aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 25.11.2007 10:56
Titel
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EnterYourName hat geschrieben: | Ich habs in der Schule so gelernt, dass Eltern und evtl. Geschwister bei Minderjährigen aufzuführen sind. Wenn z.B. ein 16-jähriger grad seinen Hauptschulabschluß hat und sich um ne Ausbildung bewirbt, oder so. Weil die Eltern ja bei Minderjährigen noch gesetzlicher Vormund sind. |
das ist richtig. siehste an das habsch gar nicht gedacht...
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