Autor |
Nachricht |
Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.09.2009 11:26
Titel
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designzicke hat geschrieben: | Basti hat geschrieben: | Wo ist der Hagen |
Ja wo isser denn... Und wo ist der Markus eigentlich...? |
Was willst du mit Markus
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.09.2009 11:28
Titel
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Basti hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Basti hat geschrieben: | Wo ist der Hagen |
Ja wo isser denn... Und wo ist der Markus eigentlich...? |
Was willst du mit Markus |
Vielleicht kann der Markus dem Hagen ja bei der Selbständigkeit helfen...
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 25.09.2009 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.09.2009 11:35
Titel
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ach misst ich glaub ich hab mich verschrieben ich meine den: Haken
Och es ist doch Freitag
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.09.2009 12:02
Titel
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bobbelschen hat geschrieben: | Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe und nehme von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch. Nun habe ich von meiner alten Firma einen Freiberufler-Vertrag angeboten bekommen. Da ich also Kleinunternehmer bin, weise ich ja keine Mehrwertsteuer aus. Unter dem Punkt Preise/Kosten in meinem Vertrag steht jetzt aber: "Rechnungen sind X Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer". Das bedeutet also, dass ich denen jeden Monat eine Rechnung schreiben muss, richtig? Und soll ich das mit den Mehrwertsteuern einfach ignorieren oder was? Die wollen die doch sicher ausgewiesen haben. Ich bin da gerade etwas verunsichert und würde mich über Erfahrungen freuen |
Du schreibst einfach auf der Rechnung den Zusatz:
Zitat: | nach §19 Kleinunternehmergesetz berechne ich keine Mehrwertsteuer |
und diese natürlich auch nicht berechnen. Wenn die Firma für der man arbeitet Zweifel an der Kleinunternehmerschaft haben sollte, kann man sich das auch vom Finanzamt bestätigen lassen.
Das kommt wohl nicht selten vor. Beim Finanzamt fragen die sich schon, wegen der Häufigkeit dieser Anfragen, wofür die Leute das nur brauchen.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Fr 25.09.2009 12:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.09.2009 12:06
Titel
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nanu hat geschrieben: | bobbelschen hat geschrieben: | Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe und nehme von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch. Nun habe ich von meiner alten Firma einen Freiberufler-Vertrag angeboten bekommen. Da ich also Kleinunternehmer bin, weise ich ja keine Mehrwertsteuer aus. Unter dem Punkt Preise/Kosten in meinem Vertrag steht jetzt aber: "Rechnungen sind X Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer". Das bedeutet also, dass ich denen jeden Monat eine Rechnung schreiben muss, richtig? Und soll ich das mit den Mehrwertsteuern einfach ignorieren oder was? Die wollen die doch sicher ausgewiesen haben. Ich bin da gerade etwas verunsichert und würde mich über Erfahrungen freuen |
Du schreibst einfach auf der Rechnung den Zusatz:
Zitat: | nach §19 Kleinunternehmergesetz berechne ich keine Mehrwertsteuer |
und diese natürlich auch nicht berechnen. |
Vielleicht auch mal alle Beiträge lesen, Nanu...
bobbelschen hat geschrieben: | Nach einem Gespräch mit meinem Chef hat sich ergeben, dass unser Mutterhaus grundsätzlich nur Rechnungen mit Mehrwertsteuer akzeptiert. Was mache ich denn jetzt? |
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bobbelschen
Threadersteller
Dabei seit: 16.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 25.09.2009 16:28
Titel
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Vielen Dank für eure (diesmal nicht allzu hilfreichen ) Antworten.
Was ich druntergeschreiben muss (gemäß Paragraph blabla) ist mir schon klar. Da ich dieses Jahr Handel betrieben habe, wäre das meine ca. 700ste Rechnung. Darum kann ich ja auch nicht plötzlich Mehrwertsteuer berechnen, weil ich nicht scharf drauf bin, rückwirkend für die letzten Monate doch noch Mehrwertsteuer auszuweisen.
Dass das ein Thema für den Steuerberater ist, ist mir auch klar, den habe ich inzwischen schon kontaktiert. Was mich eigentlich interessiert hätte, wären Erfahrungen, die ihr vllt. schon mit diesem Thema gemacht habt.
Schade, dass manche von euch gleich so herablassend auf manche Beiträge reagieren. Trotzdem danke!
Gruß an Hagen
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jbhirte
Dabei seit: 26.09.2009
Ort: Fürth
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.09.2009 12:37
Titel
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Auch ich weise als Kleinunternehmer auf den §19 der UStG hin und war in der Zwickmühle bei einem Kunden der auf die Ausweisung der MwSt beharrte - meine Steuerberaterin meinte wenn ich mich darauf nur einmal einlasse - bin ich den § 19 für Minimum 5 Jahren los..... nun der Kunde hatte einsehen und eine Nettorechnung - reduziert zumindest seinen Versteuerbaren Umsatz - auch wenn er für uns 4,4 % Künstlersozialabgabe leisten muss...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.09.2009 15:12
Titel
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jbhirte hat geschrieben: | Auch ich weise als Kleinunternehmer auf den §19 der UStG hin und war in der Zwickmühle bei einem Kunden der auf die Ausweisung der MwSt beharrte - meine Steuerberaterin meinte wenn ich mich darauf nur einmal einlasse - bin ich den § 19 für Minimum 5 Jahren los..... nun der Kunde hatte einsehen und eine Nettorechnung - reduziert zumindest seinen Versteuerbaren Umsatz - auch wenn er für uns 4,4 % Künstlersozialabgabe leisten muss... |
naja die 4,4 % künstlersozialabgabe muss er so oder so auf die nettorechnung leisten - egal ob du da mwst ausweist oder nicht...
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