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Thema: Kleinunternehmer Einnahmen-Überschuss-Rechnung vom 05.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Kleinunternehmer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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momai
Threadersteller

Dabei seit: 08.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.03.2008 19:57
Titel

Kleinunternehmer Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Bin gerade dabei meine EÜR für das Geschäftsjahr 2007 zu machen, nur leider zum ersten mal und dadurch bedingt hab ich da ein paar wichtige Fragen.

Zu meiner Situation....

Ich bin Schüler und arbeite gelegentlich für verschiedene Agenturen auf Rechnung. Büroräume sind gleichzeitig meine Privaträume dazu gehört auch das Telefon was ich Privat sowie geschäftlich nutze.

So nun meine Fragen...

1. Wie viel kann ich von meiner Privat-Miete als Geschäftsmiete absetzen oder geht das gar nicht?

2. Kann ich meine Handyrechnung die ich nicht nur Privat sonder auch Geschäftlich nutze mit in die EÜR einrechnen?

3. Kann ich meinen Privaten Festnetzanschluss den ich Privat nutze und auch Geschäftlich nutze mit in die EÜR einfließen lassen?

4. Meine Monatskarte von den öffentlichen, welche ich auch geschäftlich nutze um zum Auftraggeber zu kommen, kann ich die auch mit in die EÜR als Fahrtkosten mit einrechnen?

5. Mit welcher Software erstellt ihr eure EÜR?

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen...


.momai
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.03.2008 21:07
Titel

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Hallo, zunächst mal der einzig rechtsverbindliche Hinweis:
Steuerberater fragen....

So und jetzt die Infos, die ich bislang dazu bekommen habe.

Zu 1: Du kannst nur Räumlichkeiten angeben, die ausschließlich für die Arbeit genutzt werden. Das heißt, wenn Du Dich mit Deinem Laptop aufs Sofa setzt, kannst Du das Wohnzimmer nicht absetzen. Wenn Du ein reines Arbeitszimmer hast, kannst Du dieses angeben

Zu 2 bis 4 kann ich Dir leider nur den oben genannten Rat geben. Ich würde vermuten, dass es evtl. über den Einzelverbindungsnachweis machbar ist, aber ich weiß es nicht.

Zu 5: Ich habe letztes Jahr die Steuersoftware genutzt, die Plus im Angebot hatte. Das hat recht gut funktioniert. Dieses Jahr habe ich die von BILD (peinlich, ich weiß), aber habe die Erklärung noch nicht gemacht.

Mein abschließender Rat. Frag unbedingt jemanden, der sich auskennt und sich Deine Unterlagen anschauen kann. Gerade bei den Angelegenheiten mit dem Finanzamt, würde ich mich nicht ausschließlich auf Aussagen von Forenmitgliedern o.ä. verlassen. Letzten Endes bist Du für alles verantwortlich was Du angibst oder nicht angibst.
Wenn ich richtig informiert bin, kann das Finanzamt bis zu 10 Jahre im Nachbesteuern, wenn falsche Angaben da waren oder etwas falsch berechnet wurde. Geh also lieber auf Nummer sicher, auch wenn es Geld kostet...
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.03.2008 21:24
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http://www.easyct.de/news.php - EasyCash & Tax

Kann ich dafuer sehr empfehlen. Lächel
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momai
Threadersteller

Dabei seit: 08.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.03.2008 00:15
Titel

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oh kooles programm...werd mir das mal genauer reinziehen...

aber noch ein paar andere Frage...

1. Kann das sein das ich beim Finanzamt nur eine Steuernummer habe (für privat und das kleinunternehmen)?

2. Muss ich zu meiner privaten Einkommenssteuer vom letzten Jahr zusätzlich zur Anlange N auch noch die GSE Anlage hinzufügen?

Danke für eure Antworten!

.momai
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.03.2008 08:57
Titel

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momai hat geschrieben:

1. Wie viel kann ich von meiner Privat-Miete als Geschäftsmiete absetzen oder geht das gar nicht?


wie schon erwähnt wurde sind nur reine arbeitszimmer absetzungfähig. also es muss ein eigener raum sein, der nur zum arbeiten und zu keinem anderen zweck genutzt wird.

momai hat geschrieben:

2. Kann ich meine Handyrechnung die ich nicht nur Privat sonder auch Geschäftlich nutze mit in die EÜR einrechnen?


theoretisch ja - mit einem einzelverbindungsnachweis. aber das ist sehr mühselig. sinnvoller wäre evtl. ein prepaid-geschäftshandy - dann hast du 2 getrennte rechnungen bzw. für die prepaid-karten die entsprechenden quittungen.


momai hat geschrieben:

3. Kann ich meinen Privaten Festnetzanschluss den ich Privat nutze und auch Geschäftlich nutze mit in die EÜR einfließen lassen?

auch hier gilt die beweispflicht per einzelverbindungsnachweis. wenn das telefon auf die firma angemeldet wird, aber privat genutzt wird, gab es mal die regelung, 180 € / jahr pauschal privat zu versteuern, den rest geschäftlich abzusetzen. ob die regelung noch so bestand hat, kann ich nicht mit bestimmtheit sagen.


momai hat geschrieben:

4. Meine Monatskarte von den öffentlichen, welche ich auch geschäftlich nutze um zum Auftraggeber zu kommen, kann ich die auch mit in die EÜR als Fahrtkosten mit einrechnen?

dazu kann ich leider nichts sagen. ich denke aber eher nicht...


momai hat geschrieben:

5. Mit welcher Software erstellt ihr eure EÜR?

excel.


momai hat geschrieben:

1. Kann das sein das ich beim Finanzamt nur eine Steuernummer habe (für privat und das kleinunternehmen)?

jupp das kann und wird so sein...


momai hat geschrieben:

2. Muss ich zu meiner privaten Einkommenssteuer vom letzten Jahr zusätzlich zur Anlange N auch noch die GSE Anlage hinzufügen?

im normalfall machst du die private und die geschäftliche in einem aufwasch. in diesem fall ja.
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