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Kev
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 20.10.2006 11:22
Titel [bafög] sind die Eltern noch verpflichtet? |
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Ich habe grad folgendes mitbekommen:
da ich ja demnächst meine Ausbildung fertig habe und danach ein Studium anpeile, würden meine Eltern (wenn es denn dazu kommt) nicht bei der Bafög Rechnung einbezogen werden, da sie nur für die erst ausbildung aufkommenspflichtig wären....
ist da was drann??? Würde ja bedeuten dass wenn Ich wegziehe, den höchsten Satz bekäme oder?
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ventura
Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.10.2006 11:31
Titel
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Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
• Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt oder
• dies tut, nachdem Ihr nach einer Ausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart,
• wobei Erwerbstätigkeit nur dann als solche zählt, wenn Ihr während der Zeit ein bestimmtes Einkommen erzielt habt
• Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
• Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind
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Kev
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 20.10.2006 11:35
Titel
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ventura hat geschrieben: |
• Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
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ich habe vor der Ausbildung mein Fachabi auf dem zweiten Bildungsweg gemacht, aber Ich denke das zählt nicht, nicht wahr?
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..::Eisdealer
Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.10.2006 11:35
Titel Re: [bafög] sind die Eltern noch verpflichtet? |
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Kev hat geschrieben: | Ich habe grad folgendes mitbekommen:
da ich ja demnächst meine Ausbildung fertig habe und danach ein Studium anpeile, würden meine Eltern (wenn es denn dazu kommt) nicht bei der Bafög Rechnung einbezogen werden, da sie nur für die erst ausbildung aufkommenspflichtig wären....
ist da was drann??? Würde ja bedeuten dass wenn Ich wegziehe, den höchsten Satz bekäme oder? |
nö. es ist richtig das deine eltern nur für deine erstausbildung aufkommen müssen, dennoch werden sie zur berechnung des bafögs herrangezogen. elternunabhängiges bafög bekommst du nur wenn du nach einer 3 jährigen ausbildung mindestens 3 jahre erwerbstätig warst oder bei kürzerer lehrzeit entsprechend länger, so das die gesamte zeit 6 jahre ergibt. oder aber wenn du vor aufnahme des studiums mindestens 5 jahre erwerbstätig gewesen bist. es gibt noch einige andere gründe. nachzulesen hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.10.2006 11:54
Titel Re: [bafög] sind die Eltern noch verpflichtet? |
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..::Eisdealer hat geschrieben: | Kev hat geschrieben: | Ich habe grad folgendes mitbekommen:
da ich ja demnächst meine Ausbildung fertig habe und danach ein Studium anpeile, würden meine Eltern (wenn es denn dazu kommt) nicht bei der Bafög Rechnung einbezogen werden, da sie nur für die erst ausbildung aufkommenspflichtig wären....
ist da was drann??? Würde ja bedeuten dass wenn Ich wegziehe, den höchsten Satz bekäme oder? |
nö. es ist richtig das deine eltern nur für deine erstausbildung aufkommen müssen, dennoch werden sie zur berechnung des bafögs herrangezogen. elternunabhängiges bafög bekommst du nur wenn du nach einer 3 jährigen ausbildung mindestens 3 jahre erwerbstätig warst oder bei kürzerer lehrzeit entsprechend länger, so das die gesamte zeit 6 jahre ergibt. oder aber wenn du vor aufnahme des studiums mindestens 5 jahre erwerbstätig gewesen bist. es gibt noch einige andere gründe. nachzulesen hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/ |
die regelung habe ich vom sinn her irgendwie nie nachvollziehen können. aber bei mir war's ja auch so.
ich weiß, meine meinung ist umstritten, aber: sieh zu, dass du dich finanziell sonst irgendwie durchbeißen kannst.
in meinem fall hat es mir - bzw. vor allem meinen eltern - im endeffekt mehr kosten verursacht als es mir gebracht hat.
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