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Thema: Als Azubi Aufträge Nebenbei annehmen? vom 24.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Als Azubi Aufträge Nebenbei annehmen?
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Kai.S
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2005
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Verfasst Do 24.08.2006 11:27
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Als Azubi Aufträge Nebenbei annehmen?

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Hey Leute,

ich bin noch ein Jahr Azubi, würde aber gerne einen Auftrag nebenbei annehmen/abwickeln.

Kann mir von euch einer sagen, was ich machen muss, damit das alles legal ist in Sachen Steuern etc.?

Also dass ich meinem Arbeitgeber die Tätigkeit melden muss, ist mir klar. Steht ja im AV. Aber muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Auch wenns vielleicht nur ne einmalige Sache wird/bleibt?
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
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Verfasst Do 24.08.2006 11:34
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also eigentlich darfst du das überhaupt nicht - zuminest nicht wenn es sich um die gleiche branche habdelt. andere nebenjobs, sofern sie branchenfremd sind müssen allerdings vom chef genehmigt werden.

aber kuck mal bei ähnlichen themen - gabs schon öfter.
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
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Verfasst Do 24.08.2006 11:36
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Ich verweise gerne auf einen Artikel, den ich mal geschrieben habe. Lächel

http://lavasign.de/blog/2006/03/05/tipps-ausbildung-und-einmalige-nebentaetigkeit/
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medienfuzzi

Dabei seit: 18.08.2006
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 24.08.2006 11:42
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Wenn du es sauber haben möchtest:

Kläre es mit deinem Arbeitgeber (i.d.R. wird das hier schon scheitern, besonders wenns die gleiche Branche ist)
Melde ein Gewerbe an
Sieh zu dass alle Programme naja du weisst schon was sind - auf der Arbeit würd ich nichtmal dran denken, den Auftrag dort auch nur zu öffnen, das kann dich deine Stelle kosten.
Kläre das mit deinem Steuerberater ab

Ich glaube kaum, dass der Aufwand sich wegen einer einmaligen Sache lohnt.
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Kai.S
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2005
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Alter: 41
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Verfasst Do 24.08.2006 11:45
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Zitat:
Fehler: Server nicht gefunden
Der Server unter www.lavasign.de konnte nicht gefunden werden.


*Schnief*

Also ich glaube kaum, dass meinen Arbeitgeber das interessiert, weils mal wieder kaum was zu holen gibt da.
Ausser er hat genrerell was dagegen, dass ich nebenbei arbeite. Naja also mit meinem Chef würde ich schon klarkommen, aber das ganze andere Zeugs macht mir Sorgen.

Hab den "Selbständigkeits - FAQ - Thread" mittlerweile gefunden und gelesen

Ich werd den Auftrag lieber jemandem vermitteln und ne kleine Provision kassieren Lächel
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
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Verfasst Do 24.08.2006 11:47
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Also bei mir geht es ...

Zitat:
Tipps: Ausbildung und einmalige Nebentätigkeit

Wer sich neben der Ausbildung mit einer einmaligen Nebentätigkeit belasten möchte, sollte sich im Vornherein über einige Dinge im Klaren sein. Mit der einfachen Ausführung des möglichen Auftrages ist es nämlich nicht getan, zuerst sollte man einige Hürden nehmen, die sich einem in den Weg stellen könnten. Und dies am besten, bevor man einen Vertrag geschlossen und sich an die Arbeit gemacht hat. Wer sich nicht vorab erkundigt, könnte sich hinterher im Ernstfall in einer misslichen Situation befinden, die nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch den Ausbildungsplatz kostet.

Tipp 1:
Ausbildungsbetrieb informieren

Kläre mit deinem Ausbildungsbetrieb, ob du die Nebentätigkeit ausüben darfst. Sobald du mit der Nebentätigkeit zum Betrieb in Konkurrenz trittst oder abzusehen ist, dass deine Ausbildung unter der Ausübung leidet, kann dir diese verboten werden. Hole dir eine schriftliche Einverständniserklärung um bei möglichen späteren Streitigkeiten etwas in der Hand zu haben und dich abzusichern.

Solltest du den Betrieb nicht informieren und in Konkurrenz getreten sein, dazu die Ausbildung vernachlässigt haben, kann das im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder fristlosen Kündigung führen.
Tipp 2:

Auch wenn dein »Kunde« , für den du die Nebentätigkeit ausübst, ein Bekannter oder gar ein Freund ist, mache unbedingt einen schriftlichen Vertrag, in welchem alles Relevante festgehalten ist. Ich rate davon ab einen Vertrag zu schließen, wenn dir Projektumfang und Aufwand für die Umsetzung nicht bekannt sind bzw. du sie nicht einschätzen kannst. Dokumentiere den Schriftverkehr, falls sich im Laufe des Projektes Unklarheiten ergeben.
Tipp 3:
Rechnung schreiben, aber wie?

Dein »Kunde« wird sicherlich eine Rechnung haben wollen. Als Privatperson ohne Gewerbe darfst du jedoch nur eine ausstellen, wenn du im Besitz einer Steuernummer bist. Diese wird dir nicht automatisch zugeteilt, dazu musst du das Finanzamt aufsuchen und einen mehrseitigen Antrag ausfüllen. Sollten alle Angaben korrekt gewesen sein, erhältst du ein bis zwei Wochen nach Einreichen des Antrages beim Finanzamt deine Steuernummer, welche in die Rechnung eingetragen werden muss.

Damit du nicht jährlich eine Steuererklärung einreichen musst, empfiehlt das FA »einmalige, freiberufliche Nebentätigkeit« auf den Antrag zu schreiben.

Lasse dir nicht einfallen oder vom Kunden einreden die MwSt in der Rechnung auszuweisen. Ohne Gewerbe bist du dazu nicht befugt, deshalb die Notwendigkeit der Steuernummer, über die der Rechnungsbetrag u. U. versteuert wird.
Steuern zahlen?

Steuerbefreiung gilt bis zu einem Einkommen von 7188 EUR im Jahr. Als Rechnungsgrundlage dienen deine Ausbildungsvergütung und der Gewinn aus der Nebentätigkeit abzüglich aller Ausgaben.

Am Jahresende erwartet dich eine Einkommenssteuererklärung für das zurückliegende Jahr.

Sollten sich Fehler in den obigen Text geschlichen haben oder sollte dieser Unwahrheiten enthalten, so bitte ich um Benachrichtigung per Mail oder das Hinterlassen eines Kommentars. Ich hoffe, einigen einen kleinen Einblick gegeben oder gar geholfen zu haben.
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Kai.S
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2005
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 11:56
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Super! Danke vielmals Lächel
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 24.08.2006 11:59
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Dafür nicht.

Mit der Einkommenssteuererklärung würde ich allerdings noch mal beim FA nachhaken. Die können besser Auskunft darüber geben.

Ansonsten ist es halb so wild.
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