mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 21:15 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Honorarverträge vom 11.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Honorarverträge
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Evil_Eva
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.10.2005 17:55
Titel

Honorarverträge

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich studiere und werde eine Nebentätigkeit (keine Mediengestaltung) beginnen, für die ich ein Honorarvertrag vorgesehen ist. Dem Unternehmen lege ich dabei jeden Monat eine Rechnung vor mit meinen geleisteten Stunden, auf der eine Steuernummer stehe muss. Folglich muss ich das also beim Finanzamt anmelden.
Ich dachte bisher, dass ich, um eine Steuernummer zu bekommen, einen Gewerbeschein benötige. In dem Unternehmen sagte, man mir aber, dass ich keinen brauche...
Weiß jemand, was es damit auf sich hat?

Gruß, Eva

/ ma den titel verbessert,
honorverträge, bloss für die ehre allein...


Zuletzt bearbeitet von utor am Mo 30.01.2006 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.10.2005 18:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn du etwas gestaltest oder 'malst', dann betreibst du kein Gewerbe und brauchst ergo auch keinen Gewrbeschein.

Wenn du für deinen Kundenetwas produzierst (Flyer, Broschüre) und diese einkaufst und dann wieder verkaufst 8wass du dann ja tätest, dann brauchst du einen Gewerbeschein.

Keine Regel ohne Ausnahme: Zumindest früher war es so, dass wen du einen Briefbogen gestaltet hast, und dieser von dir in Produktion gegeben wurde und dann dem Kunde verkauft wurde, file das nicht unter die gewerbepflicht, da das Produkt nicht an andere verkauft werden konnte und somit nicht gewerblich war. Aber ob das so noch heute funktioniert und ob du ab dem ersten Euro den du durch einen z.B Druckauftrag schon gewerbesteuerpflichtig bist, sagt dir produnder eher das FA.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Evil_Eva
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.10.2005 18:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bei mir geht es nicht Gestaltung, sondern um Übersetzung. Weiß zufällig jemand, wie es sich da verhält?
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.10.2005 18:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Pfüüüü - ich würde ganz schwer auf Gewerbe tippen. Aber 100pro bin ich mir nicht
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.10.2005 18:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich weiss nicht, ob Übersetzungsdienstleistungen zu den freien Berufen zählen. Wenn ja, dann brauchst Du kein Gewerbe anmelden. Ich würde mal beim Finanzamt anrufen und fragen. Und ich würde mich auch über Freibeträge informieren:
Ab einem Einkommen von 7600 Euro jährlich hast Du kein Anrecht mehr auf Kindergeld (falls Du noch welches bekommen solltest) und dein Einkommen, das Du über den Nebenjob verdienst, muss ja auch versteuert werden.
Alles, was über 15 Stunden pro Woche ist (glaube ich), kann auch dazu führen, dass Du noch zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen KV leisten musst...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Evil_Eva
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.10.2005 19:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Kindergeld bekomme ich eh nicht mehr und besonders viel arbeiten werde ich auch ohnehin nicht. Studium geht vor.
  View user's profile Private Nachricht senden
taikrixel

Dabei seit: 16.02.2003
Ort: WEIMAR
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.01.2006 16:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich dacht mir so, ich nutze mal den alten hier....


also folgendes problem:
ich studiere, und arbeite nebenbei im theater (so etwas wie im kino karten einreissen). die einkünfte belaufen sich auf 200 euro (+-50€) im monat. das läuft alles über gering beschäftigt blablabla.

nun möchte ich gerne fotografische aufträge, welche nur ab und zu anfallen, mir logischer weise bezahlen lassen. iwe läuft das denn dann. brauch ich einen gewerbeschein? oder kann das mit über die lohnsteuerkarte abgerechnet werden? natürlich sollte es im jahr unter dem freibetrag von 7000 (?) bleiben.
die fotografischen arbeiten würden über das gleiche haus , also das theater, laufen.

weitere angaben:
- kindergeld ja
- familienversichert (bei muddi)
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.01.2006 16:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es reicht ein kleingewerbe.

dazu dackelst du zum finanzamt, meldest das bei
denen an. schon kannst du bis zu einem gewissen
betrag (Frag nicht) rechnungen schreiben. allerdings
ohne ausgewiesene mwst.

versicherung etc. sollten dadurch nicht beeinflusst werden.


mal die FAQ selbständigkeit durchgelesen? da steht
einiges dazu.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.