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Thema: Die erste Rechnung - der erste Kunde vom 30.11.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Die erste Rechnung - der erste Kunde
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lustigeMaus
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2017
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Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 30.11.2017 17:51
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Die erste Rechnung - der erste Kunde

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Hallo liebe Leute. Ich bin seit 1 Woche selbständig als Grafikdesignerin und habe einen Kundenauftrag. Ich habe noch nie eine Rechnung geschrieben und bin sehr verwirrt. Im Internet fand ich Berechnungsbeispiele mit verschiedenen Faktoren zB. Nutzungsfaktor unbegrenzt 1.5 etc. Aber was ist wenn ich einen ganz simplen Auftrag bekomme:
zB
individuelle Visitenkarten mit Vorder und Rückseite gestalten.

der Kunde fragt zB am Telefon wieviel es kostet ich sage ca.50€ für die gestaltung zzgl. der Druck für 25€ für 500 Stück.
Aber dann sage ich ja nicht am telefon: Ja es kommt noch Korrespondenz hinzu und Nutzungsfaktoren wie Nutzungsdauer etc....Ich frage ja nicht den Kunden wie lange er die VKarten benutzen will oder?? oder nach dem nutzungsgebiet faktor ZB regional 0,1. Denn der Kunde denkt ja ok ca 75€ alles zusammen und auf der Rechnung steht dann ein Betrag von zB 120€ ?

Wie macht ihr das?

Grüße

lustigeMaus Lächel
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.11.2017 21:34
Titel

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wenn du schon nutzungsfaktoren aufnimmst, dann voher sagen. aber ganz ehrlich. mit kostennoten für nutzungdauer etc.
machst du dir in deinem kundenumfeld keine stammkundschaft.

setz dir einen stundensatz von 55,- bis 75,- und nenne eine pauschale für die leistung, das wars. offene Daten, klar immer extra berechnen. Genauso die Fremdkosten.
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lustigeMaus
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2017
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.12.2017 00:02
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Ne klar war nur ein Beispiel aber die Antowrt hilft schonmal sehr. Ok aber wenn wir jetzt am Telefon reden und ich sage der Preis inklusive ist 50€ für alles und dann gibt es aber ne änderung oder mehrere. Kann ich die dann in die Endrechnung schreiben oder muss ich vor dem korrigieren bescheid geben das da noch kosten entstehen? Genauso wie wenn ich zB jetzt Mail und Telefonkontakt mitberechne. einfach in die Rechnung schreiben also zzgl. den 50€ ?

Grüßeeee Lächel
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entlein82

Dabei seit: 03.08.2010
Ort: Nürnberg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.12.2017 10:07
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Hallo,

ich empfehle Dir, Deine geleisteten Stunden für den Kunden abzurechnen ... nicht unbedingt einen Pauschalpreis. Im schlechtesten Fall zahlst Du da drauf!
Wenn Du bspw. zwei Stunden für den Kunden arbeitest, dann bekommt er eine Rechnung über zwei Stunden Arbeit ... da ist dann aber da auch das Telefonat, die Mail oder was weiß ich für organisatorische Arbeit dabei ... sowas einzeln aufzulisten wäre für meine Begriffe albern und übertrieben! Das gehört einfach dazu und ist im Stundenlohn mit einkalkuliert.
Anders ists natürlich, wenn Du eine Stunde am Telefon intensive Beratung machst ... dann ist das aber auch mit Deiner Stundenabrechnung für diesen Kunden gedeckelt; d.h. du berechnest ihm diese Stunde als geleistete Arbeit für ihn.

Was hast du denn vorher gearbeitet?

Grüße
Das Entlein


Zuletzt bearbeitet von entlein82 am Fr 01.12.2017 10:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 01.12.2017 10:36
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Am Telefon solltest du gar keine Preisangaben machen. Du machst dem Kunden ein schriftliches Angebot, darin sind alle Pflichten, Termine, Preise UND Nutzungsrechte enthalten. Das bekommst du dann vom Kunden unterschrieben zurück.
Nutzungsrechte haben auf der Rechnung keine Verbindlichkeit, sie müssen vorher geklärt werden - eben im Angebot. Nachträglich kannst du das nicht mehr auf die Rechnung schreiben und deinen Kunden damit "überraschen".

Wenn du deinem Kunden einen Preis am Telefon nennst, sollte das wenn bereits alle Kosten enthalten. Da man das vlt nicht so schnell im Kopf rechnen kann und evtl auch mal was vergisst, sollte man das lieber in dem Angebot machen.

Für die reine Gestaltung einer VK würde ich allerdings keine Nutzungsrechte extra ausweisen. Gehört für mich zur Satzarbeit, sofern man nicht noch das Logo usw entwickeln muss.

Unterschätze bitte nicht dein schriftliches Angebot (und leg dir auch dringend AGB) zu. Darin kannst du im Vorfeld schon eine ganze Menge klären und dein Kunden hat auch mehr Transparenz für seinen Auftrag. Mach dich auch unbedingt mit dem Urheberrecht vertraut, das könnte eine enorme Einnahmequelle für dich sein. Die meisten scheitern bei der Selbständigkeit nicht an ihren Fähigkeiten, sondern ander Bürokratie. Grins
 
lustigeMaus
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2017
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.12.2017 13:16
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Nefliete hat geschrieben:
Mach dich auch unbedingt mit dem Urheberrecht vertraut, das könnte eine enorme Einnahmequelle für dich sein. Die meisten scheitern bei der Selbständigkeit nicht an ihren Fähigkeiten, sondern ander Bürokratie. Grins


Danke schonmal für die Antworten. Nefliete, wie ist das gemeint mit dem Urheberrecht?

Könnt ihr mal eventuell so ein kleines Beispiel angebot hier reinschreiben?
Würde der lustigenMaus sehr helfen Lächel
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lustigeMaus
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2017
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.12.2017 14:31
Titel

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Und noch was zu den AGB. Kann ich die einfach wie das Impressum ganz unten aufführen oder lieber als PDF Download anbieten? Ich habe AGB's von anderen Seiten (grafikdesignern) gesehen die in den meisten Punkten mit mir übereinstimmen die ich dann übernehmen würde. Schreibe ich dann im Angebot an den Kunden:

Mit bestätigung des Auftrages stimmt der Kunde den AGB's zu ?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 01.12.2017 18:47
Titel

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Die AGB müssen dem Kunden direkt zugänglich sein, beispielsweise auf der Rückeseite deiner Geschäftskorrespondenz. Und du musst im Angebot auch auf die Gültigkeit deiner AGB hinweisen. Sonst sind sie nicht gülitg, egal wie sei übermittelt werden. Die AGB nur auf deiner Internetseite zu haben, reicht nicht aus.

Wenn du Nutzungsrechte verkaufst (siehe beispielsweise Nutzungsfaktor), bist du zu aller erst der Urheber, sofern es um eine Neuschöpfung geht. Du kannst keine Nutzungsrechte (auch dein Honorar nicht mit einem Nutzungfaktor versehen) verkaufen, wenn du nicht Urheber bist. Im Falle der Vk könntest du auch nur einen Nutzungsfaktor berechnen, wenn die Karte eine hohe Schöpfungshöhe aufweist und weit über die klassische Satzarbeit hinaus geht. Satzarbei = einfache Positonieren oder Anordnen von Designelementen, Text und Logo.
Aber hier gelten besondere Regeln wie du sie verkaufst und auch was es für dich bedeutet. Beispielsweise werden idR Nutzungsrechte mit 7% versteuert und nicht mit 19% wie beispielweise deine Satzarbeit. Daher mein Hinweis sich damit ruhig etwas mehr zu beschäftigen.
 
 
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