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tikso
Threadersteller
Dabei seit: 26.05.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 30.08.2006 15:58
Titel Autrag als Nebenjob annehmen? |
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ich bin als grafikerin angestellt, habe aber aber ne privat anfrage für ein neues CI?
aber wie kann ihc sowas abrechnen? muss ich mihc dann als selbstständig melden, obwohl ich angestellt bin?
ich kenn mich leider in diesem gebiet null aus, wär um nen rat dankbar... (weiss auhc nicht nach was ich suchen soll um mich zu informieren..)
er braucht halt selber ne rechnung..
darf man einen nebenjob haben? gibts hier ne grenze mit dem verdienst?
danke tikso...
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supermia
Dabei seit: 03.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.08.2006 17:20
Titel
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meines wissens, musst du zuerst einmal deinen anstellungsvertrag checken, denn evtl. steht da schon, dass ein nebenerwerb in selbiger branche nicht geduldet wird. sollte darin nichts zu finden sein, muss meines wissens eine gewerbeanmeldung vorliegen, um die nebentätigkeit sauber abrechnen zu können (wegen steuernummer etc.). ich würde in jedem fall meinen arbeitgeber darüber in kenntnis setzen, weil ich mich damit wohler fühlen würde... egal, welche konsequenzen daraus folgern.
wer es besser weiß, den bitte ich darum mich aufzuklären.
grüßle von mia.
Zuletzt bearbeitet von supermia am Mi 30.08.2006 17:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.08.2006 17:24
Titel
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1. Vom Arbeitgeber schriftlich genehmigen lassen, einem Nebenerwerb nachgehen zu dürfen
2. Steuernummer vom Finanzamt geben lassen, als Freiberufler melden.
3. Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn Du ein CI erstellst.
Weitere Infos findest Du im FAQ
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supermia
Dabei seit: 03.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.08.2006 17:39
Titel
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danke, sehr guter link!
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.08.2006 18:54
Titel
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burnout hat geschrieben: | 1. Vom Arbeitgeber schriftlich genehmigen lassen, einem Nebenerwerb nachgehen zu dürfen
2. Steuernummer vom Finanzamt geben lassen, als Freiberufler melden.
3. Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn Du ein CI erstellst.
Weitere Infos findest Du im FAQ |
Noch viel einfacher: da du angestellt bist, hast du eine Steuernummer. Einfach bei der nächsten Steuererklärung die Einnahmen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit angeben. Fertig.
Da es sich bei der Gestaltung eines ci mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt(Selbstständige Tätigkeiten werden in gewerbliche und freiberufliche unterteilt), ist nichts weiter erforderlich. Wenn du für den Auftrag Ausgaben hast, musst du die Belege sammeln und kannst die Gesamtsumme noch von den Einnahmen abziehen.
Erst wenn's mehr wird, solltest du dich auch um Dinge wie Umsatzsteuer(-befreiung) usw. kümmern. Aber für einen Auftrag mit Sicherheit nicht.
Zuletzt bearbeitet von grafix am Mi 30.08.2006 18:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tikso
Threadersteller
Dabei seit: 26.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 31.08.2006 11:11
Titel
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super vielen vielen dank!
meinem chef muss ich es noch beichten wenn er aus dem urlaub zurück is...
danke nochmal vielmals!
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 31.08.2006 12:52
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wärst du eine gute mitarbeiterin würdest du den auftrag im rahmen deines betriebes machen.
solche angestellten wünscht sich echt niemand. ich würd dich rausschmeissen.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Do 31.08.2006 12:54
Titel
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pRiMUS hat geschrieben: | wärst du eine gute mitarbeiterin würdest du den auftrag im rahmen deines betriebes machen.
solche angestellten wünscht sich echt niemand. ich würd dich rausschmeissen. |
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