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Thema: Honorarverträge vom 11.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Honorarverträge
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quakers

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.01.2006 17:21
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ahoi,

also, so weit ich das weiß, ist die steuernummer die nummer, unter der du beim finanzamt geführt wirst...du bekommst die nummer wenn du eine lohnsteuererklärung gemacht hast...diese nummer muss dann mit auf die rechnung, ist einfach nur eine formalität, die ab januar 2005 gilt...
du brauchst jedenfalls keinen gewerbeschein oder sowas...da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher...

ansonsten muss du einfach nur auf der rechnung vermerken, dass du nicht mehrwertsteuerpflichtig bist (sofern du nicht einen gewissen betrag X im jahr überschreitest, dann bist du nämlich mwst-pflichtig)...wie sich das bei studenten verhält weiß ich aber leider nicht...bestimmt gibt es da auch freibeträge...
vielleicht hilft dir ja diese site weiter:
http://www.ratgeber-e-lancer.de
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taikrixel

Dabei seit: 16.02.2003
Ort: WEIMAR
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.01.2006 22:20
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danke euch. ich werd mal zum fa gehen und dann hier die ergebnisse vorstellen.
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schriftsetzerfw

Dabei seit: 28.02.2006
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.02.2006 23:09
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zur not einen steuerberater aufsuchen! das lohnt sich ggf. eh! und die kosten kannst du schon wieder absetzen (sofern du genug verdient hast) *Thumbs up!*
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FaZie

Dabei seit: 18.12.2002
Ort: Neuburg/Donau
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 04.03.2006 13:35
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schriftsetzerfw hat geschrieben:
zur not einen steuerberater aufsuchen! das lohnt sich ggf. eh! und die kosten kannst du schon wieder absetzen (sofern du genug verdient hast) *Thumbs up!*


bitte!! die kosten einer beratung kannste auch sinnvoller investieren.
da geht ja für ihn nen ganzer monatslohn im theater weg!! Meine Güte!

übersetzer läuft unter den freien berufen.
das kannste einfach so machen.

http://www.freie-berufe.de/Kulturberufe.222.0.html

oder die (http://www.ifb-gruendung.de/) geben dir auch
sachkundige auskunft. einfach anrufen!


beim fotograf muss man etwas aufpassen.
man muss nur nachweisen, dass man künstlerisch tätig ist
und nicht unbedingt das handwerk des fotografen ausübt.
ansonsten kommt die HWK (gandwerkskammer) und will
eine pflichtmitgliedschaft. und auch aufpassen, wenn dann
der fragebogen der BG (berufsgenossenschaft) kommt.
das kann auch am anfang sehr teuer werden, wenn du
angibst, fotografisch zu arbeiten. (unfallversicherung)


fazie.


Zuletzt bearbeitet von FaZie am Sa 04.03.2006 13:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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schriftsetzerfw

Dabei seit: 28.02.2006
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.03.2006 16:48
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geld hin oder her... lieber lasse ich mir profimäßig helfen als nachher dumm da zu stehen!
ist meine meinung *Thumbs up!*

Zitat:
also, so weit ich das weiß, ist die steuernummer die nummer, unter der du beim finanzamt geführt wirst...du bekommst die nummer wenn du eine lohnsteuererklärung gemacht hast...diese nummer muss dann mit auf die rechnung, ist einfach nur eine formalität, die ab januar 2005 gilt...


du kannst dir auch "einfach so" eine entsprechende nummer beim fianzamt beantragen lassen
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fire

Dabei seit: 02.05.2003
Ort: Kulturhauptstadt
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.03.2006 14:44
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Also ich hol das jetzt auch noch mal hoch.

Ich habe ein Angebot einer Agentur bekommen für die ich als freier Gestalter arbeiten soll. Wird wohl darauf
hinauslaufen das ich 3 bis 4 Mal die Woche dort hin fahre und dort die Arbeit verrichte.

Am Ende des Monats führe ich dann meine Stunden in einer Rechnung auf und werden dann gemäß dem vorher
ausgehandelten Stundenlohn bezahlt. Habe ich das nun richtig verstanden das ich dazu keinen Gewerbeschein brauch sondern mir einfach nur ne Steuernummer vom Finanzamt holen muss?

Wie sieht das dann mit den Steuern aus? Wie werden die abgeführt? Und welche Steuerarten fallen da an?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.03.2006 14:48
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Gewerbe, grob erklärt = etwas einkaufen oder herstellen und dann weiterverkaufen.

Deine 'Dienstleistung' benötigt keinen Gewerbeschein.

Warum dann manche Damen einen 'Gewerbeschein brauchen', entzieht sich meiner Kenntnsi.
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fire

Dabei seit: 02.05.2003
Ort: Kulturhauptstadt
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.03.2006 15:40
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Ah gut dann also nur ne Steuernummer.

Aber wie sieht das mit Steuern und Sozialabgaben als freier Mitarbeiter aus?
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