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Thema: Ich darf meine erste Rechnung schreiben und bräuchte Hilfe vom 01.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ich darf meine erste Rechnung schreiben und bräuchte Hilfe
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Andre3000
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Hamburg | Berlin
Alter: 47
Geschlecht: -
Verfasst Do 01.01.2009 21:41
Titel

Ich darf meine erste Rechnung schreiben und bräuchte Hilfe

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Ich bin selbständig mit angemeldetem Gewerbe und habe nun den ersten Kleinauftrag erledigt und will die Rechnung erstellen. Muss ich MwSt. auf meiner Rechnung ausweisen?

Da ich nur bis April selbständig sein werde, werde ich die Grenze von 17.500,- definitiv nicht überschreiten. Heißt für mich nun > Kleinunternehmer > keine MwSt. auf die Rechnung?

Wenn ja... was schreibe ich da auf die Rechnung? "Ich bin Kleinunternehmer und weise daher meine Rechnung ohne MwSt. aus."?? Oder welchen eleganten Satz setzt man unter die Rechnung?

Merci!
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.01.2009 22:00
Titel

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Hast Du im Fragebogen "Steuerliche Erfassung" angegeben, dass Du von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch machst? Falls ja, dann einfach ein "Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß §19 UStG" drunter.
Hast Du im Fragebogen "Steuerliche Erfassung" angegeben, dass Du zur Ust optierst, dann musst Du natürlich unabhängig vom zu erwartenden Verdienst Ust ausweisen und abführen.


Zuletzt bearbeitet von remote am Do 01.01.2009 22:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Andre3000
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Hamburg | Berlin
Alter: 47
Geschlecht: -
Verfasst Do 01.01.2009 22:05
Titel

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perfekt! danke!
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.01.2009 02:19
Titel

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Zitat:
Das xyz123 Unternehmen ist laut
§19 UStG ein umsatzsteuerbefreites
Kleinunternehmen


So steht es bei mir drin. Das reicht und besagt alles. Wenn du willst, kannst du ja noch ein "und damit von der MwSt befreites Unternehemen" hinzufügen.
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Scolex

Dabei seit: 14.03.2006
Ort: Oberschwaben
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.01.2009 16:39
Titel

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Was ist eigentlich der konkrete Unterschied zwischen gewerbetreibend und selbstständig nach §18 EStG.

Ich dachte immer, im Webdesignbereich o.ä. muß man kein Gewerbe anmelden, sondern gilt steuertechnisch als Künstler.
Somit würde dann die KSK ins Spiel kommen...
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.01.2009 16:42
Titel

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Scolex hat geschrieben:
Was ist eigentlich der konkrete Unterschied zwischen gewerbetreibend und selbstständig nach §18 EStG.

Ich dachte immer, im Webdesignbereich o.ä. muß man kein Gewerbe anmelden, sondern gilt steuertechnisch als Künstler.
Somit würde dann die KSK ins Spiel kommen...


http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
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tomjones99

Dabei seit: 23.09.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 23.09.2012 14:42
Titel

Re: Ich darf meine erste Rechnung schreiben und bräuchte Hil

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das Thema ist zwar alt erscheint aber beim google auf der ersten Seite wenn man 'selbstständig rechnung schreiben' eingibt.


Andre3000 hat geschrieben:


Da ich nur bis April selbständig sein werde, werde ich die Grenze von 17.500,- definitiv nicht überschreiten. Heißt für mich nun > Kleinunternehmer > keine MwSt. auf die Rechnung?


Laut Info eines Steuerberater hast du eben nicht 17.500 für diese Regelung bis April, sondern nur für die aktiven Monate. Das heißt: 17.000€ / 12x4 wären wohl weitaus weniger Euronen Maximal-Gesamtumsatz um in dieser Regelung zu bleiben.

(Keine Gewähr ob es stimmt oder es auch nch Wirtschaftsjahr und nicht Kalenderjahr gerechnet wird.)
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