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Thema: Dritte Probezeit zulässig? vom 11.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Dritte Probezeit zulässig?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.11.2008 13:48
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schnegge007 hat geschrieben:
Hallo ihr Lieben

Also ich weiß das man laut Gesetzt nach der Ausbildung wegen dem NEUEN Vertrag wieder eine Probezeit zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zulässig ist!!!

Aber ich versteh nicht warum dein Arbeitgeber das macht schließlich kennt der dich ja jetzt lange genug und ich denke
dann reichen 3 Wochen bis garkeine Probezeit

Hast du deinen Chef nicht mal drauf angesprochen?


na ganz einfach - um sich die möglichkeiten offen zu halten, nen mitarbeiter im bedarfsfall schnell aus der firma zu bekommen, wenn z.b. die aufrragslage etwas flau is... jemanden in der probezeit setzt man viel leichter vor die tür, als jemand der umfassenden kündigungsschutz genießt... * Keine Ahnung... *
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Clay
Threadersteller

Dabei seit: 04.12.2006
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.11.2008 14:21
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
schnegge007 hat geschrieben:
Hallo ihr Lieben

Also ich weiß das man laut Gesetzt nach der Ausbildung wegen dem NEUEN Vertrag wieder eine Probezeit zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zulässig ist!!!

Aber ich versteh nicht warum dein Arbeitgeber das macht schließlich kennt der dich ja jetzt lange genug und ich denke
dann reichen 3 Wochen bis garkeine Probezeit

Hast du deinen Chef nicht mal drauf angesprochen?


na ganz einfach - um sich die möglichkeiten offen zu halten, nen mitarbeiter im bedarfsfall schnell aus der firma zu bekommen, wenn z.b. die aufrragslage etwas flau is... jemanden in der probezeit setzt man viel leichter vor die tür, als jemand der umfassenden kündigungsschutz genießt... * Keine Ahnung... *


ja genau so ist das. eigentlich sollte dies aber nicht der sinn einer probezeit sein. * Keine Ahnung... *
allerdings gestalltet sich mein problem gerade etwas anders.
mein arbeitgeber hat mir viele längerfristige projekte und viel verantwortung gegeben deswegen denke ich nicht das er mich entlassen möchte.
allerdings habe ich gestern angesprochen das ich ein nebengewerbe anmelden werde, was nicht gerade auf große begeisterung gestoßen ist. dies darf aber kein kündigungsgrund sein.
ob er überhaupt plant das arbeitsverhältniss deswegen noch während der probezeit zu beenden (da muss er noch keinen grund angeben) ist unklar. deswegen wollte ich mich absicheren ob die probezeit im falle eines falles überhaupt legitim ist.
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.11.2008 14:31
Titel

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Clay hat geschrieben:
allerdings habe ich gestern angesprochen das ich ein nebengewerbe anmelden werde, was nicht gerade auf große begeisterung gestoßen ist. dies darf aber kein kündigungsgrund sein.

muss man das nicht generell mit dem arbeitgeber abstimmen ob man das darf?
kann er das nicht auch untersagen während man für ihn arbeitet, wenns als konkurrenz gilt?
er könnte einen doch auch entlassen, wenn man es ohne seine einwilligung trotzdem macht, oder??

da wär ich jedenfalls vorsichtig, wenn das so ist, wie ich denke.
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Clay
Threadersteller

Dabei seit: 04.12.2006
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.11.2008 15:22
Titel

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ja, informieren muss man ihn auf jeden fall, das habe ich getan.
ein konkurrenzgwerbe ist es nicht.
eine einwilligung ist nicht notwendig (google: berufsfreiheit)
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