mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 13:24 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Honorarverträge vom 11.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Honorarverträge
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.03.2006 14:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dazu bitte auch mal in unseren FAQs zum Thema Selbstständigkeit nachgucken.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 27.03.2006 14:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

fire hat geschrieben:
Also ich hol das jetzt auch noch mal hoch.

Ich habe ein Angebot einer Agentur bekommen für die ich als freier Gestalter arbeiten soll. Wird wohl darauf
hinauslaufen das ich 3 bis 4 Mal die Woche dort hin fahre und dort die Arbeit verrichte.

Am Ende des Monats führe ich dann meine Stunden in einer Rechnung auf und werden dann gemäß dem vorher
ausgehandelten Stundenlohn bezahlt. Habe ich das nun richtig verstanden das ich dazu keinen Gewerbeschein brauch



Kommt darauf an, was Du da machst. Wenn Deine Tätigkeit eine ist, die zu einem der 'Freien Berufe' gehört, ja.

Zitat:
sondern mir einfach nur ne Steuernummer vom Finanzamt holen muss?


Naja, "holen" ... Du beantragst dort eine und bekommst sie dann Wochen später zugeschickt.

Zitat:
Wie sieht das dann mit den Steuern aus? Wie werden die abgeführt? Und welche Steuerarten fallen da an?


Zuerst musst Du Dir im Klaren darüber sein, mit wie viel Einkommen Du rechnest. Unter 16620 Euro im ersten Jahr? Dann bist Du nicht umsatzsteuerpflichtig, darfst aber natürlich auch keine in Deinen Rechnungen ausweisen.

Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, meldest Du monatlich die Umsatzsteuer an (Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemontas)) und führst sie ans FA ab, Einkommenssteuer wird fällig, nachdem Du Deine erste Steuererklärung abgegeben hast (also: Geld zurücklegen!). Danach will das FA Einkommenssteuervorauszahlungen, vierteljährlich. Wobei sich die Höhe nach dem vorangegangenen Geschäftsjahr richtet.

c_writer
 
Anzeige
Anzeige
fire

Dabei seit: 02.05.2003
Ort: Kulturhauptstadt
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.03.2006 15:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ob freier Beruf oder nicht muss man ja vom FA klären lassen.

Das die Steuernummer mit ner gewissen Verzögerung kommt hatte ich schon bedacht.
Man darf ja ohne Nummer keine Rechnung ausstellen soweit ich weiss oder kann man
ne Rechnung schreiben und die Nummer später nachreichen?

Umsatzstuerpflichtig bin ich definitiv.
Und Die Einkommenssteuer kommt müsste ich demnach am Ende des Jahres bezahlen
weil ich dann erst meine Steuererkklärung gemacht habe?
  View user's profile Private Nachricht senden
Dacky1977

Dabei seit: 20.05.2003
Ort: Jena
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.04.2006 21:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe da auch gerade einen Fall. Bei mir ging es um Werbegestaltung als reine Dienstleistung die mir auch honoriert wurde. Dafür habe ich eine Quittung ohne MWST unterschrieben und mir nichts weiter dabei gedacht. Nun sind etwa drei Jahre vergangen und das Finanzamt hat mich aufgefordert, für eine "Einnahme aus Werbegestaltung" im betreffenden Jahr eine Erklärung abzugeben. Ich habe es damals versäumt, die Sache beim Finanzamt zu melden, womit mir wohl bereits eine Ordnungswidrigkeit sicher ist. Ich würde nun nur gern wissen, wie ich dieses Einkommen in der Steuererklärung eintragen soll, da ich ja kein Gewerbe gemeldet habe. Ich bitte um hilfreiche Tips. Ich habe null Plan von dem ganzen Kram weil ich bisher nie mit sowas zu tun hatte.

Zuletzt bearbeitet von Dacky1977 am Do 13.04.2006 21:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.