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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 04.01.2010 17:58
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so hab ich das zumindest in meiner kaufmannsausbildung damals gelernt, das man rechnungen generell nicht unterschreibt, weil man aus der unterschrift theoretisch ableiten könnte, das die rechnung schon bar beglichen wurde. im zweifelsfall würde das eh erst relevant werden, wenn ein kunde von dir nicht zahlt und du vor gericht ziehst. dann könnte er sich auf die unterschrift von dir auf der rechnung berufen und sagen "ich hab ihm das geld bar gegeben und dafür hat er signiert". und er würde im zweifelsfall sogar recht bekommen.
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
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Verfasst Mo 04.01.2010 23:08
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | so hab ich das zumindest in meiner kaufmannsausbildung damals gelernt, das man rechnungen generell nicht unterschreibt, weil man aus der unterschrift theoretisch ableiten könnte, das die rechnung schon bar beglichen wurde. im zweifelsfall würde das eh erst relevant werden, wenn ein kunde von dir nicht zahlt und du vor gericht ziehst. dann könnte er sich auf die unterschrift von dir auf der rechnung berufen und sagen "ich hab ihm das geld bar gegeben und dafür hat er signiert". und er würde im zweifelsfall sogar recht bekommen. |
Interessant, da werd ich morgen mal gleich meinen Steuerberater mit konfrontieren. Wenn das so ist, könnte ich mir die Unterschreiberei künftig sparen.
Wenn ein Kunde ausnahmsweise bar bezahlt hat, habe ich einen entsprechenden Vermerk auf seiner und meiner Rechnung gemacht, damit beide Seiten eine schriftliche Bestätigung der Barzahlung haben. Das hat auch dem FA bisher gereicht. Bin übrigens kein Kleinunternehmer wie der TE, sondern hab ein Gewerbe. Aber danke für die Informationen, man lernt hier doch immer wieder was dazu. Sollte mein STBer. was interessantes oder aktuelleres zu dem Thema zu sagen haben, poste ich das hier.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
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Verfasst Mo 04.01.2010 23:44
Titel
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naturalshirts hat geschrieben: | Bin übrigens kein Kleinunternehmer wie der TE, sondern hab ein Gewerbe. Aber danke für die Informationen, man lernt hier doch immer wieder was dazu. |
Wo Du schon beim lernen bist:
Die Kleinunternehmerregelung kann auch von Gewerbetreibenden beansprucht werden. Ebenso wie ein Freiberufler ohne Gewerbeschein Ust. abführen kann (oder muss). Das eine hat mit dem anderen so direkt gar nichts zu tun.
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
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Verfasst Di 05.01.2010 10:03
Titel
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remote hat geschrieben: | naturalshirts hat geschrieben: | Bin übrigens kein Kleinunternehmer wie der TE, sondern hab ein Gewerbe. Aber danke für die Informationen, man lernt hier doch immer wieder was dazu. |
Wo Du schon beim lernen bist:
Die Kleinunternehmerregelung kann auch von Gewerbetreibenden beansprucht werden. Ebenso wie ein Freiberufler ohne Gewerbeschein Ust. abführen kann (oder muss). Das eine hat mit dem anderen so direkt gar nichts zu tun. |
Klar, das weiß ich, hätte ich ja gleich dazu sagen können. Bin aber kein Kleinunternehmer, wollte ich auch nie sein. Mir reichen meine wenigen Grundkenntnisse aus, alles andere überlasse ich meinem StBer. oder frage ihn.
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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.01.2010 12:30
Titel
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Also ich unterschrieb meine Rechnungen zwar in den vergangenen Monaten, mussd azu aber sagen dass ich auch Kassenbuch führe und das Geld in der Regel dann auch tatsächlich in bar bekomme. Nun ist es ja eh nichtg mehr zu ändern, werde es dann im neuen Jahr anders machen. Was kann denn passieren, wenn sich das Finanzamt daran stört?
Zuletzt bearbeitet von Jessibunny06 am Di 05.01.2010 12:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.01.2010 12:45
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das finanzamt wird sich nich dran stören. da passiert nix. wie gesagt - der einzige grund gegen das unterschreiben sind kunden, die nicht zahlen und evtl. behaupten, sie hätten dir das geld in bar gegeben. wenn dann die rechnung unterschrieben ist, hast du vor gericht schlechte karten zu beweisen, das die unterschrift nicht für den barerhalt der leistung war.
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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.01.2010 14:27
Titel
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Noch eine andere Sache- da ich etwa 90 % aller Einnahmen bar erhalte führe ich ein Kassenbuch. Das schien mit logisch.
Nun lese ich in wiedersprüchliche Aussagen- manche schreiben, dass ich das als Kleinunternehmer nicht müsste, es genüge eine EÜR. Wisst Ihr da mehr? Dann könnte ich mir die Mühe ja in Zukunft sparen.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.01.2010 23:35
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Jessibunny06 hat geschrieben: | Noch eine andere Sache- da ich etwa 90 % aller Einnahmen bar erhalte führe ich ein Kassenbuch. Das schien mit logisch.
Nun lese ich in wiedersprüchliche Aussagen- manche schreiben, dass ich das als Kleinunternehmer nicht müsste, es genüge eine EÜR. Wisst Ihr da mehr? Dann könnte ich mir die Mühe ja in Zukunft sparen. |
du musst den zahlungsverkehr plausibel dokumentieren. insofern ist ein kassenbuch in deinem fall sehr ratsam.
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