal anders). du darfst dir aber kein dipl. oder sonst irgendwelche akademischen titel anhängen.
ob grafiker oder grafikdesigner, ja mein gott.
EIDT: die leute raffens eh nich...
Zuletzt bearbeitet von am Di 08.07.2008 10:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
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Verfasst Fr 11.07.2008 14:27
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ok um das sahnehäubchen aufzusetzen eine letzte frage. mir sagte man neulich darauf, dass man sich nur grafiker nennen darf, wenn man aktiv in dem bereich arbeitet...
also wenn ich a-los bin und kein gewerbe habe, darf ich mich nicht grafiker nennen, es sei denn ich habe ein gewerbe oder n job darin richtig?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 11.07.2008 14:34
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cygnus hat geschrieben: | ok um das sahnehäubchen aufzusetzen eine letzte frage. mir sagte man neulich darauf, dass man sich nur grafiker nennen darf, wenn man aktiv in dem bereich arbeitet...
also wenn ich a-los bin und kein gewerbe habe, darf ich mich nicht grafiker nennen, es sei denn ich habe ein gewerbe oder n job darin richtig? |
wasn das fürn schmarrn? du darfst lediglich keine geschützten berufsbezeichnungen verwenden. ansonsten kannst du dich auch grafikschnuckimaus nennen wenn du willst.
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cygnus
Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.07.2008 17:51
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
wasn das fürn schmarrn? du darfst lediglich keine geschützten berufsbezeichnungen verwenden. ansonsten kannst du dich auch grafikschnuckimaus nennen wenn du willst. |
GEIL! das mach ich... nein im ernst danke. dann kann ich endlich ruhig schlafen wow super
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